Angefahrenen Hund erschießen?

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Er hat ja später nachgeschoben, dass kein Tierarzt erreichbar war. Der Hund hatte wohl auch nicht nur einen Schnupfen. Dementsprechend würde man bei der Schilderung durchaus von Notstand ausgehen können.
Ums mal etwas konkreter zu machen:

Der Hund lag auf der Strasse und jaulte ganz fürchterlich, Blut aus dem Fang, und er kotete. Er versuchte wegzukommen, und schob über die Vorderläufe, die er offenbar beide nicht bewegen konnte. Ich wäre davon ausgegangen das diese gebrochen seien.
Der Besitzer war in Panik, seine beiden kleinen Kinder schrien wie am Spies.
Die Frau versuchte bei mehreren Tierärzten anzurufen, ohne Erfolg.

Als ich mit der Waffe zurückkam stand der Hund auf, und kam leidlich auf 3 Beinen voran, da war klar, dass er auf keinen Fall von mir erschossen werden würde.

Erstaunlicherweise wurde in dere Tierklinik nichtmal eine Fraktur festgestellt. Der Hund war schwer geprellt, hatte einen Schock, und ein Lungenflügel war ohne erkennbare Verletzung kollabiert.
Nach einer Nacht in der Tierklinik war er über den Berg.

Der Thread hier hat mir klar gemacht, wie ich mich zukünftig zu verhalten habe.
Daanke für die sachlichen Postings.
 
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Die Entscheidung muss jeder selber treffen.
Bei einer angefahren Katze habe ich nichts gemacht, da dort Schulkinder und diverse Pendler unterwegs waren.

Auf freiem Feld lag im Winter ein lebender Fuchs auf dem Randstreifen, hab gedreht und einen Knueppel gesucht - nichts zu finden.
Dem finalen Verkehrstod durch meinen Wagen entzog sich der starke Ruede mit einem gewaltigen Satz.
Er war sehr lebendig :LOL:

Das Reh letzten Montag stelzte benommen auf einer Landstrasse -Ich hatte nix passendes dabei.
Keiner Erreichbar.
- Ich haette es abgefangen wenn machbar...

Eine Blau-Weisse ist einen 4m Hang runtergefallen, Vorderbeine gebrochen - Bauer/Jaeger bittet um den 98er...
 
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Ums mal etwas konkreter zu machen:

Der Hund lag auf der Strasse und jaulte ganz fürchterlich, Blut aus dem Fang, und er kotete. Er versuchte wegzukommen, und schob über die Vorderläufe, die er offenbar beide nicht bewegen konnte. Ich wäre davon ausgegangen das diese gebrochen seien.
Der Besitzer war in Panik, seine beiden kleinen Kinder schrien wie am Spies.
Die Frau versuchte bei mehreren Tierärzten anzurufen, ohne Erfolg.

Als ich mit der Waffe zurückkam stand der Hund auf, und kam leidlich auf 3 Beinen voran, da war klar, dass er auf keinen Fall von mir erschossen werden würde.

Erstaunlicherweise wurde in dere Tierklinik nichtmal eine Fraktur festgestellt. Der Hund war schwer geprellt, hatte einen Schock, und ein Lungenflügel war ohne erkennbare Verletzung kollabiert.
Nach einer Nacht in der Tierklinik war er über den Berg.

Der Thread hier hat mir klar gemacht, wie ich mich zukünftig zu verhalten habe.
Daanke für die sachlichen Postings.
So, nun stell dir mal vor, du hättest den Hund erschossen ,,ohne triftigen Grund" ? Die Verletzung war doch nicht so ,,Hoffnungslos" wie befürchtet....den ,,Schuh möchte ICH mir nicht anziehen" .
Das kann richtig Ärger nach sich ziehen, bis zur Schadensersatzforderung und JS - Entzug. Aber...... jeder ist selbst für seinen Schuss verantwortlich...
MfG.
UNDANK IST DER WELTLOHN !!!
 
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Jetzt sind wir auf der richtigen Schiene: Von undenkbar bzw. auf jeden Fall verboten (wie anfangs behauptet) zu: Unter bestimmten Umständen gerechtfertigt, kann aber Ärger machen und muss man rechtfertigen können.
Wie bei der Notwehr gibt es beim Notstand keine klaren Handlungsanweisungen, es bleibt eine Grauzone.
Es werden Werte bzw. Gesetze gegeneinander aufgewogen - und das hinterher!
Deswegen kann man auch nicht sagen: Mach mal, - sondern das muss jeder vor sich selbst und dann vor anderen rechtfertigen.
Jedenfalls sind die gesetzlichen Spielräume für eine eigene Entscheidung da.
 
G

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Guest
Allerdings doch seeeehr eingeschränkt, kann die Meinung zu "Nottötung/Notstandshandlung" jedenfalls nicht teilen.
Das Waffengesetz übrigens auch nicht, das kennt nämlich eine "Nottötung" als Rechtfertigungsgrund zum Führen einer Waffe bzw. zur Schussabgabe nicht......

