PARD NV007 German-Edition Fragen und Antworten über Rechtslage, Leistung, Ausführungen

Maximtac

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Hallo,

Wir sind auf diesen Gerät schon in Sommer 2018 aufmerksam geworden, jetzt hab ich diesen Gerät in Programm aufgenommen.

Bevor wir uns dazu entschieden haben, haben wir mehrere Monate das Gerät getestet mehrere Rücksprachen mit Bundeskriminalamt und mit dem Technikern von PARD-Tech gehalten, daher können wir versuchen präzise und ausführliche Antworten bezüglich Rechtslage in DE bezüglich der Rechtslage, Schussfestigkeit, Leistung, Bedienung und Technische Fragen geben.

Sie können gerne über Beiträge, Privat Nachrichten Fragen stellen, Antworten werden wir hier in Forum posten, damit jeder Informiert wird. (natürlich ohne Erwähnung des Fragestellers, wenn über Privat-Nachricht gefragt wird).

Haben jetzt 12mm Linse: https://www.maximtac.de/pard-nv007-nachtsichtgeraet-brd-edition-vorsatzgeraet-12mm-linse.html

und

16mm Linse im Programm: https://www.maximtac.de/pard-nv007-nachtsichtgeraet-brd-edition-vorsatzgeraet.html

Viele Grüße Georg
 

JBB

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Dann mache ich mal den Anfang, da mich das Gerät interessiert und ich in BW die Rechtslage passend ist, spätestens mit der Waffengesetzänderung.

Ihr schreibt,der Richtlaser ist nicht verbaut. Soweit klar. Nur wie schaut der Rest des Geräts aus, um einen Wiedereinbau zu verhindern?
- eigenes deutsches Gehäuse oder "nur" Ausbau? Oder sonstige Maßnahmen?
- evtl sogar eigene deutsche Hardware von PARD direkt?
- wie ist die "Rechtslage" in der BKA Absprache dargestellt worden? Welche Bedingungen sind gestellt worden?

Mal ein bissl Butter bei die Fische, wie man immer sagt.

WMH
JBB
 

Maximtac

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Ihr schreibt,der Richtlaser ist nicht verbaut. Soweit klar. Nur wie schaut der Rest des Geräts aus, um einen Wiedereinbau zu verhindern?
- eigenes deutsches Gehäuse oder "nur" Ausbau? Oder sonstige Maßnahmen?

Nach Rücksprache mit BKA, sollte das Laser-Element ausgebaut sein und nicht nur deaktiviert werden.
Es muss nicht das Wiedereinbau verhindert werden, da es sich um ein nicht handelsüblichen Laser handelt. Es soll geachtet werden das man den Gerät zusammen mit diesen Laser nicht hat. Wer aber so eine Wiedereinbau macht, begeht ein Straftat nach WaffG

Wir sind aber paar Schritte weiter gegangen:

-Laserelement vollständig entfernt
-Verstellelemente entfernt
-Kontaktplatte einfernt
-Das Hohlraum wo Laser und die Verstellelemente waren mit Spezial-Pasta gefühlt (die sich abhärtet) und abgedichtet.


Jetzt um es wieder einzubauen muss man das ganze ausbohren, so ein Laser mit diesen Stecker, Verstellelemente, Kontakt-Platte, irgendwo bekommen...

Somit ist das dauerhaft einfernt

1565963830844.png
Laser ausgebaut:
1565963935454.png

- evtl sogar eigene deutsche Hardware von PARD direkt?

Da wir diese Umbau-Arbeiten sehr viel Zeit für uns kosten und es nervt uns auch dies immer zu machen, bekommen wir und nach Absprache von PARD "Deutsche" Hardware mit andere Frontplatte ohne Laser-Loch und ohne Laser integriert. So wird das dann aussehen:
1565964352364.png

- wie ist die "Rechtslage" in der BKA Absprache dargestellt worden? Welche Bedingungen sind gestellt worden?

Bedienungen sind ohne Laser eingebaut und ohne Absehen. Alles andere wird verboten eingestuft.
 
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Maximtac

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Frage über Privat Nachricht:

" Wie erkenne ich, dass mein Gerät kein Laser hat? Reicht es wirklich nicht aus, wenn der Laser nur deaktiviert ist? "

Man erkennt es in dem man sich das Laser-Loch und Justierschrauben genauer anschaut.

Wenn man also nur was drüber geklebt hat oder es mit etwas von außen das Loch gefühlt hat, dann ist wohl möglich, dass dort noch ein Laser sich befindet.

100% weißt man aber erst dann, wenn man den Front abgebaut hat.

