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Zum Gruße,
schießen die anderen Jäger so viel mehr Schweine ? Dass die das so sagen dürfen ?
Die BGS'er eigentlich nicht.... man brauch halt immer einen, ich wills mal so sagen: ,,Sündenbock" als Warnung für die anderen....seht.....das passiert wenn ihr nicht ,,liefert". Und, du brauchst nicht zu denken, dass ein anderer BGS'er hinter dir steht....getreu dem Motto: Hauptsache mich erwischt es nicht, ist wie mit allem, die, auf die du dich zu 100% verlassen kannst, kannste an fünf Fingern abzählen. Aber das ist ja so gewollt...
MfG.
 
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Wie man in den Wald rein ruft, so schallt es zurück.

Nach 56 Jahren auf dieser Welt habe ich gelernt, daß der Spruch passt.
 
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Cast und Dreiläufer ihr könntet doch mal ein, wie sag ich dass, Charakter Entdeckungsseminar besuchen "Wie finde ich mein glückliches positives Ich" mit Namen tanzen und allem ;)
 
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Geeeenau....Bogenjagd in DE (y)(y)(y) und dann noch ein paar Wolfsrudel aus OE....und alles regelt sich von alleine (y)(y)(y) SUUUUPER.....und die ASP regelt den Rest...
MfG.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 5659

Guest
Das Thema ist vielschichtig. Es gibt zig Varianten wie das Verhältnis zw. Pächter und Begeher geregelt sein kann. Meist wird es im wesentlichen von Vertrauen und Kameradschaft geleitet sein. Wenn es menschlich nicht passt, so passt es halt nicht. Und sollte beendet werden. Und einer macht dann eben den ersten Schritt. Und sucht dann meist (menschlich) eine möglichst wenig verletzende weil objektive Begründung (z.B. zu wenig Schweine).

Wir haben das so geregelt: Bei uns ist potentiell der Wildschaden höher wie die Pacht. Ein Begeher zahlt einen Betrag (< 500 Euro) und kann dann jagen. Sämtliches Wild welches er schießt ob Reh oder Sau gehört ihm. Also explizit auch das Wildbret. Ohne weitere Kosten. Absprachen wie "ich habe in der so und so Ecke einen interessanten Bock gesehen und möchte ihn mir nochmal anschauen/schießen" sind einzuhalten.

Allerdings sind die Begeher anteilig am Wildschaden sowie der Jagdbetriebskosten (Hochsitze etc) beteiligt. Und zwar nach Kopfzahl. Der Verpächter allerdings auch. D.h. bei 2 Verpächern und 5 Begehern hat der Einzelne max. 1/7tel des Wildschadens zu tragen.

Das führt dazu, das ein Begeher die Möglichkeit hat, mit intensiver Jagd seine Anteil der Jagdbetriebskosten zu mindern. Weil der Wildschaden abnimmt. Umgekehrt zahlen die Begeher mehr wenn sie es nicht schaffen, den Wildschaden zu reduzieren.

Einem erfolgreichen Saujäger winkt neben der Ehre auch ein Berg von Fleisch, den er aber auch selbst vermarkten/verwursten muß.

Diese Regelung haben wir nun seit ein paar Jahren und ich empfinde sie (als Verpächter) als sehr fair und großzügig. Sie hat für mich den Vorteil, dass das Damoklesschwert des hohen Wildschadens etwas entschärft ist und ich mich nicht um alles bis hin zur Wildbretvermarktung kümmern muß. Das geht aber nur mit Vertrauen und Sympathie.
 
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Das Thema ist vielschichtig. Es gibt zig Varianten wie das Verhältnis zw. Pächter und Begeher geregelt sein kann. Meist wird es im wesentlichen von Vertrauen und Kameradschaft geleitet sein. Wenn es menschlich nicht passt, so passt es halt nicht. Und sollte beendet werden. Und einer macht dann eben den ersten Schritt. Und sucht dann meist (menschlich) eine möglichst wenig verletzende weil objektive Begründung (z.B. zu wenig Schweine).

Wir haben das so geregelt: Bei uns ist potentiell der Wildschaden höher wie die Pacht. Ein Begeher zahlt einen Betrag (< 500 Euro) und kann dann jagen. Sämtliches Wild welches er schießt ob Reh oder Sau gehört ihm. Also explizit auch das Wildbret. Ohne weitere Kosten. Absprachen wie "ich habe in der so und so Ecke einen interessanten Bock gesehen und möchte ihn mir nochmal anschauen/schießen" sind einzuhalten.

Allerdings sind die Begeher anteilig am Wildschaden sowie der Jagdbetriebskosten (Hochsitze etc) beteiligt. Und zwar nach Kopfzahl. Der Verpächter allerdings auch. D.h. bei 2 Verpächern und 5 Begehern hat der Einzelne max. 1/7tel des Wildschadens zu tragen.

Das führt dazu, das ein Begeher die Möglichkeit hat, mit intensiver Jagd seine Anteil der Jagdbetriebskosten zu mindern. Weil der Wildschaden abnimmt. Umgekehrt zahlen die Begeher mehr wenn sie es nicht schaffen, den Wildschaden zu reduzieren.

Einem erfolgreichen Saujäger winkt neben der Ehre auch ein Berg von Fleisch, den er aber auch selbst vermarkten/verwursten muß.

Diese Regelung haben wir nun seit ein paar Jahren und ich empfinde sie (als Verpächter) als sehr fair und großzügig. Sie hat für mich den Vorteil, dass das Damoklesschwert des hohen Wildschadens etwas entschärft ist und ich mich nicht um alles bis hin zur Wildbretvermarktung kümmern muß. Das geht aber nur mit Vertrauen und Sympathie.
Eine interessante Variante, spielen die Landwirte auch mit? Geht es um ein reines Feldrevier, oder grenzt Wald an die Felder? Wildschäden können einem nämlich in den Ruin treiben.
MfG.
 
G

Gelöschtes Mitglied 5659

Guest
@Dreiläufer

Es ist ein überwiegendes Feldrevier mit wenig Wald, größerer Wald (Staat) grenzt an. Sauen sind mittlerweile, zumindest im angrenzenden Wald Standwild. Wildschaden droht immer und muß auch jährlich bezahlt werden. Den Landwirten kann es egal sein. Berechtigte Ansprüche werden bedient. Die kennen die interne Regelung gar nicht. Es ging vor allem darum, eine gewisse Verbindlichkeit für alle Jäger des Reviers hineinzubringen. Wenn ein Pächter alles zahlt und ein Begehungsscheininhaber jagt wann und wie er Lust hat. Schöne Abendansitze macht in der Blattzeit und den Wildschaden dem Verpächter überlässt, so kommt mit der Zeit Bitternis im Verpächter auf und er frägt sich ob er nicht doch besser Begehungsscheininhaber wäre.

Bei dieser Regelung bestraft sich der Begeher durch jagdliche Passivität selber. Diese Regelung soll motivieren. Negativ durch drohende Kosten. Positiv durch Wildbret welches dem Erleger gehört.
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Meinst du statt Verpächter nicht eher Pächter? Nur so am Rande
 

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