Fex
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NEUMÜNSTER | Es war ein wahrer Mammut-Prozess, der gestern im Amtsgericht an der Boostedter Straße zu Ende ging. Nach sechsmonatigen Verhandlungen fiel am Mittag das Urteil gegen ein Hundezüchterpaar aus Padenstedt. Die beiden Angeklagten (44 und 60) wurden vom Schöffengericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 23 Fällen zu einer Haftstrafe von jeweils einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Ehepaar von 2011 bis 2014 wissentlich mit Elterntieren gezüchtet hatte, die an Hüft- und Ellenbogendysplasie (HD und ED) erkrankt waren. Die chronische Krankheit behindert die Tiere lebenslang in ihren Bewegungsabläufen. Für die Labrador-Welpen sollen die Züchter zwischen 650 und 1100 Euro bekommen haben. „Hier lag objektiv eine Täuschung der Tatsachen vor. Alle Käufer haben einen Vermögensschaden erlitten, weil sie einen Preis für einen Welpen gezahlt haben, der das Risiko hatte, an HD oder ED zu erkranken“, stellte die Richterin fest.
Im Raum stand während des gesamten Prozesses die Frage, ob die Angeklagten hätten wissen müssen, dass die Zuchttiere belastet waren. Das Gericht bewertete die Fälle der beiden Elterntiere in diesem Punkt unterschiedlich. Bei der Hündin habe es Anhaltspunkte gegeben. So seien bereits 2007 Welpen aus der Zucht einer Großmutter des Tieres krank gewesen. „Wir sind jedoch der Meinung, dass das nicht ausreicht, um es den Angeklagten vorzuhalten, da der Hund erst 2010 geröntgt wurde“, sagte die Richterin. Bei dem Rüden habe es dagegen im November 2011 zwei konkrete Hinweise gegeben, dass Tiere aus der Zucht an HD erkrankt waren. „Hier hätte die Veranlassung bestanden, den Hund noch einmal von einem anderen Tierarzt überprüfen zu lassen“, sagte die Richterin.
Zeugen, die bei dem Paar Welpen gekauft hatten, sagten aus, dass die Angeklagten abwehrend und mit Vorwürfen reagierten, als sie mit den kranken Hunden bei ihnen vorstellig wurden. „Sie hatten nicht das Gefühl, man sei um Aufklärung bemüht. Wir sind der Meinung, dass hier nach dem Motto gehandelt wurde, dass nicht sein kann, was nicht sein darf“, sagte die Richterin. Die Frage, ob in dem Fall gemeinschaftlich gehandelt wurde, bewertete die Richterin eindeutig: „Es wurde gemeinsam gezüchtet. Die Angeklagten leben zusammen, und die Einnahmen aus beiden Zuchten gingen in einen Haushalt.“
Strafmildernd wirkte sich aus, dass beide zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten waren und dass sie angeboten hatten, die verkauften Tiere zurückzunehmen. Zudem sei das lange Verfahren eine berufliche und private Belastung gewesen. Auch die Tatsache, dass das Ehepaar minderjährige Kinder zu versorgen hat, wurde berücksichtigt.
Für die betroffenen Käufer ist durch das Urteil jetzt der Weg frei, zivilrechtlich Schadenersatz einzuklagen.
http://www.shz.de/lokales/holsteini...-hundezuechter-aus-padenstedt-id14537666.html
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Ehepaar von 2011 bis 2014 wissentlich mit Elterntieren gezüchtet hatte, die an Hüft- und Ellenbogendysplasie (HD und ED) erkrankt waren. Die chronische Krankheit behindert die Tiere lebenslang in ihren Bewegungsabläufen. Für die Labrador-Welpen sollen die Züchter zwischen 650 und 1100 Euro bekommen haben. „Hier lag objektiv eine Täuschung der Tatsachen vor. Alle Käufer haben einen Vermögensschaden erlitten, weil sie einen Preis für einen Welpen gezahlt haben, der das Risiko hatte, an HD oder ED zu erkranken“, stellte die Richterin fest.
Im Raum stand während des gesamten Prozesses die Frage, ob die Angeklagten hätten wissen müssen, dass die Zuchttiere belastet waren. Das Gericht bewertete die Fälle der beiden Elterntiere in diesem Punkt unterschiedlich. Bei der Hündin habe es Anhaltspunkte gegeben. So seien bereits 2007 Welpen aus der Zucht einer Großmutter des Tieres krank gewesen. „Wir sind jedoch der Meinung, dass das nicht ausreicht, um es den Angeklagten vorzuhalten, da der Hund erst 2010 geröntgt wurde“, sagte die Richterin. Bei dem Rüden habe es dagegen im November 2011 zwei konkrete Hinweise gegeben, dass Tiere aus der Zucht an HD erkrankt waren. „Hier hätte die Veranlassung bestanden, den Hund noch einmal von einem anderen Tierarzt überprüfen zu lassen“, sagte die Richterin.
Zeugen, die bei dem Paar Welpen gekauft hatten, sagten aus, dass die Angeklagten abwehrend und mit Vorwürfen reagierten, als sie mit den kranken Hunden bei ihnen vorstellig wurden. „Sie hatten nicht das Gefühl, man sei um Aufklärung bemüht. Wir sind der Meinung, dass hier nach dem Motto gehandelt wurde, dass nicht sein kann, was nicht sein darf“, sagte die Richterin. Die Frage, ob in dem Fall gemeinschaftlich gehandelt wurde, bewertete die Richterin eindeutig: „Es wurde gemeinsam gezüchtet. Die Angeklagten leben zusammen, und die Einnahmen aus beiden Zuchten gingen in einen Haushalt.“
Strafmildernd wirkte sich aus, dass beide zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten waren und dass sie angeboten hatten, die verkauften Tiere zurückzunehmen. Zudem sei das lange Verfahren eine berufliche und private Belastung gewesen. Auch die Tatsache, dass das Ehepaar minderjährige Kinder zu versorgen hat, wurde berücksichtigt.
Für die betroffenen Käufer ist durch das Urteil jetzt der Weg frei, zivilrechtlich Schadenersatz einzuklagen.
http://www.shz.de/lokales/holsteini...-hundezuechter-aus-padenstedt-id14537666.html