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Versuche mal, anstatt die Fragen der Single-Choice-Fragen bis ins Detail zu verstehen, das "Muster" der Frage zu erkennen. Gerade im Fach Naturschutz- u. Lanschaftsbau, hat´s ja teilweise Fragen, die vom Umfang her eine Kurzgeschichte darstellen könnte. Wenn du bei solchen Fragen alles liest, worum es geht und dann überlegst, was die richtige Antwort ist, verlierst du Zeit. Die Vorgehensweise sollte sein, querzulesen, d.h. du erblickst die Frage, liest den ersten Satz, hältst Ausschau nach Schlüsselwörtern und die "Suchfunktion" im Kopf, liefert dir dann nicht die logische Antwort zurück, sondern "c) Blablaa Schlüsselwort ...".
Mir ging es am Anfang so, dass ich immer die Frage verstehen wollte, um dann im Wissensschatz die richtigen Infos zusammenzubasteln und mit den Antworten zu vergleichen. Nach einem Tipp aus einem Fachartikel zum Thema Lernen, habe ich angefangen, so zu lernen wie oben beschrieben.
Jede Frage ist anders und nach kurzer Zeit konnte ich am ersten Satz erkennen, was die richtige Antwort ist.
Hier mal ein Beispiel:
Diese Frage im Ganzen zu Lesen und zu verstehen sowie im Kopf das passende Gesetz und daraus den richtigen Paragraphen rauszusuchen, wo du die Antwort findest, ist ein Unterfangen, welches du kaum in weniger als ein paar Sekunden umsetzen kannst.
Was ich lese (die "..." sind überflogene bzw. gar nicht mehr gelesene Passagen):
"Wie ist die Maßnahme des Naturschutzes ... Landschaftspflege ... natur- und landschaftsverträglichen Land ..." ENDE
Was im Kopf abläuft:
Hier kann man die Kritik aussprechen, dass gelernt wird die schriftliche Prüfung zu bestehen, aber man letztendlich doch nur wenig weiß. Das ist korrekt, aber es geht auch nur darum, die schriftliche Prüfung zu bestehen.
Das Wissen und das Verständnis wird in der mündlichen Prüfung abgefragt. Und dafür lernst du wiederum ganz anders.
Zusammengefasst gesagt (meine Sichtweise):
Die Fragen und Antworten kann jeder, der mehr als seinen Namen tanzen und freitags die Schule schwänzen kann, bewältigen ohne einen Ausbildungskurs zu besuchen.
Für die mündliche Prüfung braucht´s eine Ausbildung mit guten Lehrern und die eichen dich für diese Prüfung. Und da ist derjenige, der stotternd mit eigenen Worten einen Sachverhalt erklären kann auf einem viel besseren Weg als derjenige, der stupide Antworten auswendig lernt und den Zusammenhang nicht begriffen hat.
Stelle dir bei jeder Frage vor, wie du es einem Kameraden erklären würdest. Ich bin sicher, dass du bei Stockenten mehr als "Überall, Wasser" hervorbringen wirst.
In diesem Sinne, WMH und eine gute Zeit zum Lernen.
Mir ging es am Anfang so, dass ich immer die Frage verstehen wollte, um dann im Wissensschatz die richtigen Infos zusammenzubasteln und mit den Antworten zu vergleichen. Nach einem Tipp aus einem Fachartikel zum Thema Lernen, habe ich angefangen, so zu lernen wie oben beschrieben.
Jede Frage ist anders und nach kurzer Zeit konnte ich am ersten Satz erkennen, was die richtige Antwort ist.
Hier mal ein Beispiel:
Frage aus Fragenkatalog 2015 der VJS schrieb:Wie ist bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege die beson-dere Bedeutung einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fi-schereiwirtschaft für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft zu be-rücksichtigen?
- a)Die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft stehen den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegen, sie sind daher bei der Erhaltung der Kultur- und Erholungs-landschaft nicht zu berücksichtigen;
- b)die durch die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft geprägte Kultur- und Erholungsland-schaft ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz in eine vom Menschen weitgehend unbeein-flusste Naturlandschaft umzuwandeln;
- c)die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zerstören mit ihren Nutzfunktionen die zu ent-wickelnde Kultur- und Erholungslandschaft und dienen nicht den Zielen des modernen Naturschutzes;
- d)z. B. bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist als Ziel zu verfolgen, naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften. Ein hinreichender Anteil standortheimischer Forstpflanzen ist einzuhalten;
- e)nicht die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft sondern die Entwicklung einer vom Menschen unberührten Naturlandschaft ist bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.