Wie oben schon mehrere geschrieben haben kann ich aber den Halter - egal ob unter Schock oder nicht - absolut nicht verstehen. Meine erste Reaktion wäre gewesen, ihm eine zu knallen und dann den Hund ins Auto und ab zum Tierarzt/Tierklinik....

Spannend wäre dann wieder, ob ich die ganzen Bußgelder wegen Geschwindigkeitsverstößen bezahlen müsste ? :unsure::ROFLMAO:
 
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Für mich gibt es nur eine Handlungsweise. Polizei anrufen. Vorfall schildern. Fragen was zu tun ist. Namen vom Polizisten geben lassen. Fertig.

Hab ich bei einer angefahrenen Ziege vor einigen Jahren auch so gemacht. Ziege= Haustier= Wirbeltier usw. Polizei sagte, bitte erschießen, wenn möglich--gut war es. Sollen sich nachfolgende Schlaumeier mit der Polizei aus ein adersetzen.

Robert
 
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kann die Meinung zu "Nottötung/Notstandshandlung" jedenfalls nicht teilen.
Das Waffengesetz übrigens auch nicht, das kennt nämlich eine "Nottötung" als Rechtfertigungsgrund zum FÜHREN einer Waffe bzw. zur Schussabgabe nicht......
Natürlich sind Notwehr, Nothilfe und Notstand KEIN Rechtfertigungsgrund zum Führen einer Waffe.
Aber sie können sehr wohl ein Rechtfertigungsgrund zum Gebrauch einer Waffe sein.
Woher man die hat, ist zunächst sekundär.
Z.B. Ein Schlachter auf dem Weg zum Schützenverein:
Der kann sehr wohl seine Pistole aus dem Koffer nehmen, laden und ein schwer verletztes Reh oder Nutztier erschießen.
Und wenn einer fragt: Wo steht das?
Das steht nirgends explizit, da der Gesetzgeber nicht alle Umstände berücksichtigen kann.
 
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Für mich gibt es nur eine Handlungsweise. Polizei anrufen. Vorfall schildern. Fragen was zu tun ist. Namen vom Polizisten geben lassen. Fertig.

Hab ich bei einer angefahrenen Ziege vor einigen Jahren auch so gemacht. Ziege= Haustier= Wirbeltier usw. Polizei sagte, bitte erschießen, wenn möglich--gut war es. Sollen sich nachfolgende Schlaumeier mit der Polizei aus ein adersetzen.

Robert


Ohne etwas schriftliches von der Polizei zu haben würde ich nichts unternehmen
 
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Für mich gibt es nur eine Handlungsweise. Polizei anrufen. Vorfall schildern. Fragen was zu tun ist. Namen vom Polizisten geben lassen. Fertig.

Hab ich bei einer angefahrenen Ziege vor einigen Jahren auch so gemacht. Ziege= Haustier= Wirbeltier usw. Polizei sagte, bitte erschießen, wenn möglich--gut war es. Sollen sich nachfolgende Schlaumeier mit der Polizei aus ein adersetzen.

Robert

(y)
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Natürlich sind Notwehr, Nothilfe und Notstand KEIN Rechtfertigungsgrund zum Führen einer Waffe.
Aber sie können sehr wohl ein Rechtfertigungsgrund zum Gebrauch einer Waffe sein.
Woher man die hat, ist zunächst sekundär.
Z.B. Ein Schlachter auf dem Weg zum Schützenverein:
Der kann sehr wohl seine Pistole aus dem Koffer nehmen, laden und ein schwer verletztes Reh oder Nutztier erschießen.
Und wenn einer fragt: Wo steht das?
Das steht nirgends explizit, da der Gesetzgeber nicht alle Umstände berücksichtigen kann.

Und wenn er Sportschütze bleiben will, ruft er vorher die Polizei an und schildert den Fall. Dauert ein wenig länger, ist aber im Zweifelsfall die intelligentere Wahl.
 
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Es wird immer daran scheitern, dass man die Kompetenz abspricht den Zustand des Tieres korrekt einschätzen zu können. Das kann nur der Tierarzt und damit war die Handlung nicht gerechtfertigt.
SO war es in vergangenen Fällen.
 
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Gelöschtes Mitglied 3063

Guest
du möchtest uns ernsthaft erzählen ein hund wird angefahren , du kommst ganz zufällig vorbei und herrchen kommt sofort auf dich zu und möchte nichts lieber als dass du seinen labbi abknallst anstatt vielleicht doch tierklinik ?

klingt völlig realistisch...

Mal ehrlich , Du hast noch nicht viel mit Menschen im Schockzustand zu tun gehabt, oder? Da kommen ganz am Anfang ziemliche Verzweiflungswünsche, weil man die für einen selbst unangenehmen Situation schnellst möglich bereinigen will. Da kommen dann erstaunliche Reaktionen zu Stande.
 

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