Das findest du nur unter Hunt on Demand
"Jagdwilderei" beginnt übrigens bei der (arglosen) Überschreitung der Freigabe im Rahmen einer unverfänglichen Einladung. Wird man also schnell mal zu "Sauen fest" gerufen und erlegt dabei einen Fux, kann man das durchaus bösartig zu Anzeige bringen. Wilderei wird zudem als Antragsdelikt auch erst auf Wunsch eines vermeintlich Geschädigten verfolgt.
Nur mal so zur Erinnerung.
basti
Für die beiden gilt aber, solange es keine Verurteilung gibt, das was für alle gilt: Die Unschuldsvermutung. Auch wenns schwerfällt - ist ja sooo langweilig!
Gewerbsmäßig (und die verdienen Geld mit ihren Blogs) gemeinschaftlich und mit Waffen ausgerüstet kann als besonders schwerer Fall gewertet werden. Und der ist immer ein Offizialdelikt.Wilderei wird zudem als Antragsdelikt auch erst auf Wunsch eines vermeintlich Geschädigten verfolgt.