Aufbewahrung von Waffen und Munition im Wochenendhaus

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Na ja, die Frage ist in dem Fall eigentlich nur:
Müssen die Waffen in der Ferienwohnung gemäß der Aufbewahrungsvorschriften gelagert werden oder nicht.
Wenn nicht, braucht es, wie auch schon geschrieben wurde, auch keinen A-Schrank.
Falls doch, braucht es definitiv was höherwertiges als einen A-Schrank.

Theorethisch könnnte man dann ja auch bei den Waffen behaupten, dass sie gar nicht dauerhaft irgendwo gelagert werden und von daher auch am Hauptwohnsitz kein Schrank nötig ist. Weil drei Tage in der Woche (von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend) sind Sie ja in der Ferienwohnung.
Ich bin kein Jurist, die Antwort darauf kann ich nicht geben. Allerdings glaube ich, dass, wenn ich ein Zimmer / Wohnung was auch immer über einen längeren Zeitraum oder unbefristet anmiete, ich die Waffen dort gemäß der Vorschriften aufbewahren sollte.
Ein gelegentlicher Aufenthalt sieht meiner Auffassung nach anders aus. Für mein Verständniss meint der Gesetzgeber hier z.B. eine Jagdeinladung mit längerer Anfahrt, Teilnahme an einem entfernten Wettkampf, Jagdreise etc. Und nicht den Zweitwohnsitz im Revier.
Und wenn da je irgendwas passieren sollte (Einbruch etc.) und das ganze gibt ein Verfahren möchte ich nicht in der Haut dessen stecken, der sich dann nur einen A-Schrank zugelegt hat, um ein paar Euro zu sparen.
Das ist zwar sehr unwahrscheinlich aber trotzdem möglich. Sind die Waffen in einem nach derzeitigem Stand zugelassenen Schrank hätte ich nicht mehr machen können um das zu verhindern.
 
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Nach dem, was in der Verwaltungsvorschrift steht, muss in einem nicht dauerhaft bewohnten Gebäude ein Schrank der Klasse 1 genutzt werden. Ob die Waffen dort nur während des Aufenthalts stehen, wird nicht berücksichtigt.
Es gibt aber den Punkt, dass der Sachbearbeiter Ausnahmen zulassen kann.
So, wie es Plump direkt zu Anfang der zweiten Seite hier beschrieben hat.
Nur, glaube ich nicht, dass der SB einen alten A-Schrank zulässt.
Und der Aufpreis von 0 nach 1 ist nicht wirklich riesig.
 
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Nach dem, was in der Verwaltungsvorschrift steht, muss in einem nicht dauerhaft bewohnten Gebäude ein Schrank der Klasse 1 genutzt werden. Ob die Waffen dort nur während des Aufenthalts stehen, wird nicht berücksichtigt.
Es gibt aber den Punkt, dass der Sachbearbeiter Ausnahmen zulassen kann.
So, wie es Plump direkt zu Anfang der zweiten Seite hier beschrieben hat.
Nur, glaube ich nicht, dass der SB einen alten A-Schrank zulässt.
Und der Aufpreis von 0 nach 1 ist nicht wirklich riesig.

Man soll bei rechtlichen Dingen nicht nach der Logik gehen, aber ich versuche es dennoch:

Für mich ist es für ein Jagdwochenende egal, ob ich im Hotel oder der Fewo bin.

Sollte ich aber eine Fewo länger nutzen, gelten diese Regeln nicht.
Dann muss ich, sofern das Haus nicht dauerhaft bewohnt ist, einen 1ser aufstellen. Ich sehe es auch so wie Blechhase, dass der SB eine Sonderregelung ggfs. treffen kann, sofern die Waffe/n nur während des Aufenthaltes dort verwahrt werden. Ansonsten min. 0er Schrank.
 
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So, zunächst nochmals danke für eure Beiträge.
Eben kam der Anruf von meinem Sachbearbeiter.
Zitat: "Das ist wohl ein Grenzbereich." Da es sich um einen regelmäßigen Aufenthalt dort handelt, sollte ein zugelassener Tresor verwendet werden. Damit meinte er 0 oder I er Tresor. Sollte ein A Tresor im Altbesitz vorhanden sein, könnte auch der verwendet werden. Das ist bei mir aber leider nicht der Fall. Ich werde mit also einen 0 / 1 Tresor anschaffen müssen.
 
