[Bayern] Jagdschein / Nummer und ausstellende Behörde

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Hallo!

Zwei Fragen zum Jagdschein:

1) Mein Jagdschein hat eine Nummer in Form XX/Jahreszahl. Ist diese Nummer alleine deutschlandweit eindeutig, oder nur eindeutig in Verbindung mit der Behörde, die ihn erstmalig ausgestellt hat?

2) Ich habe meinen Jagdschein erstmalig in Stadt A gelöst (die ihn somit auch initial ausgestellt hat). Zwischenzeitlich bin ich in Stadt B umgezogen (mit entsprechendem Vermerk des Umzeugs/neuer Adresse im Jagdschein von der zuständigen Behörde in Stadt B). Die Nummer des Jagdscheins hat sich durch dem Umzug nicht geändert. Den Jagdschein habe ich zuletzt von der zuständigen Behörde in Stadt B verlängern lassen - soweit sogut.

Wenn man nach der Jagdschein-Nummer und der ausstellenden Behörde gefragt wird, gibt man dann die Behörde an, die den Jagdschein tatsächlich (erstmalig) ausgestellt hat, oder die Behörde, die ihn zuletzt verlängert hat?

Danke!
 
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Hallo!

Zwei Fragen zum Jagdschein:

1) Mein Jagdschein hat eine Nummer in Form XX/Jahreszahl. Ist diese Nummer alleine deutschlandweit eindeutig, oder nur eindeutig in Verbindung mit der Behörde, die ihn erstmalig ausgestellt hat?

2) Ich habe meinen Jagdschein erstmalig in Stadt A gelöst (die ihn somit auch initial ausgestellt hat). Zwischenzeitlich bin ich in Stadt B umgezogen (mit entsprechendem Vermerk des Umzeugs/neuer Adresse im Jagdschein von der zuständigen Behörde in Stadt B). Die Nummer des Jagdscheins hat sich durch dem Umzug nicht geändert. Den Jagdschein habe ich zuletzt von der zuständigen Behörde in Stadt B verlängern lassen - soweit sogut.

Wenn man nach der Jagdschein-Nummer und der ausstellenden Behörde gefragt wird, gibt man dann die Behörde an, die den Jagdschein tatsächlich (erstmalig) ausgestellt hat, oder die Behörde, die ihn zuletzt verlängert hat?

Danke!
Nach meinem Wissensstand, ist die Jagdscheinnummer nur für die Behörde gedacht und ändert sich auch bei einem Umzug nicht.
Bei einer Kontrolle eines Jagdscheines, interessiert niemanden die Nummer, alles andere steht doch drin und kann ggf. von Polizeibeamten abgefragt werden.
MfG
D.T.
 
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Die Nummer besteht bei allen die ich kenne aus Nummer/Jahr, von daher ohne Behörde nicht eindeutig zuordenbar.

Mittlerweile bin ich drei Mal (und hoffentlich jetzt nie wieder...) mit WBK und Jagdschein umgezogen, RLP-RLP-Hessen-RLP. Sowohl in Hessen als auch RLP ist UJB mit Waffenbehörde Personengleich, bei jedem Umzug wurde mein kompletter Vorgang, also alle Kopien von Erwerbsanzeigen, Schranktyp, Prüfungszeugnis usw. an an die aktuelle Behörde übergeben, sodass ich diese als bei Verlängerung als angebe da dort alles vorliegt.
 
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Nach meinem Wissensstand, ist die Jagdscheinnummer nur für die Behörde gedacht und ändert sich auch bei einem Umzug nicht.
Bei einer Kontrolle eines Jagdscheines, interessiert niemanden die Nummer, alles andere steht doch drin und kann ggf. von Polizeibeamten abgefragt werden.
MfG
D.T.

Bei DJ wird diese bei uns immer vermerkt, falls was ist als Nachweis der Kontrolle.
 
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Mir geht es mehr um sowas: Als Gastschütze (kein Vereinsmitglied) am Schießstand muss man sich in einer Liste mit Jagdscheinnummer und "ausstellende Behörde" eintragen: Ist die "ausstellende Behörde" diejenige, die ihn zuletzt verlängert hat, oder die Erste, die ihn ursprünglich ausgestellt hatte?

Wenn die Nummer nur behördenweit eindeutig ist, dann kann es Duplikate bei Umzug in eine andere Stadt geben (zwei mit gleicher Nummer, die sich nur durch die Behörde unterscheiden, die ihn ursprünglich ausgestellt hat)? Nach dieser Logik müsste man die Behörde angeben, die ihn tatsächlich erstmalig ausgestellt hat - und nicht die aktuell zuständige Behörde?
 
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Die JSch Nr ändert sich nicht, wenn man umzieht und durch eine andere, als die ausstellende Behörde verlängert wird (grad in einem alten "vollen Heftchen" nachgeschaut).

Wenn Du einen neues Formular (Heft brauchst) kriegt der wieder eine neue Nummer.

Ich würde die Behörde Deines aktuellen Wohnorts (letzte Verlängerung) angeben, da nachvollziehbarer und sie verlängerte ihn, wodurch er gültig ist. So ists stimmig.

