Nach der Jagd jemand vom Flughafen abholen?

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Folgende Frage hat sich gerade ergeben und ich bin unsicher, wie die Rechslage ist:
Auf dem Rückweg vom der Jagdwochenende könnte ich mit einem Umweg von 20 Minuten jemand vom Flughafen abholen (nachts, anderweitig miese Anbindung).
Darf ich das? Ich hätte Gewehr, KW und Munition in getrennten verschlossenen Behältnissen dabei.

Ich erinnere mich gelernt zu haben, dass man auf dem Weg von und zur Jagd mit Waffen im Auto Besorgungen erledigen darf. Dann müsste es ja erlaubt sein.

Ich tendiere trotzdem aktuell stark dazu, nein zu sagen, da ich mir die potentielle Polizeikontrolle recht unentspannt vorstelle.

Was ist die Meinung im Forum?
 
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oder 4?
Der Abstecher steht nicht in direkten Zusammenhang mit der Jagd. Nun ja dann noch Flughafen Gelände ))
 
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Also manchmal werden hier echt Fragen gestellt, welche man sich mit gesundem Menschenverstand selbst beantworten könnte ....

Na klar kannst Du mit Waffen und Munition zum nächsten Flughafen fahren, alles gar kein Problem. Und bei einer dortigen Kontrolle, aus welchen Gründen auch immer, sagst Du einfach, die Mitglieder des Wild und Hund Forums hätten Dir versichert, dass dies problemlos möglich sei.

Oder hast Du gerade keine Zeit, Dich ganz einfach bei der Flughafenpolizei telefonisch zu erkundigen?

Gruß,

Bernhard
 
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30 Jul 2019
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......

Oder hast Du gerade keine Zeit, Dich ganz einfach bei der Flughafenpolizei telefonisch zu erkundigen?

Gruß,

Bernhard
Die Aussage dazu würde mir in schriftlicher Form allerdings besser gefallen. Gehts schief, steht man mit der Info:" POM Müller/Meier/Schmitt hat mit am Telefon aber gesagt, ich darf das" irgendwie auch nackt im Wind.

Sicher darf man Erledigungen vor oder nach der Jagdausübung machen. Ob allerdings 30-40 km Umweg an einen Flughafen dazu gehören, wird wohl abschließend nur der Richter beurteilen, wenn es dumm läuft.
Ich würds sein lassen.
Allein Waffen und Muni dort wer weiß wie lang unbeaufsichtigt im Auto zu lassen und am Ende in High end tactical Camo Klamotur, vielleicht noch mit Schweiß auf den Schuhen oder der Hose, auf einem Flughafen rumlaufen, selbst wenn das alles erlaubt ist, gäbe mir kein bequemes Alles-chic-Gefühl.
 
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Naja, wenn er mit seiner Kanone verreisen wollte, würde er ja auch hinfahren, oder ?

Wenn, dann soll der Fluggast raus auf den Parkplatz kommen.
Den wagen mit Inhald abstellen und in den Flughafen gehen, würde ich nicht.
Ist halt ein senibler Ort.

vor Fahrtantritt 3 Jägermeister, das entspannt:cool:

Diese Idee halte ich für suboptimal.....:rolleyes:;)

Remy
 
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3 Okt 2018
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Jetzt verarscht ihn doch nicht so :LOL::LOL:

Rechtlich steht alles verankert in der WaffVWV 12.3.3. und lässt sich hier ausdrucken und ins Auto legen:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

Ja mit Knifte darfst Du natürlich an den Flughafen fahren, der Trick ist "verpackt und verschlossen" und worauf Du ansprichst (auf dem Weg ins Revier und zurück) steht im 12.3.3.1.

Auf dem direkten Weg ins Revier darf man seine Knifte offen (theoretisch auf dem Beifahrersitz oder Hutablage) zugriffsbereit "transportieren" (nennt sich in diesem Fall "führen im Zusammenhang mit der Jagd").

Ob man das unbedingt machen muss ist wieder eine andere Frage, die diplomatischste Variante wäre offen auf dem Rücksitz und Jacke o.ä. drüber. Es gibt leider zuviele Idioten an der Ampel die einem ins Auto glotzen und Meldung bei der Rennleitung machen könnten.
 
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Wer sagt denn, dass Du mit dem Abzuholenden nicht zum Morgenansitz möchtest!? Büchse in der Tasche und im Kofferraum Mindestmaß Risiko.

Büchsen im Gewehrständer, eindeutiges Jagdauto, dann noch das KFZ vor dem Flughafeneingang abstellen und 1h den Fluggast abholen, da hätte ich dann auch bedenken.
 
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18 Apr 2017
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Moin.

Habe am Besten immer einen Hund dabei!

Ich stand in Hannover in der Flughafenhalle in grünen Jagdklamo. und Deutsch-Drahthaar an der Leine.
(Im Auto keine Waffen dabei)
"Sind sie von der Drogenfahndung",
sprach mich Hela von Sinnen an,usw usw usw........
Ich erklärte ihr das ich nur meinen Bruder abholen wollte.
Sie zog dann weiter!

Vielleicht hilft es ja!
 
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Folgende Frage hat sich gerade ergeben und ich bin unsicher, wie die Rechslage ist:
Auf dem Rückweg vom der Jagdwochenende könnte ich mit einem Umweg von 20 Minuten jemand vom Flughafen abholen (nachts, anderweitig miese Anbindung).
Darf ich das? Ich hätte Gewehr, KW und Munition in getrennten verschlossenen Behältnissen dabei.

Ich erinnere mich gelernt zu haben, dass man auf dem Weg von und zur Jagd mit Waffen im Auto Besorgungen erledigen darf. Dann müsste es ja erlaubt sein.

Ich tendiere trotzdem aktuell stark dazu, nein zu sagen, da ich mir die potentielle Polizeikontrolle recht unentspannt vorstelle.

Was ist die Meinung im Forum?

Es gibt kein Gesetz oder keine Verordnung das/die dagegen spricht. Ja, du darfst deinen Bekannten vom Flughafen abholen.
Warum?
Auf dem Weg zur und von der Jagd (das dürfte in deinem Fall ja zutreffen) dürfen Jagdwaffen ungeladen aber zugriffsbereit geführt werden. Umwege wegen Besorgungen sind dabei inkludiert.
Sinnvoll ist es sicher im sensiblen Flughafenbereich die Waffe nicht sichtbar im Auto zu deponieren.
Auch bei einer (von vielen hier herbei geschworenen, aber dennoch sehr sehr seltenen Kontrolle) wird nichts, aber schon gleich gar nichts passieren.
Abgesehen davon, so wie du (wie beschrieben - eingepackt etc.) deine Jagdwaffen führst,
mußt du nicht mal auf dem Weg zur oder von der Jagd befindlich sein.
 
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