BNatSchG schrieb:§ 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
- (1) Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die besondere Bedeutung einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft zu berücksichtigen.
- (2) Bei der landwirtschaftlichen Nutzung sind neben den Anforderungen, die sich aus den für die Landwirtschaft geltenden Vorschriften und aus § 17 Absatz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes ergeben, insbesondere die folgenden Grundsätze der guten fachlichen Praxis zu beachten:
1. die Bewirtschaftung muss standortangepasst erfolgen und die nachhaltige Bodenfruchtbarkeit und langfristige Nutzbarkeit der Flächen muss gewährleistet werden;2. die natürliche Ausstattung der Nutzfläche (Boden, Wasser, Flora, Fauna) darf nicht über das zur Erzielung eines nachhaltigen Ertrages erforderliche Maß hinaus beeinträchtigt werden;3. die zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftselemente sind zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren;4. die Tierhaltung hat in einem ausgewogenen Verhältnis zum Pflanzenbau zu stehen und schädliche Umweltauswirkungen sind zu vermeiden;5. auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ist ein Grünlandumbruch zu unterlassen;6. die Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln hat nach Maßgabe des landwirtschaftlichen Fachrechtes zu erfolgen; es sind eine Dokumentation über die Anwendung von Düngemitteln nach Maßgabe des § 10 der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305) in der jeweils geltenden Fassung sowie eine Dokumentation über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach Maßgabe des Artikels 67 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1) zu führen.
- (3) Bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist das Ziel zu verfolgen, naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften. Ein hinreichender Anteil standortheimischer Forstpflanzen ist einzuhalten.
- (4) Bei der fischereiwirtschaftlichen Nutzung der oberirdischen Gewässer sind diese einschließlich ihrer Uferzonen als Lebensstätten und Lebensräume für heimische Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu fördern. Der Besatz dieser Gewässer mit nichtheimischen Tierarten ist grundsätzlich zu unterlassen. Bei Fischzuchten und Teichwirtschaften der Binnenfischerei sind Beeinträchtigungen der heimischen Tier- und Pflanzenarten auf das zur Erzielung eines nachhaltigen Ertrages erforderliche Maß zu beschränken.
Diese Frage im Ganzen zu Lesen und zu verstehen sowie im Kopf das passende Gesetz und daraus den richtigen Paragraphen rauszusuchen, wo du die Antwort findest, ist ein Unterfangen, welches du kaum in weniger als ein paar Sekunden umsetzen kannst.
Was ich lese (die "..." sind überflogene bzw. gar nicht mehr gelesene Passagen):
"Wie ist die Maßnahme des Naturschutzes ... Landschaftspflege ... natur- und landschaftsverträglichen Land ..." ENDE
Was im Kopf abläuft:
- Liest: "Wie ist die Maßnahme"
- Erkennt: Die Frage die so anfängt, gibt´s nur einmal
- Weiß: Antwort ist das mit forstlicher Nutzung des Waldes als Ziel
- List sicherheitshalber noch: "des Naturschutzes ... Landschaftspflege ... natur- und landschaftsverträglichen Land ..."
- Weiß: Zweite Antwort von unten - Nr. D
Hier kann man die Kritik aussprechen, dass gelernt wird die schriftliche Prüfung zu bestehen, aber man letztendlich doch nur wenig weiß. Das ist korrekt, aber es geht auch nur darum, die schriftliche Prüfung zu bestehen.
Das Wissen und das Verständnis wird in der mündlichen Prüfung abgefragt. Und dafür lernst du wiederum ganz anders.
Zusammengefasst gesagt (meine Sichtweise):
Die Fragen und Antworten kann jeder, der mehr als seinen Namen tanzen und freitags die Schule schwänzen kann, bewältigen ohne einen Ausbildungskurs zu besuchen.
Für die mündliche Prüfung braucht´s eine Ausbildung mit guten Lehrern und die eichen dich für diese Prüfung. Und da ist derjenige, der stotternd mit eigenen Worten einen Sachverhalt erklären kann auf einem viel besseren Weg als derjenige, der stupide Antworten auswendig lernt und den Zusammenhang nicht begriffen hat.
Stelle dir bei jeder Frage vor, wie du es einem Kameraden erklären würdest. Ich bin sicher, dass du bei Stockenten mehr als "Überall, Wasser" hervorbringen wirst.
In diesem Sinne, WMH und eine gute Zeit zum Lernen.