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Gelöschtes Mitglied 12266

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So, zunächst nochmals danke für eure Beiträge.
Eben kam der Anruf von meinem Sachbearbeiter.
Zitat: "Das ist wohl ein Grenzbereich." Da es sich um einen regelmäßigen Aufenthalt dort handelt, sollte ein zugelassener Tresor verwendet werden. Damit meinte er 0 oder I er Tresor. Sollte ein A Tresor im Altbesitz vorhanden sein, könnte auch der verwendet werden. Das ist bei mir aber leider nicht der Fall. Ich werde mit also einen 0 / 1 Tresor anschaffen müssen.

Sag ich ja, somit wusste/weiß der SB, dass du noch keinen A Schrank hast?
 
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Weil keiner angemeldet wurde?

Jetzt mit "von privat gekauft vor Stichtag" anzukommen wird wahrscheinlich nicht funktionieren.
 
G

Gelöschtes Mitglied 12266

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Ich hatte es schon mal geschrieben, manche mussten anmelden, bei manchen reicht die Vorlage der Quittung bei Bedarf!
 
G

Gelöschtes Mitglied 8180

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Genau... Und er besorgt sich jetzt einen Schrank und eine alte Quittung. Sehr lebensnah.
 
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Altbestände gelten auch nur, wenn sie vor dem Fristablauf beim SB angemeldet wurden.... oder wenn der SB es halt gnadenhalber akzeptiert, was aber nicht bei jedem SB funktioniert und nach 3-4 Jahren kommen, oh hab ich vergessen ist halt dreist.

Dass die Fewo anders als ein Hotelzimmer behandelt wird, ist ja klar.... wenn die Spitzbuben rausgefunden haben, dass ein Jäger immer in die selbe Fewo einkehrt und dort seine Waffen vorübergehend lagert, dann ist die Gefahr des Diebstahls größer, als wenn ein Jäger mal ebewn zufällig in einem Hotelzimmer eine Nacht Quartier bezieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 12266

Guest
Genau... Und er besorgt sich jetzt einen Schrank und eine alte Quittung. Sehr lebensnah.

Nun, wenn wir bei lebensnah sind, ich kenne genau einen solchen Fall aus der näheren Vergangenheit und der SB hat das akzeptiert. Wie schon mal erwähnt, kommt es auf die jeweiligen Berater an.
Daher würde ich zuerst immer vorsichtig fragen und dann entscheiden...
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Das würd ich so nicht sagen bei Waffen ist leider nix fest die Behörden haben imense Spielräume und luft für Auslegungen.
In dem Moment wo ein Regelmäßiger Aufenthalt belegbar ist könnte in SB auf die Idee kommen die Selben Maßstäbe an zu setzen wie am Wohnort.
Theoretisch ist es die Aufbewahrung bei Jagdreisen die Greift:unsure: ABER wie sieht das aus wenn diese vorrübergehende Aufbewahrung 52x im Jahr stattfindet.
Unterstellt man ihm hier einen Lebensmittelpunkt (Revierpacht dauerhafte Anmietung einer Wohnung/Zimmer) Da währe ich sehr vorsichtig.

Wenn es um Waffen geht ziehen wir immer den kürzeren wenn auch nur der Kleinste Zweifel an der Gesetzestreue besteht
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Man soll bei rechtlichen Dingen nicht nach der Logik gehen, aber ich versuche es dennoch:

Für mich ist es für ein Jagdwochenende egal, ob ich im Hotel oder der Fewo bin.

Sollte ich aber eine Fewo länger nutzen, gelten diese Regeln nicht.
Dann muss ich, sofern das Haus nicht dauerhaft bewohnt ist, einen 1ser aufstellen. Ich sehe es auch so wie Blechhase, dass der SB eine Sonderregelung ggfs. treffen kann, sofern die Waffe/n nur während des Aufenthaltes dort verwahrt werden. Ansonsten min. 0er Schrank.
Da er aber nur Waffen Lagert wenn er vor Ort ist reicht ein 0.
Solange er vor Ort ist, ist das Gebäude ja bewohnt. Wenn er nicht vor Ort sind auch keine Waffen vor Ort;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
unterm strich sollte man das mit den Behörden Schriftlich klären
 

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