Referentenentwurf des BMI eines Dritten Gesetzes zur Änderung des WaffG und weiterer Vorschriften

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Hatte nachdem eine Wahlfälschung in DE aufgeflogen ist nicht noch ein SPDler gekräht: Was ist nun schlimmer für die Demokratie? Das die Auszählung bewusst manipuliert wurde oder dass jetzt die AfD einen Sitz mehr hat?

Wer war das nochmal?
 
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Da wird - ohne ausreichende gesetzliche Grundlage - die Zuverlässigkeit abgesprochen, nur weil man einen nachträglich erworbenen Munitionsschrank nicht gemeldet hat (VG Sigmaringen im Januar 2019).

Das Urteil habe ich mir gerade zu Gemüte geführt und das ist ja mal wieder wirklich stramm. Darf man mal in die Runde Fragen wer alles seine Munitionsschränke als selbstverständliche "Bringschuld" ordentlich angemeldet hat?

Aber die Geschichte scheint wieder von beiden Seiten zu stinken und die lehnen sich dann extra raus. Leider werden dann diese Urteile zitiert und sind plötzlich der "Stand der Technik" und von jedem zu befolgen.
 
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Das Urteil habe ich mir gerade zu Gemüte geführt und das ist ja mal wieder wirklich stramm. Darf man mal in die Runde Fragen wer alles seine Munitionsschränke als selbstverständliche "Bringschuld" ordentlich angemeldet hat?

Aber die Geschichte scheint wieder von beiden Seiten zu stinken und die lehnen sich dann extra raus. Leider werden dann diese Urteile zitiert und sind plötzlich der "Stand der Technik" und von jedem zu befolgen.

Ich habe das Urteil zum Anlass genommen, die hiesige Waffenbehörde zu fragen, ob ein nachträglich erworbener Munitionsschrank gemeldet werden muss. Das wurde verneint. Man riet mir aber, bei einer Kontrolle die "Klassifikation" nachweisen zu können. Also das Gegenteil dessen, was das VG Sigmaringen sagt. Das Urteil ist in diesem Punkt völlig verfehlt.

Und wieder Unsicherheit, die einen die Zuverlässigkeit kosten kann. Das sind für mich die wahren Aufreger im WaffG: Vom Gesetzgeber unklar formulierte Regelungen, die jede Auslegung zulassen.

Trösten wir uns: Wer will schon im VG-Bezirk Sigmarinen wohnen ;)
 
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Volltext des Referentenentwurfes abrufbar unter:

Abrufbar unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/...entwuerfe/drittes-gesetz-waffenaenderung.html

Fünf beliebig herausgegriffene Punkte:

- Schalldämpfer sollen unter das Jägerprivileg (§ 13 WaffG) fallen, d.h. Erwerb ohne Voreintrag, Eintragungspflicht in die WBK binnen 2 Wochen;
- wie erwartet, keine Schalldämpfer für Sportschützen;
- Verbot von Magazinen für Kurzwaffen mit mehr als 20 Schuss Kapazität bzw. für Langwaffen mit mehr als 10 Schuss Kapazität. Besitzstand für solche Magazine, die bereits am 13.6.2017 (nicht erst mit Inkrafttreten der 3. WaffR-Änderung!!!) in Besitz waren; für diese gilt eine Pflicht zur Anmeldung;
- Verbot von halbautomatischen Kurzwaffen mit eingebauten Magazinen mit mehr als 20 Schuss Kapazität bzw. halbautomatische Langwaffen mit eingebauten Magazinen mit mehr als 10 Schuss Kapazität. Besitzstand für solche Magazine, die bereits am 13.6.2017 (nicht erst mit Inkrafttreten der 3. WaffR-Änderung!!!) in Besitz waren; für diese gilt eine Pflicht zur Anmeldung;
- Gehäuse (Ober- und Unterteil) und Verschlussträger (bei teilbaren Verschlüssen) werden zu wesentlichen Teilen (betrifft nach der Begründung am ehesten Sammler); wer solche, separat nicht erlaubnispflichtige Teile besitzt, muss eine Erlaubnis beantragen (hinzu kommt der Aufwand beim Überlassen).

