Gebrüder R. vor Gericht wg. Jagdwilderei

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Wenn so ein Delikt zur Anklage kommt, waren sie entweder schlecht beraten oder es besteht ein echtes Verfolgungsinteresse der Staatsanwaltschaft. Beides keine guten Zeichen für die Zuverlässigkeit.
Plus öffentliches Interesse, was natürlich bei Menschen, die sich in die Öffentlichkeit drängen, eher mal gegeben ist...warten wir mal ab!
 
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Nachsuchen und bergen eines tödlich getroffen Stückes könnte doch bei entsprechender " Nachbarschaft" auch schon ein Problem sein. Nur mal so ein Gedanke.....

Das könnte nur bei eigener Doofheit zu einem Problem werden, nämlich dann, wenn man im Jagdrechtunterricht gepennt hat. Eigentlich dürfte sich die Frage, was in einem solchen Fall zu tun ist, niemand stellen der im Besitz eines Jagdscheins ist.
 
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Das könnte nur bei eigener Doofheit zu einem Problem werden, nämlich dann, wenn man im Jagdrechtunterricht gepennt hat. Eigentlich dürfte sich die Frage, was in einem solchen Fall zu tun ist, niemand stellen der im Besitz eines Jagdscheins ist.
"Nachsuche" und Nachbarrevier schließen sich ja schon mal aus, da ich ja eh nur bergen bzw. erlegen darf, was noch in Sichtweite ist und bei Schalenwild bleibt es vor Ort, bei sonstigem Wild wird es abgeliefert, ist doch nicht so schwer? Blöd wird es, wenn mündliche Wildfolgeregelungen plötzlich vergessen werden. Aber: ich hoffe, es klärt sich auf. So oder so.
 

WUH-Mod

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Freispruch 2. Klasse:

https://www.nordkurier.de/ueckermuende/youtube-stars-aus-vorpommern-vor-gericht-2035555205.html


Im Zweifel für die Angeklagten
Nach gut drei Stunden, in denen die Beweise gesichtet und die Zeugen angehört wurden, endete der Prozess mit glücklichem Ende für die Angeklagten: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch beide Verteidiger forderten einen Freispruch, der Richter schloss sich dem an. Die Unschuld sei zwar nicht erwiesen. Die Tat könne man den beiden aber eben auch nicht zweifelsfrei nachweisen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22652

Guest
Klingt für mich eher, als wenn jemand den beiden Jungs ihre Erfolge nicht gönnt. So viele Jagdeinladungen und Jagdreisen in ferne Länder, da kann manch einem der Neid zu Kopf steigen.

Mit Neid hat das wenig zu tun. Eher mit dem Auftreten und dem Verhalten der beiden.
 
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Mit Neid hat das wenig zu tun. Eher mit dem Auftreten und dem Verhalten der beiden.

Wenn mir das Verhalten einer Person gegen den Strich geht, reagiere ich nicht mit einer Anzeige.
Wenn ich jemanden aus moralischen Gründen verurteile oder meine, er beschmutze die Jägerehre oder das Ansehen des Jagdwesens, dann gestattet mir das noch lange nicht, es ihm gleichzutun.

Finde ich jemanden kritikwürdig, dann kritisiere ich ihn. Und zwar so, dass ich danach noch in den Spiegel sehen kann.
 

Fex

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Naja, trächtige Geiss implementiert für mich, dass es dafür eben Beweise gibt. Ansonsten hätte da weder trächtig noch Geiss gestanden, sondern allenfalls Reh.

Ich weiss nicht, ob ein Staatsanwalt Anklage erhebt und ein Gerichtsverfahren stattfindet, nur weil da eine Aussage im Raum steht ohne jeden Beweis. Dafür spricht ja auch die Urteilsbegründung.

Jedenfalls sind sie freigesprochen und vielleicht kehrt nun wieder Ruhe ein.
 

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