Magyar Viszla - Nichts für Anfänger oder Konservative Hundführer

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 26304
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ja was sagt das Gesetz ?

Der BUNDES-Gesetzgeber erlegt des JAB zunächst einmal auf Basis des § 22a BJG eine Nachsuchenpflicht auf - und zwar dies, gem. Kommentar zum BJG "mittels eines "brauchbaren Jagdhundes". Alle weiteren Details und Ausformulierungen überlässt der BUNDES- den LANDES-Gesetzgebern.

In praktisch allen Landesgesetzen findet sich der darauf bezogene Hinweis (wie auch immer im Einzelfall formuliert), das der JAB dafür Sorge zu tragen hat, dass entsprechend "brauchbare Jagdhunde" für die verschiedenen Arten der Jagd vorzuhalten und ggfs. einzusetzen sind.

NICHT jagdlich brauchbare Jagdhunde einzusetzen ist zwar nicht grundsätzlich untersagt, allerdings widerspricht es den Gesetzestexten, deren Begründung und Intention in den allermeisten Bundesländern, diese ohne Begleitung entsprechend "brauchbarer" Hunde einzusetzen.

DAS sagt das Gesetz! Und eigentlich sagt es der gesunde Menschverstand und der Tierschutzgedanke - so man Beides besitzt bzw. ernst nimmt!
 
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"...NICHT jagdlich brauchbare Jagdhunde einzusetzen ist zwar nicht grundsätzlich untersagt "...

thats it....
 
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"...NICHT jagdlich brauchbare Jagdhunde einzusetzen ist zwar nicht grundsätzlich untersagt "...

thats it....

Seltsame Äußerung, die für mich die Rechtfertigung des Einsatzes eben nicht brauchbarer Jagdhunde beinhaltet.... damit ist alles gesagt (n)(n).

Rechthaberei an der Sache vorbei.

Unmöglich !
 
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Jagdlich brauchbar ist der Hund erst, wenn er die Leistung durch entsprechend erfolgreiche Prüfung gezeigt hat. Daran gibt es nichts zu diskutieren oder zu interpretieren. Einen Hund ohne SW-Erfahrung auf eine angefahrene Sau zu nehmen ist darüber hinaus ziemlich fahrlässig. Hätte die Sau den Hund (und da langt schon leicht) vermöbelt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gross, dass der Hund nicht mehr an SW arbeiten wird. Zumal wir hier von UK/UD reden und nicht über Terrier oder durchgeknallte Teckel.
 
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Der Hund hat gefunden, die Sau gebunden und der Führer hat sie erlöst. Das Ergebnis spricht erst einmal für das Gespann. Ich selber hätte das auch nicht mit so einem jungen Hund gemacht, aber letztendlich liegt das in der Verantwortung des Führers. Und jeder Nachsuchenführer muss auch seine jungen Hunde ausbilden und an erste Realfährten heranführen, denn auch deren Hunde lernen es nicht von selbst oder Bücher lesen, sondern durch machen!
 
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DAS sagt das Gesetz! Und eigentlich sagt es der gesunde Menschverstand und der Tierschutzgedanke - so man Beides besitzt bzw. ernst nimmt!

Bedenklich zu sehen, dass Beides bei Dir offensichtlich unterentwickelt ist...

Das du dir scheinbar nur noch mit Beleidigungen zu helfen weißt zeigt mir das du offensichtlich zu einem Typus Mensch gehörst auf dessen Gesellschaft und Kommunikation ich lieber verzichten möchte. Alles gute !
 

z/7

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Daß ein geprüfter Hund brauchbar sein sollte (!) , schließt nicht aus, daß auch ein ungeprüfter Hund brauchbar sein kann. So wird ein Schuh draus. Oder wird ein Hund über Nacht brauchbar, wenn morgen die Prüfung ansteht?

Mit seiner Rumreiterei auf dem aktuellen Ausbildungsstand seines Hundes wollte @Sauschubser denk ich mal vor allem auf das Naturtalent seines Hundes hinweisen. So à la: mein Wischlapp muß es nicht mal beigebracht bekommen.

Ist übrigens eigentlich der Normalfall. Die Überei dient eher dazu, dem Führer beizubringen, wie er seinen Hund am wenigsten bei der Arbeit behindert.

Analog das mit der Sauschärfe. Selbige beim Einsatz zu testen ist jetzt auch nicht das, was ich empfehlen würde, andrerseits wird ein Hund, der's nicht hat, im Gatter auch nicht weniger schröcklich erschröcken. Generationen von Hunden wurden ohne Schwarzwildgatter einsatzfähig. Warum da heutzutage so ein Gschieß veranstaltet wird? Ich geh mal davon aus, daß "nicht eingearbeitet" nicht heißt, daß der Hund noch nie auch nur ne tote Sau gesehen hat. Der Führer also schon eine Vorstellung davon haben wird, wie der Hund zu dieser Wildart steht.
 
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Im Jahre 2019, sollte man eigentlich nicht mehr den Begriff "brauchbar" im Zusammenhang mit einem Jagdhund zur Diskussion stellen:cool: es gibt ein Gesetz in welchem steht, was brauchbar ist.
 
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Wenn der nicht gefunden hätte, dann hätte man immer noch den brauchbaren Hund holen können! Machen NSF übrigens genau so oder glaubt hier einer, daß diese Hunde vor der Vorprüfung noch keine Nachsuchen gemacht haben?
 
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Wenn der nicht gefunden hätte, dann hätte man immer noch den brauchbaren Hund holen können! Machen NSF übrigens genau so oder glaubt hier einer, daß diese Hunde vor der Vorprüfung noch keine Nachsuchen gemacht haben?

Das sehe ich genau so, nur können leider das bestimmte andere nicht so sehen. Ich bin froh über meinen Hund das er so gut, verlässlich und konsequent gearbeitet hat, scheinbar liegt den Kritikern mehr daran ihre eigene Selbstdarstellung in den Vordergrund zu stellen. Deswegen schlafe ich genau so gut.
Wenn mir jemand fehlenden Tierschutzgedanken vorwirft weil ich mit meinem Hund eine angefahrene Sau gefunden und erlöst habe dann Frage ich mich was Sie wohl gemacht hätten ? Zum Tierarzt gebracht ? Das Zusammentreffen zwischen Hund und Sau war so nicht geplant aber ist halt nun mal alltäglicher Jagdbetrieb. Und mein Hund hatte sichtlich Freude sich dann an der erlegten Sau zu beschäftigen und nochmal abzuarbeiten. Als er heute Morgen den Schweißriemen sah den ich weggeräumt habe, spurtete er vollgas und mit höchster Freude zum Auto.... ich gehe also nicht davon aus das der Hund dadurch einen Nachteil hatte, eher im Gegenteil.
 
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Der Hund hat gefunden, die Sau gebunden und der Führer hat sie erlöst. Das Ergebnis spricht erst einmal für das Gespann. Ich selber hätte das auch nicht mit so einem jungen Hund gemacht, aber letztendlich liegt das in der Verantwortung des Führers. Und jeder Nachsuchenführer muss auch seine jungen Hunde ausbilden und an erste Realfährten heranführen, denn auch deren Hunde lernen es nicht von selbst oder Bücher lesen, sondern durch machen!
:poop:
 

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