@Irka: Ich sagte ja die Schreibweise ist zweideutig, bin allerdings kein Deutschlehrer. Zum einen könnte man das so lesen, dass zum einen
- Hartkerngeschosse
- Vollmantelgeschosse jeglicher Art
- Leuchtspurgeschosse
verboten sind
oder
- Hartkern- Vollmantelgeschosse
- Leuchtspurgeschosse
verboten sind.
Die zweite Leseweise ist die übliche Einschränkung, da diese Geschosse für zivile Waffenbesitzer verboten sind und so oder ähnlich auf jedem Stand zu finden ist. Die hier allerdings genutzte Schreibweise spricht eher für die erste Auslegung.
Das irritierende ist der zweite Bindestrich hinter "Vollmantel". Ein Beispiel einer üblichen Formulierung, wie ich sie von anderen Ständen kenne wäre:
"
Die Verwendung von Hartkern-Vollmantel und Leuchtspurgeschossen ist untersagt"
Nur durch Wegfall des zweiten Bindestriches ist die Auslegung des Satzes eine andere und aus meiner Sicht eindeutig.
Was für Hattenhofen zulässig ist, steht in der Standzulassung, das kann ich nicht beurteilen. Ist die Formulierung auch in der Zulassung zweideutig, müsste das der Betreiber mit seinem Sachverständigen und/oder LRA FFB klären. Und zwar schriftlich und tunlichst, bevor der Erste mit seiner Pistole in 9mmPara Vollmantel Munition aus der S&B Schüttpackung schießt um für alle Schützen Rechtssicherheit zu schaffen.
KLUGSCHIESSERMODUS: Ich meine mich erinnern zu können, dass die Härte und/oder Material des Hartkerns irgendwo innerhalb des WaffG oder einer der Ausführungsverordnungen definiert ist, falls es um Haarspaltereien geht. Könnte aber auch im KWKG stehen. Google hilft bei der Suche sicher, falls es einen interessiert.