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Leserbrief zum Artikel :
Ernst Weidenbusch, Rechtsanwalt
13.06.2019 16:56
Dies ist mein Kommentar
Als anwaltliche Vertreter von Herrn Thomas Schreder stellen wir Folgendes fest:
Dieser Artikel beruht auf einer mit Herrn Schreder nicht abgestimmten Pressemitteilung des Nationalparks und strotzt vor erfundenen Zitaten und unwahren Behauptungen.
Erfundene Zitate:
„Die ausgeklügelte Mischung aus über 75 Prozent Nationalpark-Fläche mit ganzjähriger Jagdruhe (»Kernzone«) und anderen Bereichen mit Intervalljagd, Regulierung auf Waldumbauflächen und kleinen Flächen mit Schonzeitaufhebung stieß bei den Vertretern des BJV auf Zustimmung.“
Tatsächlich hat Thomas Schreder mehrfach kritisch nachgefragt, warum ein Nationalpark eine Schonzeitaufhebung überhaupt braucht. Er hat weiter seine Meinung klargestellt, dass eine Schonzeitaufhebung nicht zu einem Nationalpark passt. Seine Nachfrage, warum ein Nationalpark einen Waldumbau vorantreiben muss und nicht eine natürliche Waldentwicklung zulässt, wird unterschlagen.
„Schreder betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Wildbestandsregulierung zur Vorbeugung von Wildseuchen, die auch im Nationalpark auftreten.“
Tatsächlich hat Herr Schreder den Nationalpark darauf hingewiesen, dass die Bejagung der Wildtiere auch im Nationalpark waidgerecht und tierschutzkonform zu erfolgen hat.
„Auch die Vertreter des BJV bekräftigten, dass sie die Anschuldigungen des Vereins für haltlos erachten und betonten nach einer Ortseinsicht am Königssee die naturschutzfachliche Bedeutung der Strategie, das Fallwild liegen zu lassen.“
Herr Schreder hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass sowohl er persönlich als auch der BJV in laufende Verfahren nicht eingreifen und sich deshalb dazu nicht äußern.
Unwahre Behauptungen
»Durch die tierschutzgerechte Jagdausübung, die aufwändige Dokumentation und Verwertung der erlegten Tiere sowie durch interne Kontrollen ist auszuschließen, dass führende Alttiere erlegt wurden.«
In dem Gespräch wurde mehrfach von den Vertretern des BJV nachgefragt, wie es sein kann, dass „laktierende (d.h. führende) Alttiere“ in die Vermarktung gekommen sind.
„Alle Exkursionsteilnehmer bestätigten, dass der Nationalparkverwaltung keinerlei Fehlverhalten nachgewiesen werden könne.“
Die Vertreter des BJV konnten aus den ihnen anlässlich der Exkursion von einer Seite gegebenen Informationen nicht feststellen, ob es ein Fehlverhalten gab. Ein Urteil zu den Vorhaltungen wurde von den Vertretern des BJV deshalb nicht abgegeben.
Ernst Weidenbusch
Rechtsanwalt
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