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ruf doch einfach die Seite Deiner Landw. BG auf, da steht es so schwammig geschrieben, dass Du hinterher noch weniger Wissen hast, aber es ist "Amtlich"
Müssen die nicht auch wenigstens einen JAB benennen? Dieser ist dann ein "angestellter Jäger" (auch wenn unentgeltlich) und als solcher BG-versichert. Zahlen muß die Genossenschaft.Wer und bei was ist dann in einer Eigenjagd der Jagdgenossenschaft versichert wenn die Jagdgenossenschaft „nur“ unentgeltliche Begehungsscheine vergibt?
Warum wie kommst auf das schmale Brett
Du bist ein Spinner von nix ne Ahnung anderen irgendwas unterstellen und selber nix geregelt bekommen Pachte ein revier dann kannst mitreden ansonsten schleich Dich und verschone uns mit deinem nicht wissen und deiner Meinung
Dann erleuchte mich mal, weshalb das, was hier geschrieben steht ein NEIN verdient:
https://www.lw-heute.de/-jagd-versichert
Weil da genau drin steht, dass der Jagdgast, auch wenn er gelegentlich Arbeiten im Revier durchführt oder mit hilft, nicht versichert ist bei der LBG.
Thema geklärt.
Unabhängig davon sollte meiner Meinung nach jeder Berufstätige eine Unfallversicherung abschließen um seinen Lebensunterhalt im Falle des Falles zu sichern.
Unfälle können überall passieren Haushalt Sport Urlaub Jagd....