Normalerweise ist das Steuerhinterziehung. Niemand mit Hauptwohnsitz in D darf hier ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug fahren (es gibt seltene Ausnahmen).Mein Hilux kostet in der Haftpflicht 180€ p.A., Steuer gibt´s nicht.
Angemeldet in der Slowakei, aber seit Jahren hier anstandslos von mir gefahren
als gemietetes Firmenfahrzeug.
Die Haken dabei: du brauchst jemand drüben dem du wirklich vertraust, den er ist Eigentümer;
alle 2 Jahre rüber zum TÜV, betrieben vom deutschen TÜV Süd. die sind dort mangels Konkurrenz
scharf wie die Hunde; Zulassung kostet mehr als hier üblich, Rückführung evtl schwierig,
etwas öfter "allgemeine Verkehrskontrollen" als mit deutschen Kennzeichen.
Ansonsten: es lebe die Globalisierung, muß ja nicht immer nur für Konzerne gelten.
Es ist schon ein paar Jahre her, da wollte ich meinen L versichern. Als die Versicherungsdame mir den Jahresbeitrag genannt hatte ca.2000 Teuronen , sagte ich zu ihr, das ich doch kein Porsche versichen wolle.....darauf antwortete sie mir....der ist ,,billiger" ....da war ich sprachlos und bin fustriert wieder ,,abgetrallert". Mir unbegreiflich wieso für einem Pickup solche Unsummen verlangt werden.
MfG.
Gemeinlastprinzip !!! Da kannste 100Jahre Unfallfrei fahren, bezahlst aber für die ,,Deppen" mit, die vom Pkw auf einen Pickup mit Standard Heckantrieb wechseln und im ersten Herbst/Winter den Karren ansetzen.....Mein Amarok kostet
zwischen 530€ - 680€ Vollkasko im Jahr !
Das finde ich nicht zu teuer
Nicht für ungut aber,
ich weiß nicht was das für ein Tröd ist,
baut ihr im Leben nur Unfälle ?
man man man
Danke für die Belehrung...
MfG.
In wie fern?...es besteht ein Sonntagsfahrverbot für Lkw' mit Hänger unter 7,5 to. dieses betrifft auch Pickup's bei Lkw Zulassung! Bei Privatfahrten Pickup mit Hänger musste man bis 19.10.2017 ! eine Sondergenehmigung (nicht in jedem Bundesland) mitführen. Seit dem 19.10.2017 sind Privatfahrten von diesem Verbot ausgenommen. Umschlüsseln auf BE kann hilfreich sein und das mit meinem Bekannten war 2011....und er hatte keine Lust sich immer eine SG zu holen wenn er Sonntags zum Turnier wollte.weiterhin Falschinfos verbreiten.
In wie fern?...es besteht ein Sonntagsfahrverbot für Lkw' mit Hänger unter 7,5 to. dieses betrifft auch Pickup's bei Lkw Zulassung! Bei Privatfahrten Pickup mit Hänger musste man bis 19.10.2017 ! eine Sondergenehmigung (nicht in jedem Bundesland) mitführen. Seit dem 19.10.2017 sind Privatfahrten von diesem Verbot ausgenommen. Umschlüsseln auf BE kann hilfreich sein und das mit meinem Bekannten war 2011....und er hatte keine Lust sich immer eine SG zu holen wenn er Sonntags zum Turnier wollte.
MfG.
Dreiläufer
Dies Regelung ist in Bundesland abhängig, wer sich einen Pickup zulegen will und !!! regelmässig Sonntag's mit Anhänger fahren will oder muss (z.B. Pferdebesitzer) sollte sich diesbezüglich für die in seinem Bundesland geltende Regelung erkundigen. Wird der Pickup als Pkw zugelassen sind die Regelungen wieder anders, aber es muss z.B. eine feste Ladeflächenabdeckung montiert sein usw.
MfG.
Falsch war das nicht was ich geschrieben hatte, nur veraltet. Und zu der Zeit als ich meinen gebrauchten gekauft hatte, gab's die Regelung von 1017 noch nicht ! Deshalb hatte der Vorbesitzer den L 200 abgelastet mit einem ,,Deckel" versehen und als Pkw zugelassen damit er auch Sonn- & Feiertags fahren durfte.Ach! Auf einmal?
DU und NIEMAND anderes hat in #30 geschrieben
Das ist/war schlicht falsch bzw veraltet! Deine letzte Aussage stimmt nun, hast Dir offensichtlich nun doch die Mühe gemacht die Links die reinstellte nachzulesen.