Erntejagd - unterlassene Nachsuche

Fex

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eher eine Frage des Anstands...

Das Wort "Anstand" taucht hier ja doch häufiger auf. Leider nur im Zusammenhang mit den Befindlichkeiten der Revierpächter, weniger dem Wild gegenüber.

Ich bin ebenfalls Revierpächter. Mir würde im Traum nicht einfallen, hier einen Aufstand zu veranstalten, wenn ein NSF mein Revier zwecks einer Nachsuche betreten will - schon gar nicht würde ich das von meiner - im übrigen nicht notwendigen - Zustimmung abhängig machen.

Natürlich halte ich es für richtig, dass der JAB verständigt wird, aber - zumindest hier in BaWü - ist das keine Voraussetzung für den Beginn einer Nachsuche.
 
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Lieber Fex, lesen und verstehen!
Ich habe geschrieben
Aus meinem Revier wird definitiv niemand eine Nachsuche starten ohne dass ich die Nachbarn informiert und für Ortskundige Begleitung gesorgt habe

Das sollte im Interesse eines jeden, ernst zu nehmenden , Schweißhundeführers sein. Wo da ein "Machtgedanke" einfliesst erschliesst sich mir nicht. Wenn man es ernst nimmt mit der Schweißarbeit, sollte im Vorfeld alles getan werden was zum Erfolg der Sache beitragen kann.
Hier geht es nicht um das Betreten eines fremden Revieres während einer Nachsuche.
 
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Wir jäger brauchen keine Jagdgegner,
Das Schaffen wir auch ohne , wenn ich das hier alles so lese. . Wir müssen doch zusammenstehen. Solche Themen gehören intern zb. KJV Versammlung oder im Hegering angesprochen ..
Kommt doch mal runter.. jeder hier weiß, das hier große Sch... abgelaufen ist.. was die Beteiligten klären müssen.
Waidmannsheil
 
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...
Ihr könnt ja in Eurem Bundesland veranstalten was immer Ihr wollt. Aus meinem Revier wird definitiv niemand eine Nachsuche starten ohne dass ich die Nachbarn informiert und für Ortskundige Begleitung gesorgt habe;)

Und ich dachte, unser aller höchstes Gut sei die Vermeidung von unnötigem Leiden des Wildes, auch bekannt als Tierschutz oder ein Aspekt der Weidgerechtigkeit.

Entschuldige, wenn ich Deinen Post als Aufhänger nehme; ich greife ihn stellvertretend für alle ähnlichen Beiträge auf.

Wenn wir für uns in Anspruch nehmen, alles Menschenmögliche dafür zu tun, bei der Jagd unnötiges Leid zu vermeiden und Fehler, die passieren, selbst zu beheben, - dann sollte es eben selbstverständlich sein, dass Nachsuchenführer in Ausübung ihrer Pflicht in jedes Revier dürfen.

Da aber offensichtlich auch noch im 21. Jahrhundert teilweise Revieregoismen überwiegen, wird es meiner Meinung nach dringend Zeit, dass eine entsprechende Regelung für vereidigte und zu Stillschweigen verpflichtete SHF mit Gültigkeit für alle Bundesländer ins Gesetz kommt.

Ja, ihr habt recht, dieser Faden ist kein Aushängeschild für die Jägerschaft. Zeigt er doch leider, dass nicht alle die veränderten Anforderungen an uns und unser Handeln verstanden haben.
 
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z/7

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Wo steht das ?

"Von mir zusammen gefaltet zeigte er mir den markierten letzten Schweiß "
Hier:
Dazu mussten wir über den schon abgeernteten Raps des Nachbarn fahren.

Ich weiß, ist lächerlich, aber wenn es hart auf hart kommt, zählen genau solche Albernheiten mehr als die Erlösung einer kranken Sau. Alles schon erlebt.

Ein Schweißhundführer sollte sich tunlichst aus solchen Situationen heraushalten, egal, welche der Kriegsparteien er lieber hat. Wenn überhaupt sollte er langfristig im Sinne des Wildes denken und vermittelnd eingreifen, nicht eskalierend.

Dazu muß man sich mal objektiv mit der Frage auseinandersetzen, warum der Jagdveranstalter keine professionelle Nachsuche organisiert hat. Konkret weiß man es in diesem Fall natürlich nicht, aber häufig ist es die Scham, "schon wieder" beim ungeliebten Nachbarn vermeintlich unangenehm aufzufallen. Daß Nicht-nachsuchen sobald es aufkommt noch peinlicher ist, wird oft nicht bedacht. Im konkreten Fall sollte sich der NSF fragen, ob er nicht selber auch ein wenig Anteil daran hat, daß nicht gesucht wurde. Sein letzter Absatz hört sich nicht an, als ob das Verhältnis vertrauensvoll wäre.
 