Eine bundesweite Vernetzung der JSch Daten bezweifle ich.

Dort, wo WaffBeh und UJbeh getrennt sind, kommunizieren nicht mal diese ausreichend miteinander...
 
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Mir geht es mehr um sowas: Als Gastschütze (kein Vereinsmitglied) am Schießstand muss man sich in einer Liste mit Jagdscheinnummer und "ausstellende Behörde" eintragen: Ist die "ausstellende Behörde" diejenige, die ihn zuletzt verlängert hat, oder die Erste, die ihn ursprünglich ausgestellt hatte?

Da passt auf jeden Fall die aktuelle, weil dort dein Vorgang aktuell abgelegt ist falls man dich aus irgend einem Grund nach dem Besuch ansprechen wollte.
 
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Würde auch gerne wissen, zu welcher Gelegenheit bzw warum du irgendwo JagdscheinNr und Behörde nennen solltst/willst/musst.
Du hast den Jagdschein ja bei allen jagdlichen Aktivitäten, Waffentransporten und Schießübungen dabei und kannst ihn vorzeigen....

Zu spät gelesen, worum es dir geht - in so eine Liste einfach Nr und aktuelle Behörde rein und gut
 
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Die Jsch Nr ist tats. bei einigen Schießstätten bei der Anmeldung einzutragen...
 
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Hallo zusammen,

die ausstellende Behörde ist diejenige die erstmalig den Jagdschein ausgestellt hat. In dem Fall hier A Stadt.
Nur so ist es nachvollziehbar anhand der Jagdschein Nummer und der Behörde die Ihn ausgestellt hat.

Gruß Florian
 
G

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Guest
Hallo zusammen,

die ausstellende Behörde ist diejenige die erstmalig den Jagdschein ausgestellt hat. In dem Fall hier A Stadt.
Nur so ist es nachvollziehbar anhand der Jagdschein Nummer und der Behörde die Ihn ausgestellt hat.

Gruß Florian
Nö Nö Nö die ausstellende Behörde ist immer die bei der der aktuell gültige Jagdschein ausgestellt ist.
Der Jagdschein ist max 3 Jahre gültig.
Wenn du umziehst ziehen deine Unterlagen mit um die Behörde die dir das grüne Heftchen ausgestellt hat, ist nur solange ausstellende Behörde wie der Eintrag im Heft gültig ist.
Die Behörde die deinen aktuellen Jagdschein (nicht das grüne Heftchen) ausgestellt hat (letzter Eintrag im grünen Heftchen) ist die Ausstellende Behörde.
 
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Aha...
Dann gibt es also bei der Behörde A einen Jagdschein mit der Nummer 3/2010 und nach Umzug in Behörde B und dessen Verlängerung einen, ja was? Behörde B hat nämlich im Jahr 2010 auch einen ausgestellt mit der Nummer 3/2010 und jetzt haben die zwei von der Sorte als ausstellende Behörde?
Ausstellende Behörde ist immer die, die den Jagdschein als erstes ausgestellt hat.
War früher im Paßwesen nicht anders, als man den Reisepaß noch verlängern konnte.
 
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Würde auch gerne wissen, zu welcher Gelegenheit bzw warum du irgendwo JagdscheinNr und Behörde nennen solltst/willst/musst.
Du hast den Jagdschein ja bei allen jagdlichen Aktivitäten, Waffentransporten und Schießübungen dabei und kannst ihn vorzeigen....
Waffenkauf, Waffenverkauf, Waffenleihe, Schiesskino, fremder Schießstand, DJ.......
Zu spät gelesen, worum es dir geht - in so eine Liste einfach Nr und aktuelle Behörde rein und gut
Eben nicht.
Die Ursprungsbehörde, die den JS in Form eines grünen Heftchens ausgestellt hat muß da rein.
Ist der JS mal voll und man braucht ein frisches Heftchen gibt's einen neuen mit neuer Nummer und, falls man jetzt woanders wohnt, auch neuer ausstellende Behörde.
 
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Waffenkauf, Waffenverkauf, Waffenleihe, Schiesskino, fremder Schießstand, DJ.......

Eben nicht.
Die Ursprungsbehörde, die den JS in Form eines grünen Heftchens ausgestellt hat muß da rein.
Ist der JS mal voll und man braucht ein frisches Heftchen gibt's einen neuen mit neuer Nummer und, falls man jetzt woanders wohnt, auch neuer ausstellende Behörde.

Bei allen genannten Gelegenheiten habe ich Jagdschein und WBK dabei - und dann frage ich halt nach, wenn ich da was in eine Liste eintragen soll ( musste ich bisher nie, deswegen fragte ich so ungläubig)
 
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Bei uns im Saarland kann man gleichzeitig mit dem Jagdschein auch den Beitrag zur VJS, dem Landesjagdverband, bezahlen. Dann hat man die Nutzung der Schießanlage frei. Um das zu kontrollieren, muss man sich vorab in so eine Liste eintragen.
 

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