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Sicher könnens das. Ich ging in meinen Aussagen aber auf die erzählte Geschichte ein.deshalb drohe ich jetzt auch immer bei einer Verkehrskontrolle den Beamten damit das ich sie anzeige weil sie mich mit der Waffe bedroht haben
Wenn ich im Rahmen des Jagdschutz eine Maßnahme durchsetze zB. Halter Festsellung wildernder Hund dann ist mir das egal was die sagen wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen können sie sich ja nachher beschweren.
Da können zwei leicht sagen was sie wollen, dass müsstest dann beweisen. Es geht nicht darum wer wie ausgerüstet den JS wahrnimmt, sondern die Situation wies war, welche Möglichkeiten es gegeben hätte...