Zum dritten Spiegelstrich: Wer (dem einen oder anderen Waffenhändler folgend) meint, jetzt noch große Magazine kaufen zu können, um den Besitzstand auszunutzen, wirft vermutlich sein Geld zum Fenster hinaus...

Ergänzend der Link zu den von den Verbänden abgegebenen Stellungnahmen:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/waffenraend-gesetzes-3-aus-2019.html

Die der Psychologen ist lesenswert...jeder solle doch ne MPU machen. In wessen Taschen wohl die entstehenden Kosten fließen würden? :)

Ich kann mich noch lebhaft an den Verkehrsgerichtstag erinnern, der die Erhöhung der Transparenz bei der MPU im Fahrerlaubnisrecht erreichen wollte. Die Herrschaften Psychologen haben jede Abstimmungsrunde gestürmt und alle Reformen niedergestimmt. Sogar der ehemalige Generalbundesanwalt Nehm tobte, es sei empörend, dass Leute, die über Eignungsfragen befinden wollen, sich keiner Kontrolle unterwerfen wollen. Gott bewahre uns davor...
 
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Dann kennst Du die falschen Leute :)

Im Ernst: die Anzahl der ungültigen Stimmen interessieren: genau niemand.
In BW ist der Kommunalwahl, seit man kumulieren und panachieren kann, stets ein hoher Anteil an Stimmen ungültig und die Wahlbeteiligung mehr als mau. Das wird als iúnbeachtlich hingenommen.
Und außer dem Wahlvorstand nimmt Deine Art der Ungültigmachung niemand wahr. Ein Wahlvorstand setzt sich ausschließlich aus Personen zusammen, die nicht zur Wahl stehen. Es erfährt also niemand, dass im Wahlbezirk XY einer alle Kandidaten ge-ixt hat. Dann kannst Du auch gleich zuhause bleiben oder Löcher in den Karton stanzen.
Servus,
Also bitte nicht so über meinen Bekanntenkreis ablästern:)
Mache mir so meinen Unmut für so manches Luft. Das es nichts bringt weis ich, das andere allerdings auch nicht. Kleinstparteien wählen, ist eventuell ein guter Punkt.
 
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Ich habe das Urteil zum Anlass genommen, die hiesige Waffenbehörde zu fragen, ob ein nachträglich erworbener Munitionsschrank gemeldet werden muss. Das wurde verneint. Man riet mir aber, bei einer Kontrolle die "Klassifikation" nachweisen zu können. Also das Gegenteil dessen, was das VG Sigmaringen sagt. Das Urteil ist in diesem Punkt völlig verfehlt.

Und wieder Unsicherheit, die einen die Zuverlässigkeit kosten kann. Das sind für mich die wahren Aufreger im WaffG: Vom Gesetzgeber unklar formulierte Regelungen, die jede Auslegung zulassen.

Trösten wir uns: Wer will schon im VG-Bezirk Sigmarinen wohnen ;)

Der Kollege hat Kurzwaffen plus dazu passende Munition im selbstdeklarierten B-Schrank in einem unbewohnten Gebäude aufbewahrt - ein ganz klarer Verstoß gegen die Aufbewahrungsrichtlinien.
Daraus eine generelle Meldepflicht für Munitionsschränke zu konstruieren finde ich ziemlich verwegen.
 
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Ich habe das Urteil zum Anlass genommen, die hiesige Waffenbehörde zu fragen, ob ein nachträglich erworbener Munitionsschrank gemeldet werden muss. Das wurde verneint. Man riet mir aber, bei einer Kontrolle die "Klassifikation" nachweisen zu können. Also das Gegenteil dessen, was das VG Sigmaringen sagt. Das Urteil ist in diesem Punkt völlig verfehlt.

