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Es geht ja nicht um ein unbewohntes Gebäude, sondern um ein nicht dauerhaft bewohntes Gebäude.
Und darunter fallen nach der allgemeinen Vorschrift zum Waffengesetz zu Paragraph 36.2.9 nun mal auch Ferienhäuser, -wohnungen usw.
Ergo ist ein 1er Schrank Pflicht.
Und darunter fallen nach der allgemeinen Vorschrift zum Waffengesetz zu Paragraph 36.2.9 nun mal auch Ferienhäuser, -wohnungen usw.
Ergo ist ein 1er Schrank Pflicht.