So sehen unsere Geräte nach umbau aus:

1565965477586.png
1565966010927.png

So sieht das gerät mit Laser aus:

1565965607270.png
1565966029335.png

Reicht es wirklich nicht aus wenn da Laser deaktiviert ist?

Nein es reicht nicht aus!
Hab oben schon mal geschrieben das es nach BKA-Aussagen nicht ausreichend ist!

Es wird leider oft aus Ausland Geräte mit angeblich "deaktivierten" Laser verkauft.

Für die die das nicht glauben:
Diese lässt sich Problemlos aktivieren in dem man Menü aufruft und dann 10 Sekunden lang auf Menü taste drückt dann kann man den Laser wieder über das Laser-Einschaltknopf einschalten.

Wir raten dringend euch das Laser zu entfernen, wer so ein Gerät hat.
 

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Schön für Dich, dass Du versuchst Dein Gerät hier zu verkaufen...... ich würde den Faden schließen.

CD
 
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Funktioniert das Gerät REIN TECHNISCH mit einem Aimpoint ?
Kann ich es mit der Hand hinter einem Aimpoint (Nachtsichttaugliches Aimpoint oder Normale Ausführung)halten oder überstrahlt der Punkt des Aimpointes das Bild ?

Ich möchte mich an dieser Stelle für den technischen Austausch des Importeur/Händlers AUSDRÜCKLICH bedanken .
Das gilt auch für die klaren Worte zu der BKA Problematik!(y)(y)(y)(y)(y)(y)(y)
 
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Schön für Dich, dass Du versuchst Dein Gerät hier zu verkaufen...... ich würde den Faden schließen.

CD
Warum? Er ist doch eindeutig als gewerblicher Anbieter hier gekennzeichnet. Die Aussagen sind zudem korrekt.
Wie man in den anderen Themen dazu gesehen hat, herrscht sehr viel Unwissenheit bei gleichzeitiger Selbstüberschätzung vor.
Da kann man doch dankbar über mehr Fachinformation sein, damit sich hier nicht noch mehr Leute selbst ein Bein stellen. Der Fall kann ja sehr, sehr tief sein.
 
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Maximtac

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Funktioniert das Gerät REIN TECHNISCH mit einem Aimpoint ?
Kann ich es mit der Hand hinter einem Aimpoint (Nachtsichttaugliches Aimpoint oder Normale Ausführung)halten oder überstrahlt der Punkt des Aimpointes das Bild ?

Technisch geht das. Hab gerade ausprobiert. Der Punkt lässt sich mittels Fokus-Ausgleich klar und fein stellen.
Man braucht sogar nicht die "Nachttauglichkeit" nicht.

In Praxis für Auslandsjagd muss der Red-Dot ein Tubus-Red-Dot sein (geschlossenen Reflexvisier) und genug Platz für Adapter haben (mindestens 17mm, besser mehr). Da es ziemlich schwer es mit einer Hand zu halten.

@carpe diem : sieht Post #9 https://forum.wildundhund.de/thread...erkappeln-bei-osnabrueck.123204/#post-4053800

Wir machen keine Aggressive-Marketing im Forum, wie: Nur dieser Monat dies und das Reduziert....u.s.w.

Wir machen ein austausch hier, nach Prinzip geben und nehmen. :)
 
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Warum? Er ist doch eindeutig als gewerblicher Anbieter hier gekennzeichnet. Die Aussagen sind zudem korrekt.
Wie man in den anderen Themen dazu gesehen hat, herrscht sehr viel Unwissenheit bei gleichzeitiger Selbstüberschätzung vor.
Da kann man doch dankbar über mehr Fachinformation sein, damit sich hier nicht noch mehr Leute selbst ein Bein stellen. Der Fall kann ja sehr, sehr tief sein.

Okay, so gesehen hast Du Recht und ich nehme meine Kritik zurück.:unsure:

CD
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Sie schreiben auf Ihrer Seite sowohl bei der 12mm als auch bei der 16mm Version, diese hätten beide eine 2-fache Optische Mindestvergrößerung, stimmt dass so?
Das wiederspricht sich doch, ist das so wirklich richtig?
 

Maximtac

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Sie schreiben auf Ihrer Seite sowohl bei der 12mm als auch bei der 16mm Version, diese hätten beide eine 2-fache Optische Mindestvergrößerung, stimmt dass so?
Das wiederspricht sich doch, ist das so wirklich richtig?

Nein, ich eine Druckfehler, gerade korrigiert.

12mm = 1,5 Vergrößerung = Mehr Sichtfeld
16mm = 2 Vergrößerung = Weniger Sichtfeld
 
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Sogar so wenig, dass der ganze Bildschirm nicht mehr einsehbar ist ;)

P.S. Ich hatte eine zeitlang den Eindruck die 12mm Version wäre verschwunden???
 
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