Aufbewahrung von Waffen und Munition im Wochenendhaus

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Hallo Foristi,
trotz suchen habe ich für meine folgende Fragestellung keine passende Antwort gefunden. Die Antwort meines zuständigen Sachbearbeiters lässt noch auf sich warten.
Ich beabsichtige in meinem Revier in einem nicht dauernd bewohnten Wohnhaus ein Zimmer anzumieten, in dem ich die Wochenenden verbringen kann. Ich sehe den Aufenhalt dort als "Urlaub" an. Ist es zulässig, Waffe und Munition zusammen regelmäßig in einem A Tresor während dieser Zeit unterzubringen? Wohl gemerkt nur für den Zeitraum des Aufenthaltes dort und nicht dauerhaft. Dann wäre ein 0 oder 1 Schrank nötig. Den A Schrank könnte ich aktuell günstig erwerben. Wie schätzt ihr das ein?
 
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wenn ich richtig informiert bin, darfst Du bei Neuerwerb keinen A-Schrank mehr benutzen/kaufen, es darf nur der heute zulässige Waffenschrank (0) verwendet werden. Ansonsten darfst Du bei Aufenthalt im Revier, bzw. im gemieteten Zimmer die Waffen nach den gesetzl. Regelungen aufbewahren, auch im A-Schrank wenn dieser vorher schon im Besitz ist/war ( Bestandsschutz ). Beim verlassen des Zimmer ( Abreise ) sind die Waffen mit zunehmen.
MfG
D.T.
 
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Das Problem hat sich durch die Tatsache erledigt, dass dein jetzt neu/gebraucht erworbener A-Schrank gar nicht mehr zulässig ist. Für die Schränke nach alter Norm gilt nur Bestandsschutz, wenn man sie vor Stichtag der Änderung im WaffG erworben hat. Das ist aber schon zwei Jahre her.
Auf Reisen ist es zwar möglich die Waffe im Hotelzimmer zu lagern, aber Ferienwohnungen fallen laut der Allgemeinene Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (zu§36.2.9) explizit unter nicht dauerhaft bewohnte Gebäude
Ein 1er Schrank ist schon für unter 600€ zu bekommen.
 
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Er schreibt Urlaub, Wochenende!
Muß er nach eurer Version dann auch den O/I Schrank mit Hotel mitnehmen?
Für den Urlaubaufenthalt reicht ein abschließbarer Holzschrank in der abgeschlossenen Hütte.
De O/I Schrank ist erforderlich, wenn die Waffen dauerhaft im unbewohnten (nur temporär bewohnt) Gebäude verbleiben sollen.
 
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A Schrank ist Quatsch,außer du willst da Munition lagern.
Da du nur Urlaub am WE machst,brauchst du gar keinen Schrank um die Waffe zu verstauen.
Beim Repetierer das Schloss raus und bei KLB nimmst du den Vorderschaft ab,und lagerst seperat.Falls du Angst hast das was wegkommt.
 
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Er schreibt Urlaub, Wochenende!
Muß er nach eurer Version dann auch den O/I Schrank mit Hotel mitnehmen?
Für den Urlaubaufenthalt reicht ein abschließbarer Holzschrank in der abgeschlossenen Hütte.
De O/I Schrank ist erforderlich, wenn die Waffen dauerhaft im unbewohnten (nur temporär bewohnt) Gebäude verbleiben sollen.
Schau mal in die Allgemeine VErwaltungsvorschrift zum Waffengesetz zu §36.
Der Threadstarter schreibt ja, er will ein Zimmer mieten in einen nicht ständig bewohnten Haus.
Das ist kein Hotel, sondern eher eine Ferienwohnung.
Und beide Varianten werden in der Verwaltungsvorschrift gesondert behandelt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 12266

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Hallo Foristi,
trotz suchen habe ich für meine folgende Fragestellung keine passende Antwort gefunden. Die Antwort meines zuständigen Sachbearbeiters lässt noch auf sich warten.
Ich beabsichtige in meinem Revier in einem nicht dauernd bewohnten Wohnhaus ein Zimmer anzumieten, in dem ich die Wochenenden verbringen kann. Ich sehe den Aufenhalt dort als "Urlaub" an. Ist es zulässig, Waffe und Munition zusammen regelmäßig in einem A Tresor während dieser Zeit unterzubringen? Wohl gemerkt nur für den Zeitraum des Aufenthaltes dort und nicht dauerhaft. Dann wäre ein 0 oder 1 Schrank nötig. Den A Schrank könnte ich aktuell günstig erwerben. Wie schätzt ihr das ein?

Wenn der Kaufvertrag/-datum schon länger zurück liegt, sicher kein Thema ;)
 
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Wenn es zulässig ist, die Waffe + Munition "auf Reisen" einfach so aufzubewahren, dann verstehe ich nicht, was dieses reflexartige "Herr Lehrer ich weiss was, A-Schrank nicht mehr erlaubt, ausser Stichtag soundso" soll.

Denn die gesetzliche Anforderung für diesen Fall wäre dann ja auch ohne jeglichen Schrank (A/B/0/1/m/w/d) erfüllt. Nur warum sollte es dann nicht zulässig sein, die Waffe + Munition noch zusätzlich mit etwas Blech + Schloss vor unbefugter Wegnahme zu schützen?
 
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Gilt denn nur das Kaufdatum des A Schrankes an sich, oder auch die Kombination mit dem Aufstellort?

Wenn er also am Hauptwohnsitz einen A Schrank hat, der vor dem Stichtag erworben wurde, darf er diesen dann in die Ferienwohnung/Ferienzimmer verbingen und dort weiter nutzen?