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Sache des JAB



.........

Nicht in BaWü.



Natürlich kenne ich die Koordinaten meines Aufenhaltsortes, deswegen noch lange nicht die Reviergrenzen. UJB ist Mo.-Fr. von 9 bis 16 Uhr besetzt, gibt derartige Auskünfte aber nicht heraus wegen Datenschutz - selbst erlebt.

Und nein, die UJB hat keine digitalen Reviergrenzen. Die meisten Reviere haben die nicht mal selbst.

Wenn ich das alles abarbeiten müsste vor einer Nachsuche, bräuchte ich die gar nicht erst beginnen. Das Wild wäre längst verludert.

......

Wie gesagt, zum Thema kommt von mir nix mehr, das von dir weiter oben Geschriebene bedarf dagegen der Korrektur, denn es könnte dir und anderen vielleicht mal helfen.

Ich habe in den letzten 10 Jahre in Ba-Wü nicht nur gel. gejagt, sondern auch bei 4 Freunden in deren Eigenjagdbezirken die Forsteinrichtung "begleitet" (durchführen darf ich sie ja dort nicht)

Daher weiß ich definitiv:
NATÜRLICH haben die UJB`s die Abgrenzungen digital

Und selbstverständlich müssen sie sie an interessierte Personen heraus geben, allerdings ohne Benennung des JAB; es geht nur um die Abgrenzungen, die im Normalfall den
Gemarkungsgrenzen entsprechen und somit auch politische Einheiten darstellen.

Befass dich mal mit INSPIRE.
Ich habe vor ein paar Tagen für einen in Ba-Wü ansässige Foristen genau einen solchen Track erstellt, hat ganze 20 Minuten gedauert. Dazu musste ich nicht mal an die UNB, ich hab die Daten einfach aus dem Internet runter geladen und so umgebaut, dass er sie mit seinem Gerät verwenden kann.
 
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@FSK 300 , ich habe mich immer für eine Wildfolgevereinbarung zwischen allen Revieren eingesetzt, auch als Mitglied des HR-Vorstands und das Ganze in Niedersachsen.
Wildfolgevereinbarungen sind aber eher die Ausnahme als die Regel
Dass es überhaupt kein Netz gibt ist sehr unwahrscheinlich und wenn A nicht funktioniert, gibts auch noch B und C
Ich hab anfangs in meiner Blauäugigkeit gedacht, ich könnte meinen Hund mit Tractive orten.
Das arbeitet mit allen Netzen. Hab ich nach wenigen Wochen wieder verkauft. Funktionierte so gut wie nirgends bei uns.
 
G

Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Wildfolgevereinbarungen sind aber eher die Ausnahme als die Regel

Ich hab anfangs in meiner Blauäugigkeit gedacht, ich könnte meinen Hund mit Tractive orten.
Das arbeitet mit allen Netzen. Hab ich nach wenigen Wochen wieder verkauft. Funktionierte so gut wie nirgends bei uns.
Wieviele Reviere und ihre Vereinbarungen kennst du? (Ich frag nur weil du vor kurzem erst anschluß gesucht hast)
Das gleiche gilt für die Arbeit mit Ortungssystemen mit dem Hund.
 

Fex

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...

Daher weiß ich definitiv:
NATÜRLICH haben die UJB`s die Abgrenzungen digital

Und selbstverständlich müssen sie sie an interessierte Personen heraus geben, allerdings ohne Benennung des JAB; es geht nur um die Abgrenzungen, die im Normalfall den
Gemarkungsgrenzen entsprechen und somit auch politische Einheiten darstellen.

Ein Schreiben meiner UJB vom April 2019:

Von: Zerrweck, Michael
Gesendet: Dienstag, 23. April 2019 10:52
An: STRASSENMEISTEREI.VAIHINGEN
Cc: 'Fex Ott'
Betreff: AW: Wildunfall

aktuell haben wir solch eine Karte leider nicht.

Eine digitale Darstellung und Bereitstellung ist erst möglich, wenn die Jagdgenossenschaften ihre digitalen Jagdkataster erstellt haben. Da haben diese jedoch noch Zeit bis 2021.
Freundliche Grüße
Michael Zerrweck
Landratsamt Ludwigsburg

GT 311 – Kreispolizeiangelegenheiten

Hindenburgstr. 40

71638 Ludwigsburg

www.landkreis-ludwigsburg.de
 

Fex

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Und selbstverständlich müssen sie sie an interessierte Personen heraus geben, allerdings ohne Benennung des JAB; es geht nur um die Abgrenzungen, die im Normalfall den
Gemarkungsgrenzen entsprechen und somit auch politische Einheiten darstellen.

