Bewährungsstrafe für Hundezüchter aus Padenstedt

Fex

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NEUMÜNSTER | Es war ein wahrer Mammut-Prozess, der gestern im Amtsgericht an der Boostedter Straße zu Ende ging. Nach sechsmonatigen Verhandlungen fiel am Mittag das Urteil gegen ein Hundezüchterpaar aus Padenstedt. Die beiden Angeklagten (44 und 60) wurden vom Schöffengericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 23 Fällen zu einer Haftstrafe von jeweils einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Ehepaar von 2011 bis 2014 wissentlich mit Elterntieren gezüchtet hatte, die an Hüft- und Ellenbogendysplasie (HD und ED) erkrankt waren. Die chronische Krankheit behindert die Tiere lebenslang in ihren Bewegungsabläufen. Für die Labrador-Welpen sollen die Züchter zwischen 650 und 1100 Euro bekommen haben. „Hier lag objektiv eine Täuschung der Tatsachen vor. Alle Käufer haben einen Vermögensschaden erlitten, weil sie einen Preis für einen Welpen gezahlt haben, der das Risiko hatte, an HD oder ED zu erkranken“, stellte die Richterin fest.

Im Raum stand während des gesamten Prozesses die Frage, ob die Angeklagten hätten wissen müssen, dass die Zuchttiere belastet waren. Das Gericht bewertete die Fälle der beiden Elterntiere in diesem Punkt unterschiedlich. Bei der Hündin habe es Anhaltspunkte gegeben. So seien bereits 2007 Welpen aus der Zucht einer Großmutter des Tieres krank gewesen. „Wir sind jedoch der Meinung, dass das nicht ausreicht, um es den Angeklagten vorzuhalten, da der Hund erst 2010 geröntgt wurde“, sagte die Richterin. Bei dem Rüden habe es dagegen im November 2011 zwei konkrete Hinweise gegeben, dass Tiere aus der Zucht an HD erkrankt waren. „Hier hätte die Veranlassung bestanden, den Hund noch einmal von einem anderen Tierarzt überprüfen zu lassen“, sagte die Richterin.
Zeugen, die bei dem Paar Welpen gekauft hatten, sagten aus, dass die Angeklagten abwehrend und mit Vorwürfen reagierten, als sie mit den kranken Hunden bei ihnen vorstellig wurden. „Sie hatten nicht das Gefühl, man sei um Aufklärung bemüht. Wir sind der Meinung, dass hier nach dem Motto gehandelt wurde, dass nicht sein kann, was nicht sein darf“, sagte die Richterin. Die Frage, ob in dem Fall gemeinschaftlich gehandelt wurde, bewertete die Richterin eindeutig: „Es wurde gemeinsam gezüchtet. Die Angeklagten leben zusammen, und die Einnahmen aus beiden Zuchten gingen in einen Haushalt.“
Strafmildernd wirkte sich aus, dass beide zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten waren und dass sie angeboten hatten, die verkauften Tiere zurückzunehmen. Zudem sei das lange Verfahren eine berufliche und private Belastung gewesen. Auch die Tatsache, dass das Ehepaar minderjährige Kinder zu versorgen hat, wurde berücksichtigt.
Für die betroffenen Käufer ist durch das Urteil jetzt der Weg frei, zivilrechtlich Schadenersatz einzuklagen.

http://www.shz.de/lokales/holsteini...-hundezuechter-aus-padenstedt-id14537666.html
 
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anonym

Guest
Naja wissendlich 23x über Jahre mit kranken Hunden. Gut, dass das auf die Finger gibt. Es hilft für die andere Diskussion aber nicht wirklich weiter. Sie sind auch wg Betrug und nicht wg Tierschutz dran.
 
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Aber da das Verschulden vorliegt, kann man nicht nur wandeln oder mindern, sondern darüberhinaus auch Schadensersatz verlangen. Also auf jeden Fall: Behandlungskosten, denkbar aber auch: Ausbildungskosten und Ersatzbeschaffung.

Nochmal zur allgemeinen Erinnerung, was es für die Verwirklichung des Straftatsbestandes "Betrug" braucht, weil man umgangssprachlich das Wort "Betrug" ja etwas unpräzise einsetzt: Täuschungshandlung, führt zu Irrtumserregung, führt zu Vermögensverfügung, führt zu Vermögensschaden und das ganz mit Vorsatz.
 
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Uuuhhhh das wird teuer werden! Zivilrechtlich kommen da mit sicherheit Klagen und das wird heftig!
TA Kosten und,und,und,......... :?
Aber genau so müssen sie es haben!

Passt ja wunderbar der Trööth zu! https://forum.wildundhund.de/showthread.php?108448-Gekaufter-Hund-war-krank-WuH-Nr-14-2016
Von wegen Wasserdichte Verträge für den Züchter und so! :twisted:

Du bist Optimist !Mir ist da ein Fall aus den 90igern bekannt,da hat ein zugezogenes Ehepaar in der Nähe auf Teufel komm raus gezüchtet und sogar noch aus dem Ausland zugekauft. Nachdem das beendet wurde,verschwanden die nach Unbekannt. Die Geschädigten bekamen nichts !
 
