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Du hast gut gehandelt. Am Besten ist immer zu verifizieren und nicht einfach nur zu glauben.
Das ist die Aufgabe von Fachhändlern, da die Verifizierung kostet bestimmt mehrere hundert Euro
Du hast gut gehandelt. Am Besten ist immer zu verifizieren und nicht einfach nur zu glauben.
Ich kann es ja im Ausland "in Besitz nehmen", den Laser ausbauen und dann nach D fahren. Jetzt sind die Bastler gefragtNein. Das wie ist entscheidend. Das ist aber auch nur ein Problempunkt. Dann muss man das Teil erstmal in Besitz nehmen. Dann ist aber der Straftatbestand bereits erfüllt. Es herrscht Umgangsverbot. Das heisst man braucht schonmal vornweg eine Ausnahmegenehmigung nach §40 (4)WaffG. Die Bedingungen dazu sind dort ebenfalls genannt.
Im Übrigen kann ja mal ein Kenner genauer beschreiben, wie leicht dieser Ausbau sein soll.
2 Schrauben im Frontbereich. 4 hinten am Gehäuse. Ab jetzt bin ich gespannt, auf den leichten Ausbau.
Angeblich gar kein Feilchen wenn man mit Schalldämpfer jagt.Egal ob das Teil legal oder illegal ist, stellt sich mir die Frage:
"Wer will so ein Teil haben und verwendet das zur Jagd im Ausland?"
Das normale Zfr hat einen Augenabstand von 9 cm.
Und auf dieses Maß sind die meisten Waffen ausgelegt / geschäftet.
Steckt man das Teil nun hinten drauf wird das Zfr nach hinten 9 cm länger.
PAckt man das Teil auf eine Waffe miit (sagen wir mal) Kaliner 8x57 IS, wie groß wird dann das Feilschen vm Recoil?
Aussage vom Händler meines Vertrauens: Geräte aus China und England mit Preisen 450-500€ sind Nachbauten von PARD 007 Geräten und besitzen keine Garantie und sind somit ohne einen PARD Europaservice ! Zudem handelt es sich vermutlich um die alte Version mit 3000J
Die neue V5 soll 5000-6000J aushalten und kostet in Deutschland ~650€.
2 Jahre Garantie und Service gibts dazu
Die 12mm Linse ist beim Importeur für Europa nicht gelistet :/
https://www.pard-nachtsicht-technik.eu/
In BaWü und Bayern kannst du bei deiner zuständigen Behörde eine Beauftragung beantragen. Wenn der Antrag durchgeht, darfst du in dem Revier für welches du dich beauftragen hast lassen, Dualuse Geräte auf das ZF montieren. Montage des Gerätes erst im Revier!Für dumme, >von der obigen Website:
Wichtiger Hinweis zum Erwerb der Geräte und Nutzung :
Der Erwerb, Besitz und das Führen von Nachtsichtgeräten ist in Deutschland frei. (Siehe: Urteil BVerwG 6 C 21.08 VG Wiesbaden, 12.03.2008 - 6 E 1435/07 2).
Das Montieren von Nachtsicht und Wärmebildgeräten auf Zieloptikgeräte ist in Deutschland verboten und nur mit einer behördlicher Ausnahme - Genehmigung zulässig!
Was bedeutet nun für mich unwissenden, behördliche Ausnahmegenehmigung? Muss ich das vorher irgendwo beantragen?
Grüße aus dem Wald
In BaWü und Bayern kannst du bei deiner zuständigen Behörde eine Beauftragung beantragen. Wenn der Antrag durchgeht, darfst du in dem Revier für welches du dich beauftragen hast lassen, Dualuse Geräte auf das ZF montieren. Montage des Gerätes erst im Revier!
Was ich schon gelesen/gehört habe, sind manche Behörden recht umgänglich zwecks Beauftragung und andere zicken rum...
Ja meines Wissen nur in BaWü und Bayern möglich.Danke für die Antwort, bringt mich in Brandenburg gerade nicht weiter. Anruf beim Polizeipräsidium, > wir nicht!
Grüße aus dem Wald
Das kanst du dir sparen. Es fehlt die Rechtsgrundlage.Ein Anruf bei meiner untern Jagdbehörde hat mir die Erklärung gegeben die ja auch hier schon in einem andern Tröt behandelt wurde. In der DVO Brandenburg wurde dieser Passus eingebracht, damit die schon vorhandenen Geräte bei der Forst Brandenburg legalisiert werden können.
Jetzt werde ich das Innen Ministerium nerven
Grüße aus dem Wald