Und was soll ich mit einer Reviergrenze, wenn ich den Namen des JAB nicht dazu bekomme?
Merkste selbst...

Und mitnichten entsprechen die Reviergrenzen den Gemarkungsgrenzen. Unsere Gemarkung alleine umfasst 6 Reviere.

Zur Herausgabe der Daten:

Von: Fex Ott [mailto:fex@jagd-stromberg.de]
Gesendet: Montag, 23. Juli 2018 08:23
An: Zerrweck, Michael
Betreff: Telefonnummer Gudak


Hallo Micha,

mir wurde gestern ein totes Reh gemeldet, nach längerer Recherche betrifft das das Revier von xxx. Leider habe ich keine Telefonnummer und finde auch keine im Internet...

Waidmannsheil!


Am 23.07.2018 um 08:41 schrieb Zerrweck, Michael <Michael.Zerrweck@landkreis-ludwigsburg.de>:
Hallo Stefan,
Kann ich ihm Deine Nr. geben, damit er sich bei Dir meldet?
Viele Grüße
Michael Zerrweck
GT 311 – Kreispolizeiangelegenheiten
Tel.: 42349

Wie gesagt, Mo.- Fr. 9-16 Uhr, und dann warte ich bis die UJB den JAB erreicht hat, ihm meine Nummer gegeben hat und der dann anruft....

Ja, da spricht einer aus der Praxis :LOL:
 
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Logisch.
Das wäre die Karte MIT den JAB

Da die Genossenschaften weitestgehend mit den Gemarkungen identisch sind, genügt dir vermutlich zu 99 % der Fläche die reine Gemarkungskarte.
Ud da zu der Karte auch eine Datentabelle gehört, die mat mit jeder Excel - Version aufmachen kann, kannst du selbst die nötigen Namen und Tel. Nummern einpflegen.
Falls du sowas haben möchtest, melde dich einfach

ps. unsere posts haben sich überschnitten, sorry.
Falls du nicht solange warten willst, helfe ich dir gerne.
 
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Fex

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Wie gesagt, zum Thema kommt von mir nix mehr, das von dir weiter oben Geschriebene bedarf dagegen der Korrektur, denn es könnte dir und anderen vielleicht mal helfen.

Ich habe in den letzten 10 Jahre in Ba-Wü nicht nur gel. gejagt, sondern auch bei 4 Freunden in deren Eigenjagdbezirken die Forsteinrichtung "begleitet" (durchführen darf ich sie ja dort nicht)

§ 39 Abs. 2 Nr. 5 JWMG

2. Rechte und Pflichten

  • Die Vorgaben des Jagd- und Waffenrechts, der UVV Jagd und des Tierschutzes
    sind zu erfüllen.
  • Zum Zwecke der Wildfolge dürfen anerkannte Nachsuchegespanne ohne Zustimmung der jagdausübungsberechtigten Personen des angrenzenden Reviers die Reviergrenzen unter Mitführung geeigneter Jagdwaffen sowie in Begleitung einer weiteren zur Nachsuche ausgerüsteten Person, die Inhaberin eines Jagdscheins ist und ebenfalls geeignete Jagdwaffen führen darf, überschreiten, die Wildtiere erlegen und versorgen. Nach Beendigung der Nachsuche sind die jagdausübungsberechtigten Personen unverzüglich zu benachrichtigen (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 JWMG).

Im übrigen dazu auch der folgende Absatz und deren Umsetzung in der Praxis. Da ich als meist ortsfremder NSF die Verhältnisse nicht kenne, übergibt man die Benachrichtigung des betreffenden JAB dem Veranlasser. Schlimmstenfalls informiere ich die UJB, denn trotz des u.a. Absatzes bekomme ich die Info nicht, wie du im vorigen Post lesen konntest.

" Die unteren Jagdbehörden teilen den anerkannten Nachsucheführern auf Nachfrage die Namen und Kontaktdaten der jagdausübungsberechtigten Personen in ihrem Einsatzgebiet mit.
 
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"Das alles wurde von einem Jungjäger der Nachbarjagd unbemerkt gefilmt." ...ob das nicht zu einem bumerang für den jj werden könnte? unbemerkt, unerlaubt gefilmt. da wäre ich sehr vorsichtig.
 
