Nur mal so zum Nachdenken:
Von einer absoluten Zahl hatte ich nichts geschrieben. Nur vom Vergleich verschiedener jagdpraktischer Modelle und ihrer jeweiligen Effektivität bezüglich des definierten Ziels.
Eine spürbare Reduktion der Sauenbestände ist nur dort wichtig und ein erklärtes Ziel, wo es überhöhte Berstände gibt. Das ist nicht flächendeckend in D der Fall. Ansonsten gilt auch für Scjhwarzwild die gesetzliche Regelung, dass die Jagd einen artenreichen, gesunden Wildbestand herzustellen, zu erhalten und zu pflegen hat.
Das Jagdmodell, das ich aus einer Kombination von scharfer Bejagung mit moderner Nachtsichttechnik im Feld an Schadflächen, zusammen mit effizienten Bewegungsjagden im Wald propagiere, kann diese Anforderungen leisten, und zwar, das halte ich für besonders wichtig, unter bestmöglichen Wahrung wildbiologischer Erkenntnisse, Tierschutz und Waidgerechtigkeit.
"Eine spürbare Reduktion der Sauenbestände ist nur dort wichtig und ein erklärtes Ziel, wo es überhöhte Berstände gibt. Das ist nicht flächendeckend in D der Fall"
Da braucht man wohl nicht mehr viel zu
deinen wildbiologischen (Er-)Kenntnissen zu entgegnen, bei solchen Aussagen ist jede Diskussion überflüssig und verlorene Liebesmühe!
Unglaubliche Ignoranz der realen Verhältnisse in den meisten Regionen dieser Republik!
Die Flächen oder Regionen, wo keine überhöhte Bestände die Realität darstellen, sind mittlerweile wohl eher als Ausnahme zu bezeichnen; geht z.B. in unserem Bundesland Hessen und auch in RLP wohl mittlerweile eher in Richtung "weisser Rabe"!
Das gerade du beurteilen kannst, wo überhöhte Bestände vorliegen, darf ich bei deinen hier im Laufe der Zeit dokumentierten Kenntnissen im Bereich Tierseuchen, Epidemiologie, Wildbiologie und Landwirtschaft wohl in wenig in Frage stellen. Da sind vollkommen andere, vor allem deutlich besser informierte, Personen gefragt.
Zur deiner oben angeführten gesetzlichen Regelung; da wirst es langsam peinlich.
Besonders schön empfinde ich da, das du dort die Schwarzwilddichte in Verbindung bringst mit "artenreich" (extra betont)!
Dabei hast du mal wieder einen zentralen Aspekt des Gesetzes dezent verschwiegen oder, weil es gerade nicht ins Konzept passt, einfach ignoriert.
BJagdG §1 Abs, 2:
Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt.
Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
einfach nochmal lesen und finde deinen Fehler:
https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__1.html
Den Hinweis, das wir in ca 70 - 75% der Reviere kein Rotwild haben und folgerichtig auch nicht auf diese Wildart bei der Wahl der Jagdmethoden Rücksicht nehmen brauchen oder müssen, lässt du typischerweise auch wieder mal unbeantwortet.
Selektive Wahrnehmung ist für deinen Beitrag noch eine freundliche Formulierung!
Prinzengesicht