Muss dafür das Glas verschoben werden?Es wird nur ca. um 20mm den Anschlag sich nach hinten "verschieben"
Muss dafür das Glas verschoben werden?Es wird nur ca. um 20mm den Anschlag sich nach hinten "verschieben"
Falls vorhanden könnte man den Schubschaft ein oder zwei Raster länger ausfahren?Muss dafür das Glas verschoben werden?
Warum gebt ihr das umgebaute Teil nicht mal an die Behörde um einen entsprechenden Freistellungsbescheid zu bekommen? Das wäre mal richtig Werbung für euch
Und von der dort beschriebenen benötigten Dimmbarkeit habe ich in den Beschreibungen/ Bewerbungen nichts gelesen bzw. dies scheint nicht möglich zu sein
Was mich beim Pard ja wirklich Mal noch interessieren würde: Wie störend ist eine fehlende Parallaxe Einstellung am ZF?
Hallo Mandelkeiler,Hallo, Maximtac !
Komme ich auch als Brillenträger mit dem PARD zurecht?
Du kannst dir das Gerät doch auch auf ein Fernglas montieren.Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, gibt es bei dem Teil KEINE vom Hersteller definierte Kraft die das Teil SCHADLOS auf DAUER übersteht!
Oder?
Desweiteren soll das Teil ANGEBLICH in Deutschland LEGAL sein.
Eine allgemein gültige schriftliche Behördenaussage gibt es aber nicht dazu!?!
Weiterhin wird das Gerät von Ihnen direkt MIT Adapter für die Zielfernrohrmontage ausgeliefert.
Ich weiß jetzt nicht, wie die Juriisten das genau bezeichnen, aber wenn ich das angeblich legale Gerät besitze auf dem eine Adapter befestigt ist, mit dem es auf ein Zfr befestigt werden KÖNNTE, besteht da dann nicht schon ein Anfangsverdacht?
Also ich weiß nicht, ob das alles so ist, wie es sein sollte / müßte!!
vorher Genehmigung vom BKA einholen und entspannt an die Waffe bauen.Man kann das bestimmt auf viele Sachen montieren!
Die Frage ist, wie es letztendlich deine zuständige Behörde und der Richter sieht!
Und das ganze Geschwubbel was hier von dem so eifrig agierenden Händler losgelassen wird finde ich schon gut!
Es ist nicht EINE Aussage dabei, die wirklich GREIFBAR ist!
Es gibt nichts schriftliches vom Hersteller oder einer Behörde, was wirklich belastbar ist!
Weder zur "Schußfestigkeit" noch zur Legalität.
Ich bin garantiert kein deutscher Bedenkenmichel und es mag durchaus auch legal sein, daß Gerät in der "deutschen" Ausführung zu besitzen, die Frage ist halt nur, wie das aussieht wenn das Gerät inkl. montiertem Adapter beschlagnahmt wird und der Adapter dummerweise nur auf das Zfr von der Waffe XY paßt de bei dir im Waffenschrank steht und nicht auf das Fernglas was bei dir im Rucksack ist.