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gestern nachmittag wurde Raps gemäht. Dabei fielen zahlreiche Schüsse und es lagen wenig Sauen. Eine beschossene Sau lief schwerkrank in Richtung Mais des Nachbarn. Der Schütze (ein Forstbeamter) versuchte die langsame Sau einzuholen, schoss noch mal und gab dann auf. Das alles wurde von einem Jungjäger der Nachbarjagd unbemerkt gefilmt. Auch die anschließende ca. 50 m lange vergebliche Nachsuche mit einem 7 Monate alten Teckel durch den Jagdherrn!!! Heute kam der Jungjäger vorbei und fragte, ob die Nachbarn sich gemeldet hätten. Bei Ihnen wäre auch keiner vorstellig geworden! Dann machten wir uns auf zur Nachsuche. Dazu mussten wir über den schon abgeernteten Raps des Nachbarn fahren. Dieser saß noch in der Kanzel ca. 100m von der gestrigen Schweißfährte. Von mir zusammen gefaltet zeigte er mir den markierten letzten Schweiß (leider in diesem Moment von einem heftigen Gewitterschauer weggespült). Nach anfänglichen Schwierigkeiten ging es im Mais flott voran und nach ca. 400m stießen wir auf eine Rotte ÜL. Fährte kontrolliert. Offensichtlich alle gesund. Nach wieder 100 m kreuzte uns eine Sau auf 10 m und deutlich konnte ich eine große Fleischwunde im Nacken sehen. Leider hing meine HS-Hündin so fest im Riemen, dass es ziemlich lange dauerte bis ich die Halsung lösen konnte. Anschließend ging die Hetze ca. eine Stunde durch den 100 ha großen - jetzt Gottseidank sehr nassen - Maisschlag. Leider konnte die Hündin den Überläufer nicht einholen und kam zurück. Dreck! Nach langer Erholungspause mit viel Wasser suchten wir im Mais nahe des Starts noch einmal vor, weil mir die gekrellte Sau und die Sau auf dem Video zu verschieden vorkamen, sowohl von der Farbe als auch von den Krankheitsymptomen. Nach einiger Zeit verwies die Hündin irgendetwas an einem Maisstengel und ich gab ihr Riemen. Nach weiteren 500 m standen wir vor der verendeten Sau. Schuss Keule rein, weidwund raus. Jetzt bin ich am überlegen: halte ich mich an meine seit 25 Jahren eingehaltene Schweigepflicht als Nachsuchenführer oder stelle ich eine Anzeige bei der UJB wegen unterlassener Nachsuche? Da in den letzten Jahren schon einige widerwärtige Dinge in dieser Jagd passiert sind, entscheide ich mich wohl für letzteres! Bis Montag kann ich ja noch zweimal drüber schlafen...
Nach mehrmaligem Lesen dieses Sachverhaltes probiere ich mal, diesen Fall von einer anderen Seite aus zu sehen:

Es war Erntejagd, Schüsse fielen, Sauen fielen. Eine Sau wissentlich krankgeschossen. Es wurde mit einem Dackel nachgesucht, der nicht fand. Die Flucht der kranken Sau ging in den Mais des Nachbarrevieres. Der Nachbar wurde davon nicht in Kenntnis gesetzt.

Tags darauf:
Ein Jungjäger hat von dem Fall Kenntnis und diesen gefilmt und beauftragt einen NSF, eine Nachsuche durchzuführen.
Ein Jäger sitzt an dem abgeerntetem Schlag wieder an, evtl. in der Hoffnung, die kranke Sau könnte nochmals auswechseln. NSF etwas unfreundlich erfährt von ihm den markierten letzten Schweiß.
NSF findet im Mais die beschossene Sau, weiterhin macht er eine gekrellte Sau hoch, die aber nicht zu bekommen ist.

Das leidige Thema menschliche Psyche, die Nachbar können nicht miteinander...

Diplomatisch wäre es gewesen, als NSF dem auf der Kanzel sitzendem Jäger den Sachverhalt zu erklären, dass man hier zu einer Nachsuche gerufen wurde und ob dieser mithelfen könne, die Sau zu finden, anstatt ihn "zusammenzufalten".

Als TE würde ich von einer Anzeige absehen, da ich mich selber nicht optimal verhalten hätte. Jeder macht Fehler, wenn man daraus lernt, sind sie von Nutzen. Den beiden Reviernachbarn würde ich im Sinne des Tierschutzes eine bessere Zusammenarbeit empfehlen und meine Hilfe dazu anbieten.

Es ist verständlich, dass der TE hochgradig genervt von dieser Situation war und diesen Sachverhalt wohl in dieser Erregung geschrieben hat.

Ein gutes Händchen zur richtigen Entscheidung dem TE und weiterhin viele erfolgreiche Nachsuchen (y)
 
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