Öffentlichkeitsfahndung: Jägerin beklaut

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Wer in solcher Situation als Frau nicht mit der natürlich mitgeführen KW (bei uns geht keine Frau ohne raus) deutlich macht wie es jetzt weitergeht hat sie nicht alle.
Der Typ bekommt das Teil zu sehen, beim ersten Schritt vor die Füße, der zweite gezielt und der wird nie wieder eine Frau belästigen.
Wo leben wir eigentlich, Recht muss nicht Unrecht weichen, niemals, auch nicht hierzulande.

Wieso ne Kurzwaffe, die hat doch ein Gewehr!?
 
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Cast hat Recht, dass auch Diebstahl zu Notwehr berechtigt. Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein, sondern mit dem gerade zur Verfügung stehenden Mittel den gegenwärtigen Angriff beenden können.
Die Überschreitung der rechtmäßigen Notwehr wäre der Notwehrexcess. Beispiel: Du schlägst einen Angreifer nieder, dieser geht bewusstlos zu Boden. Nun trittst Du ihn in den Bauch, bis er Blut spuckt. Dann hast Du Dich strafbar gemacht.

Ob ich in dem konkreten Fall dem Typ vor die Füße schießen würde? Wäre im Rucksack eine Kurzwaffe, dann auf jeden Fall. Wäre nur eine Taschenlampe und ein Muff, dann nein.

Das stimmt schon, aber ich würde ungern erschließen, wenn ich nicht zwingend muss, zumal ich ihn ja nicht essen will.

Deshalb erst mal ein Warnschuss, dann erst mal Beinhöhe, was unter Umständen auch zum Todcführen kann. Gezielt lethales Wirken nur wenn völlig unvermeidlich.

Nicht weil er mir leid tut, sondern weil ich mir leid zu; ich schlafe nämlich gerne ruhig.

Und ich schiesse mit der Büchse. Ende Gelände.
 
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Die ganzen Vorschläge, einen Dieb - von dem man augenscheinlich nicht in Leib und Leben bedroht wird - zu füsilieren - oder dies anzudrohen kommentiere ich lieber nicht - jeder muss selber wissen was er / sie verantworten will.

Das mit dem Foto und dem sich scheinbar viel Zeit lassenden Dieb finde ich aber schon seltsam....
CD
 
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Hei,

wir lassen uns beklauen ohne uns zu wehren, obwohl wir haushoch überlegen sind.
Das ist eine Einstellung, worüber andere zu Recht über uns lachen. Die zieht sich dummerweise durch unser gesamtes Leben.
Da kann man auch mal über die Psyche nachdenken. Man hat sich "einfach so" beklauen lassen und nichts dagegen getan obwohl man hätte können. Danach muss man sich doch richtig "hilflos" fühlen. Sowas nagt doch dann an einem?


Grüße

Tom
 
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Hei,

welche Verhältnismäßigkeit? Die Abwägung zwischen den jeweiligen Rechtsgütern?
*Die gibt es bei der Notwehr nicht!!!!!einself!*


Grüße

Tom
 
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Da bin ich ganz bei dir. Nur versuch das in der heutigen Zeit ggf. der Staatsanwaltschaft zu vermitteln. Ich glaube es gibt dann eine Bauchlandung. Leider. Immer mehr bewegen wir uns Richtung Täterschutz, statt Opferschutz.

Wenn eine Frau vor dem Richter steht und der tote Mann auf der anderen Seite, ist das nicht so schwer.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
irgenwas kann bei der "Jägerin" nicht richtig sein.

Merkwürdig, mein erster Gedanke war, dass bei dem Typen irgendwas nicht stimmt.

Wieso ist jetzt also die Frau schuld an dem Übergriff? Hat sie sich falsch bekleidet, wie auf dem evangelischen Kirchentag festgestellt wurde?*

Heldentaten sind doch nur uns Foristen vorbehalten, insofern hat die Frau vermutlich alles richtig gemacht.



CdB


*https://www.welt.de/vermischtes/art...gibt-Frauen-Mitschuld-fuer-Grabschereien.html
 
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