- Registriert
- 24 Nov 2010
- Beiträge
- 7.085
Erst mal kommt für Arzt und auch die längerfristige Krankschreibung die Krankenkasse auf.
Die Berufsgenossenschaft - der Pächter ist Zwangsmitglied, tritt evtl. ein, wenn der Unentgeltliche Arbeiten im Auftrag des Pächters durchgeführt hat und dafür nicht mit Jagdvergnügen entlohnt wurde. Aber auch dann erst, wenn weiterführende Maßnahmen wie Reha veranlasst werden.
Die private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn durch dich ein Dritter geschädigt wurde. Nachdem sich der Unentgeltliche aber selber geschädigt hat (im weitesten Sinn) ist eine Haftpflichtversicherung der verkehrte Ansprechpartner.
Auch die empfehlenswerte private Unfallversicherung kommt erst in die Gänge, wenn die Verletzungen bleibende Schäden hinterlassen (z.B. Schnitt mit der Motorsäge mit Folge dauerhafter Gehbehinderung).
Sachlage gut erklärt.