sieh an... {Nachtzielgeräte Brandenburg}

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So lange andernorts 5000 Sauen im Landkreis ohne "Technik" erlegt werden, ...

Es soll Jäger ohne Beauftragung / Sondergenehmigung geben, die sich Vorsatzgeräten für die Auslandsjagd zugelegt haben, das in D natürlich nur zum Ansprechen auf dem Fernglas benutzen ...
Einen Taschenmond hat bei der Nachtjagd zur Anschußsuche/Aufbrechen sowieso jeder einstecken, darf ihn aber nicht zum schießen nutzen ....
Einigermaßen legal auch in Gesamt-D ist's, mit Nachtsichtbrille durch das ZFR zu gucken.

Das schlägt sich auf die Streckenlisten nicht nieder, da es natürlich nur bei behördlicher Genehmigung auch Abschüsse mit "Technik" gibt.
 
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Der Anteil ist sowieso nicht erfassbar. Dort wo man früher im dunklen Batzen mit dem Absehen herumgerührt hat - mit der Bitte wird schon gutgehen - nimmt man jetzt das Gerät und der Tierschutz macht einen Quantensprung.
 
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Es gibt in der jagdlichen Praxis drei Kategorien:
1. Abschuss bei Tageslicht oder sehr hellem Mondlicht/Schnee, also kein Hilfsmittel notwendig.
2. Abschuss in völliger Dunkelheit wo ein Schuss ohne Hilfsmittel unmöglich wäre
3. Abschuss wäre vom Licht her noch möglich, aber aus Tierschutzgründen wird sicherheitshalber mit Technik geschossen.
Das wäre eine klare Ansage.
Meine Erfahrung und die aus CZ:
20 % sind ohne Hilfsmittel machbar
30 % Gerät wird verwendet aus Tierschutzgründen
50 % Gerät zwingend notwendig da vollkommen dunkel. Bei diesem Anteil ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Sauen sicher ein paar Tage später bei besserem Mondlicht auch zur Strecke gekommen wäre. Mit dem Preis eines höheren Schadens auf der Fläche.
Also die Einwertung des Nutzens ist schwer machbar,so oder so.
 
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Doch, die unteren Jagdbehörden hier im Umkreis (mir bekannt: 4 Landkreise) erfassen, was mit genehmigten Vorsatzgeräten zur Strecke gekommen ist.
Wie das im Rest der Freistaates und BaWü aussieht, weiß ich nicht.

Bei uns auch. Wir sollen vor Ablauf der Beauftragung einen Bericht abliefern, der dann bei einer möglicher Verlängerung mitspielt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Ich sehe es wie Colchicus, bin aber weniger optimistisch....
Die Zahl der Aluhutträger unter den Jägern scheint Legion.
Es ist inzwischen hier kein Problem mehr die Anträge genehmigt zu bekommen und was macht Jägerlein ?
Hat zwar - selbstverständlich ausschließlich - für die Auslandsjagd und zum beobachten ein Gerät daheim aber weigert sich - mimimimi - den Antrag zu stellen, weil dann weiß die Behörde was..., dann werd ich registriert..., dann nimmt man mir...., dann fragt man womöglich...., dann... dann... dann... o_O:rolleyes:
Lieber hat man also nix gesagt und lässt das teure Gerät - natürlich nur für die Jagdreise in Osteuropa auf der Waffe seinen Dienst tun.
Weil da kennt einen ja keiner und da kann man wilde Sau spielen.... da gilt ja auch ne andere Waidgerechtigkeit ... irgendwie....:mad:

Derweil wissen die Behörden schon lang wie es läuft - die sind ja auch ned in der Brennsuppn dahergschwommen.... aber der oberwaidgerechte Verbandsjockel kann sich mit behördlichen Zahlen im Rücken weiter hinstellen und in die Öffentlichkeit posaunen:
"Aufgrund der geringen Anträge sieht man, daß die Jäger das nicht wollen.
All unsere Sauen auf der Strecke wurden waidgerecht ohne diesen modernen Schnickschnack erlegt.
Also ist Nachtsichttechnik unnötig und bringt auch nix."


Zum kotzen ......:sick::mad:

Wenns überall so läuft, wird das nix.
Ich hoffe dennoch Colchicus behält recht.(y)
 
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(y)Die gegenwärtige Situation ohne Schnickschnack und Umschweife auf den Punkt gebracht! Okay es klappt jetzt bei Euch im Landkreis, aber geh mal nach Oberbayern. Im Moment werden doch nur die Gesetzesgetreuen gegängelt.
 
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Hallo zusammen,

meine staatliche Beauftragung zur Nutzung eines Vorsatzgerätes wurde gerade auf 3 Jahre (!) verlängert.

Waidmannsheil,

Bernhard
 
Zuletzt bearbeitet:
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In der Oberpfalz. Die Schäden hielten sich aber, zumindest in unserem Revier, im letzten JJ in sehr eng abgesteckten Grenzen. Ich habe mich selbst gewundert, als ich das Schreiben mit der Verlängerungsdauer durchgelesen habe.

Bernhard
 
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Hallo Conram,

sorry, habe gerade nochmal nachgelesen. Die Beauftragung reicht "nur" für die nächsten drei Jahre,

Bernhard
 

Fex

Moderator
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Doch, die unteren Jagdbehörden hier im Umkreis (mir bekannt: 4 Landkreise) erfassen, was mit genehmigten Vorsatzgeräten zur Strecke gekommen ist.
Wie das im Rest der Freistaates und BaWü aussieht, weiß ich nicht.


In meinem LK in BaWü wird das explizit in der Streckenliste abgefragt.
 

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