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Da wird es keinen einen Euro für die Geschädigten geben. Dann sind die pleite. 23 mal Geld zurück plus Futter, plus Tierarzt plus Anwaltskosten plus, plus. :no:
 
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Und? Deshalb sollte man das so akzeptieren?

Tja, die Kinder werden leiden aber deshalb auf seine Rechte verzichten? Ich hätte mehr als 2 Jahre gemacht, zumindest versucht. Dann hätten die mal auf den schönen Betten schlafen können und evtl. auch mal die Schmerzen der Hunde mit HD gehabt.
 
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Und? Deshalb sollte man das so akzeptieren?

Kann ja jeder für sich entscheiden. Wer eine Rechtsschutz hat ist zumindest was die Kosten der Rechtsverfolgung angeht, klar im Vorteil, ansonsten wirft man gutes Geld schlechtem hinterher.

Die Kinder werden nicht leiden, denn wenn es kein Geld zurück gibt, wird man den Hund ja nicht auch noch "draufgeben".
 
A

Anny2014

Guest
Falls e noch jemand liest 😉
Ich bin eine Betroffene Hundehalterin und leider verklagen nur ich und ein anderer diese Personen .
Bezugnehmend zu dem genannten Urteil kann ich noch mitteilen das die Angeklagten in berufung gegangen sind .
Ich habe meinen Prozess am 26.6 beim Landgericht in Kiel gegen die und hoffe das sie ordentlich bluten müssen

Vielleicht schreibt ja noch mal jemand
 
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....ansonsten wirft man gutes Geld schlechtem hinterher.
...
Das genau ist die Einstellung, die es Betrügern so leicht macht, immer wieder die gleiche Masche zu reiten.
Die wenigsten Leute haben den Nerv, 30 Jahre lang arm zu bleiben. Und übrigens: für Schadensersatzforderungen aufgrund von Straftaten gibt es auch keine Restschuldbefreiung in der Insolvenz.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Du kannst die Fehler des Rechtssystems nicht den Opfern anlasten. Ich wäre ja auch dafür solche Betrüger als Sklaven fronen zu lassen bis der Schaden plus Zinsen abgearbeitet ist. SChwupps in die Bleiminen mit dem Pack oder auf meine Galeere zum rudern- umweltfreundlicher gehts nicht. :p


CdB
 
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10 Jan 2013
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Falls e noch jemand liest 😉
Ich bin eine Betroffene Hundehalterin und leider verklagen nur ich und ein anderer diese Personen .
Bezugnehmend zu dem genannten Urteil kann ich noch mitteilen das die Angeklagten in berufung gegangen sind .
Ich habe meinen Prozess am 26.6 beim Landgericht in Kiel gegen die und hoffe das sie ordentlich bluten müssen

Vielleicht schreibt ja noch mal jemand

Wie geht es deinem Hund?

Die Frage scheint hier etwas zu wenig Beachtung zu bekommen.
Wenn jemand mit schlechten Zuchttieren arbeitet, nimmt er ja in Kauf, dass die Abkommen mit den vererbten Schaeden geboren werden und ihr gesamtes Leben mit Schmerzen verbringen.

Wenn der Kaeufer etwas Geld verliert, ist das sicher nicht in Ordnung. Dem gezuechteten Tier, mehr oder weniger vorsatzlich Schaeden weiter zu vererben ist in meinen Augen schlimmer.
Ist das nicht Tierkvaelerei?

Wir haben hier im Forum mindestens zwei Personen, die sich mit Veterinærmedizin gut auskennen, ich denke an ausgebildete Fachleute. Was sagen die dazu?

tømrer
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Dann drücke ich Anny2014 die Daumen.
Beachtlich das dieses Gericht überhaupt zu so einem Ergebnis gekommen ist.
Und wie lange sich so eine Sache zieht....
 
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Zumindest

wäre dieser leidige Fall gut geeignet, potenziellen Welpenkäufern eindrücklich vor Augen zu führen, nur bei Züchtern zu ordern und zu kaufen, die unter der Kontrolle eines Verbandes sind. Und sich auch darüber zu informieren, wie ernst der jeweilige Verband die Aufsicht nimmt.

Schaden 23 mal 2000 Teuro? Da müssen die beiden halt mal 15 Jahre auf Urlaub verzichten, so what?

Gruß,

Mbogo
 
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26 Aug 2008
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Du kannst die Fehler des Rechtssystems nicht den Opfern anlasten. ...

CdB
ich sehe es nicht als Fehler des Rechtssystems an, das man sich selbst um die Verfolgung und Durchsetzung seiner tatsächlichen oder vermeintlichen Ansprüche kümmern muss - und zwar mit eigenem finanziellen Risiko. Der staatliche Strafanspruch ist eine völlig andere Hausnummer - der soll richtigerweise auf Kosten der Allgemeinheit verfolgt und durchgesetzt werden.
 

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