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Das kann sie aber ohne Abgleich nicht!Was stellt die Behörde fest? Wie die Aufbewahrung gewährleistet ist.
Was sie vor Ort ohne Abgleich evtl. könnte, wäre eine Überprüfung der Schrankklassifikation gem. Aufkleber und ob der Schrank zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt verschlossen ist.
Was sie nicht ohne Abgleich kann, ist eine Prüfung, ob auch ALLE gemeldeten Waffen ordnungsgemäß (darin) verwahrt werden, was wohl der Sinn einer solchen Überprüfung vor Ort sein dürfte.
Und die Nummer mit dem Vorzeigen aufm Amt hat jetzt mit einer Aufbewahrungskontrolle aber rein gar nix zu tun.
basti