Und wieder Unsicherheit, die einen die Zuverlässigkeit kosten kann. Das sind für mich die wahren Aufreger im WaffG: Vom Gesetzgeber unklar formulierte Regelungen, die jede Auslegung zulassen.

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Servus,
welche "Klassifikation"? Blechschrank mit Schwenkriegelschloss?
 
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Ich habe als Wahlhelfer früher dran Teil genommen, ich habe Wahlbetrug vor etwas über 30 Jahren mit bekommen!
Meist waren es Schüler und Studenten, damals gab es die Republikaner, die Nazis, das Böse...
Da der Wahlbüro Leiter nicht kontrolliert hat, haben sich später Jungs auf dem Schulhof damit gebrüstet unzählige Stimmen der Republikaner ungültig gemacht zu haben.... einfach durch zusätzliche Kreuze, extra Hakenkreuz oder großes A über den Stimmzettel!
Einige sagten, auf Stimmzetteln auf denen nur 2 Kreuz war, haben Sie das zweite Kreuz bei den Grünen gemacht!
Im Wahlbüro habe ich das nie mit bekommen, aber einige Stimmen waren schon seltsam damals, Erststimme CDU oder FDP und Zweitstimme Grüne ( in den 80ern!!!)...
Aufgeschlaut wurde ich erst danach....

Ich denke, heute kommt das noch mehr vor!
Mit wäre so etwas nicht im Traum in den Sinn gekommen!

Schuld sind aber die Wahlbüro Leiter, sie sind in der Regel zu doof um die Kontrolle zu behalten, zu blöd um das Auszählen zu organisieren!
Die schnellste und sauberste Auszählung habe ich mit einer Sekretärin organisiert, die hat den Wahlleiter in die Tasche gesteckt!

Zettel öffnen, vorsortiert, zu Blöcken zusammenfassen, Blöcke ausgezählt....
Blöcke Ergebnis aufschreiben und rechnen!
Typische Blöcke sind Erststimme und Zweitstimme einer Partei, Erststimme CDU Zweitstimme FDP, Erststimme SPD Zweitstimme Grüne...
So waren 90% fertig und Durchgezählt, Ergebnis aufgeschrieben, weiter geschoben, noch mal still durchgezählt und das Ergebnis 1. und 2. Zählung verglichen!
10% unlogische aber gültige Kombinationen!
Abweichungen hat der Wahlleiter nach gezählt!


Da brauchte keiner mit den Wahlzetteln in der Hand einen Kugelschreiber!

Wie viele Zettel werden wohl heute von der AFD von Schülern und Studenten mit grüner/linker Ideologie (hatten wir doch alle in den Alter) manipuliert?

Eben. Beschiss von Vorne bis Hinten. :mad:
 
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Richtig. Eine Rechnung soll man halt verfügbar haben.
Servus,

gehe nicht davon aus dass das nötig ist. Bei der Kontrolle muss nur der Blechschrank mit Schwenkriegelschloss, in dem ausschließlich Munition (keine Waffen) gelagert sind, da sein. Da nicht klassifiziert, kann auch Vorort die Tatsache "Blechschrank mit Schwenkriegelschloss" festgestellt werden.
Hatte mal die Frage bei meiner Behörde gestellt, ob ich einen gebrauchten Tresor (wahrscheinlich A) ohne Typenschild melden müsste, wenn dieser nur zur Munitionsaufbewahrung genutzt würde.
Dies wurde verneint, allerdings mit dem Hinweis, das ich beim nächsten mal ein Foto des Schrankes mitnehmen soll, damit es zu den Unterlagen kommt, falls sich die Gesetzeslage mal ändern sollte (Bestandsschutz).
 
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Habe mal meinen SB angerufen. Nicht klassifizierte Schränke, in denen zulässig Munition gelagert wird, können bei ihm nicht gemeldet werden. Da kommt nichts in die Akte. Nur klassifizierte Schränke, in denen man auch Waffen lagern dürfte und welche der Behörde noch nicht bekannt sind, können gemeldet werden.
 
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