Vielleicht hat deren Wagen ein
klappbares Wechselnummernschild wie bei James Bond.
(Der Zeuge will ja angeblich ein anderes/ungültiges gesehen haben)
Genau in die Richtung verstehe ich auch hier einiges nicht!
Der Zeuge muss ja eine Aussage bei der Polizei gemacht haben, bei der Gelegenheit muss ja das (falschen) Kennzeichen irgendwie ins Spiel gekommen sein!
A) er hat das Kennzeichen nur so erwähnt mit der Bemerkung den Wagen zu kennen und zuordnen zu können.
B) er hat gesagt den Wagen mit dem Kennzeichen XYZ gesehen zu haben...
In wie weit Fall B jetzt eine Falschaussage ist und wie sie in Zusammenhang mit dem Rest (der uns unbekannten) Aussage den Verdacht zulässt eine Falschaussage, eventuell mit dem Vorsatz der Vortäuschung einer Straftat, den Brüdern also eine Straftat zu unterstellen, das sollte sie Staatsanwaltschaft jetzt doch bitte untersuchen.
Zivilrechtlich werden die Brüder wohl nicht vor gehen (vermute ich)....
Strafrechtlich könnten Sie es ja mit einer Anzeige ihrerseits beantworten...
Alles natürlich nur ein Gedankengang von mir ohne die Hintergründe zu kennen und unter Berücksichtigung der Tatsache, ich wäre bei einer (vorsätzlich) falschen Anzeige extrem angepisst!
Allerdings wissen wir wirklich nicht wie sie zu dem Anzeigengeber stehen...