verunfalltes Wild erlösen, wie?

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Nähkästchen auf:

Samstag 21.06.2019 05:32Uhr
Telefon klingelt, Rufnummer aus der Nachbarstadt. „FW-Leitstelle: Sie sind Doch….? „Ja, bin ich!“ „Auf der So und So-Straße vor Hausnummer 6 liegt ein Fuchs, lebt noch! Die Zeitungsfrau hat uns angerufen.“
„Toll, mal wieder in der 30er Begrenzung, da komme ich dann wohl mal hin.“

Samstag 21.06.2019 05:38Uhr
Telefon klingelt erneut, Unbekannter Teilnehmer.
„Frank222, guten Morgen. Ich weis schon. Auf der So und So-Straße vor Hausnummer 6 liegt ein Fuchs der noch lebt. Die FW-Leitstelle hat schon vor fünf Minuten angerufen, Bin gerade auf 17, muss mich noch waschen und anziehen, dauert also etwas!“

Treffe 06:15 am Ort ein. Blau-silber, mit zwei Mädeln besetzt, ist schon da.
Kurze Begrüßung und Einweisung. Ich sage Uuups! „Asphalt und Kopfsteinpflaster, Hier kann ich unmöglich schießen, die Murmel geht wohlmöglich in die Umlaufbahn“
Beamtin meint:“ Die Bedenken hätten sie auch gehabt, sonst wäre der Rote bereits in den ewigen Jagdgründen“

Ich hole meinen Nicker raus, die eine Beamtin verkrümelte sich unterdessen in den BMW, wahrscheinlich um Ihr Frühstück nicht auszuspucken. Die andere guckte interessiert zu.
Jungfuchs faucht mich an, ich greife ihm über den Fang, Schnitt durch den Hals bis zur WS, Hals nach hinten überstreckt bis es knackt. 3 Sekunden und Ruhe war.

Nähkästchen zu.

WH

Frank
 
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Ich halte die --> Nottötung im Strassenverkehr nicht für Jagdausübung, weshalb das Bundesjagdgesetz und (teilweise) auch das WaffG für mich auch nicht relevant sind.

Wir hatten das aber schon mehrfach und heftig....:rolleyes:

basti

Na, da kommen Erinnerungen hoch.... :ROFLMAO: Ach, wo sind sie nur geblieben?
.....
 
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30 Aug 2015
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Nähkästchen auf:

Samstag 21.06.2019 05:32Uhr
Telefon klingelt, Rufnummer aus der Nachbarstadt. „FW-Leitstelle: Sie sind Doch….? „Ja, bin ich!“ „Auf der So und So-Straße vor Hausnummer 6 liegt ein Fuchs, lebt noch! Die Zeitungsfrau hat uns angerufen.“
„Toll, mal wieder in der 30er Begrenzung, da komme ich dann wohl mal hin.“

Samstag 21.06.2019 05:38Uhr
Telefon klingelt erneut, Unbekannter Teilnehmer.
„Frank222, guten Morgen. Ich weis schon. Auf der So und So-Straße vor Hausnummer 6 liegt ein Fuchs der noch lebt. Die FW-Leitstelle hat schon vor fünf Minuten angerufen, Bin gerade auf 17, muss mich noch waschen und anziehen, dauert also etwas!“

Treffe 06:15 am Ort ein. Blau-silber, mit zwei Mädeln besetzt, ist schon da.
Kurze Begrüßung und Einweisung. Ich sage Uuups! „Asphalt und Kopfsteinpflaster, Hier kann ich unmöglich schießen, die Murmel geht wohlmöglich in die Umlaufbahn“
Beamtin meint:“ Die Bedenken hätten sie auch gehabt, sonst wäre der Rote bereits in den ewigen Jagdgründen“

Ich hole meinen Nicker raus, die eine Beamtin verkrümelte sich unterdessen in den BMW, wahrscheinlich um Ihr Frühstück nicht auszuspucken. Die andere guckte interessiert zu.
Jungfuchs faucht mich an, ich greife ihm über den Fang, Schnitt durch den Hals bis zur WS, Hals nach hinten überstreckt bis es knackt. 3 Sekunden und Ruhe war.

Nähkästchen zu.

WH

Frank

In Deutschland ist das Schächten grundsätzlich verboten. Das Tierschutzgesetz (Paragraf 4a) untersagt das betäubungslose Schlachten von Tieren.
 
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2 Dez 2008
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Aber nicht das Aneignungsrecht !! :p

Nein, nein, nur gesund pflegen lassen, und wenns nicht klappt, entsorgen.

Diese armen Kreaturen müssen nicht in aller Öffentlichkeit von den bösen Jägern auch noch umgebracht werden,.... gebt den Tierschützern eine Chance,

Gruß

HWL
 
Zuletzt bearbeitet:

ANS

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7 Dez 2010
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742
Servus!

...Das Tierschutzgesetz (Paragraf 4a) untersagt das betäubungslose Schlachten von Tieren.
Ich verstehe den Zusammenhang mit dem von Dir zitierten Beitrag nicht. Der Fuchs wurde doch nicht rituell geschlachtet, um ein Nahrungsmittel zu gewinnen...

Gruß und WH
ANS
 
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schick mal einen Beamten zu einer "Schächerung" und der soll, wenn damit nicht freiwilig gestoppt wird, dem andersgläubigen Metzger das Messer mit Gewalt entreißen oder ihn sogar, bei Widerstand, vorläufig Festnehmen.
Schätze mal, je nach der Religion des Metzgers, ist der Beamte (bei der einen Religion) rückzuck wo anderst hin versetzt oder (bei der ganz anderen Religion) aus dem Beamtenverhältnis unfreiwillig ausgeschieden...:sneaky:
 

ANS

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7 Dez 2010
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@Knallfregger
Soweit ich es verstehe bezieht sich dieses Verbot auf das geplante Töten eines Tieres zur Gewinnung eines "religionskonformen" Lebensmittels, nicht auf eine Nottötung im Rahmen des Tierschutzes.
Abfangen im Brustkorbbereich steht sicher zum oben beschriebenen Vorgehen auf ähnlicher Stufe: keine Betäubung, Pneumothorax und Verbluten in den Brustraum durch Verletzung von Herz und herznahen Gefäßen, kein "schlagartiges Verenden".
Nicht schön, aber manchmal die zu wählende Option...

Gruß und WH
ANS
 

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