Wenn dauernd bewohnt auch Waffenlagerung über die Anwesenheitszeit hinaus, wenn nicht dauerhaft Bewohnt natürlich nur während des Aufenthaltes.
Habe im §36 nichts diesbezügl. gefunden.
 
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Hallo zusammen,
zunächst danke für eure Gedanken. Ich bin dort nicht gemeldet, ist also nicht mein Wohnort.
Mein Ansatz ist, dass ich auf Grund meines Revieres dort, regelmäßig das Zimmer nutzen möchte. Einen neuen 0/1 er Waffenschrank wollte ich mir deswegen nicht extra zulegen. Da ich meinen Aufenthalt dort als Urlaub sehe, gehe ich davon aus, dass ein A Schrank ausreichen müsste, auch wenn er "neu" gekauft wird. Aber ich sehe eben die Regelmäßigkeit dort vor Ort als eventuelles Problem. Bin gespannt, was der Sachberarbeiter der Behörde schreibt.
Vielen Dank
 
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Bin kein Jurist aber ich würde mich auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz berufen da steht eigentlich alles drin....Zimmer für WE mieten ist m.E. auch nichts anderes als Hotelübernachtung:

WaffVwV 12.3.3.2

Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Darüber hinaus sind Schusswaffen grundsätzlich getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden (vgl. § 36 Absatz 1 Satz 2). Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall und vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen. Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt abgestellt werden darf und die Waffen nicht von außen erkennbar sein sollten.

Bei Hotelübernachtungen ist die Waffe ggf. im Hotelzimmer oder Hotelsafe einzuschließen, damit sie nicht aus einem abgestellten Fahrzeug entwendet werden kann. Zusätzliche Sicherungen an der Schusswaffe in Form von Abzugs- oder Waffenschlössern sind eine sinnvolle Ergänzung. Sinnvoll sind jedenfalls auch die von der PTB zugelassenen elektronischen Sicherungssysteme. Ebenso kann die Entfernung wesentlicher Waffenteile (z.B. Schloss, Kammerstängel, Vorderschaft) sinnvoll sein.
 
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Wenn es zulässig ist, die Waffe + Munition "auf Reisen" einfach so aufzubewahren, dann verstehe ich nicht, was dieses reflexartige "Herr Lehrer ich weiss was, A-Schrank nicht mehr erlaubt, ausser Stichtag soundso" soll.

Denn die gesetzliche Anforderung für diesen Fall wäre dann ja auch ohne jeglichen Schrank (A/B/0/1/m/w/d) erfüllt. Nur warum sollte es dann nicht zulässig sein, die Waffe + Munition noch zusätzlich mit etwas Blech + Schloss vor unbefugter Wegnahme zu schützen?

Weil es einen Unterschied macht, ob er in einem Hotel/Pension übernachtet oder in einer Ferienwohnung/Zimmer, das er fest gemietet hat und das in einem nicht dauerhaft bewohnten Gebäude ist, wie er ja zu Beginn schrieb.
Steht alles in der Verwaltungsvorschrift zu §36.

Bin kein Jurist aber ich würde mich auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz berufen da steht eigentlich alles drin....Zimmer für WE mieten ist m.E. auch nichts anderes als Hotelübernachtung:
NAch meinem Verständnis mietet der Threadstarter das Zimmer nicht nur wochenendweise sondern als feste Wohnadresse am Revier (wenn auch nicht als Zweitwohnsitz angemeldet)und hat jederzeit Zugang. Außerdem ist das Gebäude nicht dauerhaft bewohnt.
Daher ist es eben kein Hotel.
 
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Wenn du ein dauerhaftes Mietverhältnis dort hast. Musst du das ganze auch als Zweitwohnsitz melden. Da gibt es keinen Spielraum und "Urlaub", "nur am Wochenende" und "nur zur Jagd" sind keine Begründungen es anders zu handhaben.
Da du als Legalwaffenbesitzer bestrebt bist, immer im Einklang mit den geltenden Vorschriften zu handeln, wirst du dich selbstverständlich ordentlich innerhalb zwei Wochen-Frist anmelden. In einer Gemeinde irgendwo in der Pampa (dort wo man üblicherweise einen Jagdwohnsitz hat) kostet das auch seltenst Zweitwohnsitzsteuer.

Von einem hotelähnlichen Aufenthalt kann also überhaupt keine Rede sein.

Du kannst natürlich versuchen das Zimmer nur tageweise zu "buchen" um es wie einen Pensions/Hotelaufenthalt wirken zu lassen, aber da wird der Vermieter wohl wenig Interesse daran haben. Und wenn dann doch rauskommen sollte, dass es sich um ein verschleiertes dauerhaftes Mietverhältnis handelt ist die Kacke erst richtig am dampfen, es steht immerhin deine Zuverlässigkeit auf dem Spiel. Wenn der Behörde dann auch noch auffällt, das du deine Waffen in deiner Wohnung nie ordentlich (1er Schrank) verwahrt hast, dann kannst die Jagd eh erstmal für ein paar Jahre vergessen.

IMHO kommst du um einen Waffenschrank-Neukauf nicht herum, alles andere ist viel zu riskant. Es sei denn dein Sachbearbeiter segnet das tatsächlich schriftlich ab. Bezweifle ich aber stark. Zumal sich noch die Frage stellt, ob für die Frage nach der Möglichkeit eines A-Schrankes am Zweitwohnsitz nicht sogar noch der Sachbearbeiter im Bezirk des Zweitwohnsitzes zu befragen ist.
Sieh es positiv, mit einem 1er-Schrank kannst die Waffen wenigstens gleich vor Ort lassen und musst die nicht immer hin und her fahren.
 

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