[Schleswig-Holstein] Absicherung unetgeldlicher Jagdelaubnisscheininhaber bei arbeiten im Revier

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ruf doch einfach die Seite Deiner Landw. BG auf, da steht es so schwammig geschrieben, dass Du hinterher noch weniger Wissen hast, aber es ist "Amtlich":cool:
 
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Wer und bei was ist dann in einer Eigenjagd der Jagdgenossenschaft versichert wenn die Jagdgenossenschaft „nur“ unentgeltliche Begehungsscheine vergibt?
Müssen die nicht auch wenigstens einen JAB benennen? Dieser ist dann ein "angestellter Jäger" (auch wenn unentgeltlich) und als solcher BG-versichert. Zahlen muß die Genossenschaft.
 
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Thema geklärt.

Unabhängig davon sollte meiner Meinung nach jeder Berufstätige eine Unfallversicherung abschließen um seinen Lebensunterhalt im Falle des Falles zu sichern.
Unfälle können überall passieren Haushalt Sport Urlaub Jagd....
 
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Es ist ja nicht so, dass man nicht versichert ist, wenn die BG nicht zuständig ist.
Krankenkasse und ggfls. Rentenversicherung leisten auf jeden Fall. Also es landet niemand beim Sozialamt weil er irgendwelche Behandlungskosten selbst zahlen müsste.
 
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Um die Differenz zwischen Krankengeld und normalem Nettoverdienst auszugleichen.

Und bei Berufsunfähigkeit ist es im Schadensfall auch immer so eine Sache die nach zu weisen, seit es in der gesetzlichen Rentenversicherung die Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr gibt. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und die oftmals nur auf Zeit, wird dann ggfls. Immer wieder verlängert.
 
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eine Berufsunfähigkeit mit Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit (das ist wichtig!) hat nichts mit einer Erwerbsminderungsrente zu tun.
 
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Grundsätzlich nein. Früher war es halt so, dass die Begriffe gleich waren und die Voraussetzungen für Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung automatisch erfüllt waren, wenn ein Rentenbescheid über die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung ergangen war.
 
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Es gibt aber keine gesetzliche Berufsunfähigkeit mehr, sondern wie Du richtig festgestellt hast, nur noch Erwerbsminderungsrente und das ist Dreck!
BU versichern kostet Geld, ist aber wichtig. Krankentagegeld ist günstig aber ebenso wichtig.
 
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Warum wie kommst auf das schmale Brett :rolleyes:

Weil, wie ich bereits oben geschrieben habe, dann du in Regress genommen werden könntest. Hättest ja deine jagdlichen Einrichtungen in Stand halten können....

Du bist ein Spinner ;) von nix ne Ahnung anderen irgendwas unterstellen und selber nix geregelt bekommen Pachte ein revier dann kannst mitreden ansonsten schleich Dich und verschone uns :love:(y);) mit deinem nicht wissen und deiner Meinung

Persönliche Beleidigungen verbitte ich mir. Deine Reaktion zeigt allerdings recht gut, dass da entweder Wissen oder Argumente fehlen....
 
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Weil da genau drin steht, dass der Jagdgast, auch wenn er gelegentlich Arbeiten im Revier durchführt oder mit hilft, nicht versichert ist bei der LBG.

Das kommt wohl darauf an, wie man den Text liest:

.... Wesentliche Kriterien sind die Weisungsgebundenheit hinsichtlich Zeit, Ort, Dauer und Art der Arbeitsausführung, die dem Willen des Jagdunternehmers entsprechend durchgeführt wird und keine selbstbestimmte unternehmerähnliche Tätigkeit darstellt.

-soweit klar.

Arbeitnehmerähnlich tätige Jagd- und Revierhelfer verlieren den Versicherungsschutz, wenn sie als Jäger tätig werden,

- das bedeutet doch, wenn diese Leute nicht als Jäger (bei der Jagdausübung und mit Waffe) sondern als Helfer nach dem Willen des Jagdunternehmers einen Hochsitz bauen oder bei dem Bau mithelfen dann ebenfalls versichert sind ?????? -

so würde ich das lesen und verstehen.
 
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Gelöschtes Mitglied 25890

Guest
Ich kann dazu mitteilen, wie es konkret bei uns in einer solchen Angelegenheit gelaufen ist.

Weisungsgebunden oder nicht?
Bewaffnet oder nicht?
Revierarbeiten oder Jagdausübung?

Ich jage mit unentgeltlichem Begehungsschein, i.d.R. ohne besondere Absprachen. Repariere, wo nötig ohne konkrete Anweisung. Polizei und Leute im Ort haben auch meine Nummer, falls es Unfälle o.Ä. gibt.

Sachlage:
Ich werde von einer bei einem Unfall anwesenden Zeugin angerufen, erkläre mich bereit zu kommen. Polizei ist vor Ort. Es ist aber im Nachbarrevier, der Zuständige ist nicht zu erreichen. Ich teile mit, dass ich hier eigentlich nicht schiesen darf, ist den Polizisten aber egal, man kennt sich. Ich entscheide mich dennoch für den Saufänger, weil Leute rumstehen. Aufgrund eigener Unerfahrenheit verletze ich mich dabei erheblich und zerschneide Beugesehnen am rechten Zeigefinger.

Es gab in der Folge dazu umfangreiche Korrespondenzen, ich war insgesamt fast drei Monate arbeitsunfähig.

Ergebnis:
In unserem Revier hätte die BG, also die Unfallkasse, in die der Pächter einzahlt, gezahlt, egal, ob ich auf direkte Anweisung dort hin gefahren bin, bzw. überhaupt irgendwelche Anweisungen entgegenehmen muss. Da es aber im Nachbarrevier war, zahlte die Unfallkasse der Gemeinde, die für diese Straße zuständig ist. Und das wäre auch der Fall gewesen, wenn ich als ganz einfacher Zeuge, z.B. das Stück von der Straße gezogen hätte und mich dabei verletzt hätte!

Und das ist auch gut so, weil sonst diese Art von Dienst an der Gemeinschaft erschwert würde. Zumindest bei uns ist es ja nicht so, dass wir jagen, nur aus Lust am jagen, sondern auch, weil das ein Dienst an der Gemeinschaft ist, ähnlich der ehrenamtlichen Tätigkeit bei der freiwilligen Feuerwehr, bei der man auch versichert ist, ohne eigene private Unfallversicherung.
 
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Thema geklärt.

Unabhängig davon sollte meiner Meinung nach jeder Berufstätige eine Unfallversicherung abschließen um seinen Lebensunterhalt im Falle des Falles zu sichern.
Unfälle können überall passieren Haushalt Sport Urlaub Jagd....

Die Unfallversicherung kostet ja auch nicht sooo viel. Ich lass jedoch mal eine Zahl, dass nur 3% der Berufsunfähigkeiten hierzulande auf Grund von Unfällen zustande kommen! Daher sollte man eine BUZ haben.
 

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