Jäger erschießt zwei Hündinnen

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:rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:deshalb drohe ich jetzt auch immer bei einer Verkehrskontrolle den Beamten damit das ich sie anzeige weil sie mich mit der Waffe bedroht haben :LOL::LOL::LOL:
Wenn ich im Rahmen des Jagdschutz eine Maßnahme durchsetze zB. Halter Festsellung wildernder Hund dann ist mir das egal was die sagen wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen können sie sich ja nachher beschweren.
Sicher könnens das. Ich ging in meinen Aussagen aber auf die erzählte Geschichte ein.
Da können zwei leicht sagen was sie wollen, dass müsstest dann beweisen. Es geht nicht darum wer wie ausgerüstet den JS wahrnimmt, sondern die Situation wies war, welche Möglichkeiten es gegeben hätte...
 
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Werte Waidgenossen,
fahrt mal Puls und Blutdruck runter und steigt wieder in eure Hosen.

Um auf das genannte Beispiel zurückzukommen mit den zwei Personen die den JAB verbal bedrohten ihn wegen einer nicht vorhandenen Bedrohung mit der Schußwaffe anzuzeigen ist ein schlechtes Beispiel.

Wenn die beiden nicht sofort oder umgehend die Rennleitung anrufen, sondern erst einen Tag, zumindest etliche Stunden später, verpufft die Sache. Die Schilderung der beiden ist dann natürlich extrem glaubwürdig wenn der Vorfall erst etliche Stunden oder gar erst am nächsten Tag zur Anzeige gebracht wird.
Aus Sicht des JAB währe es vernünftiger gewesen, selbst direkt bei der Rennleitung anzurufen. Zum einem wegen des wildernden Hundes und zum anderen bezüglich der Androhung.
Die beiden Gegner werden das gegenüber der Polizei natürlich abstreiten.
Steht aber trotzdem im Protokoll und ist somit Aktenkundig.
Den Joker haben die beiden somit erfolglos ausgespielt.
Beim nächsten Mal ist der Joker dann nicht mehr im Spiel und deren Argument bezüglich Bedrohung, mit der Waffe, sticht nicht mehr.

WH
Frank
 
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Wenn die beiden nicht sofort oder umgehend die Rennleitung anrufen, sondern erst einen Tag, zumindest etliche Stunden später, verpufft die Sache. Die Schilderung der beiden ist dann natürlich extrem glaubwürdig wenn der Vorfall erst etliche Stunden oder gar erst am nächsten Tag zur Anzeige gebracht wird.
Aus Sicht des JAB währe es vernünftiger gewesen, selbst direkt bei der Rennleitung anzurufen. Zum einem wegen des wildernden Hundes und zum anderen bezüglich der Androhung.
Die beiden Gegner werden das gegenüber der Polizei natürlich abstreiten.
Steht aber trotzdem im Protokoll und ist somit Aktenkundig.
Den Joker haben die beiden somit erfolglos ausgespielt.
Beim nächsten Mal ist der Joker dann nicht mehr im Spiel und deren Argument bezüglich Bedrohung, mit der Waffe, sticht nicht mehr.

und noch mal, das gehört oben angepinnt.

Nach so einem Vorfall direkt auf die Wache und Anzeige erstattet, mit allem drum und dran.
 
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Keine Ahnung welche Kontakte ihr zur Trachtengruppe habt, unsere sind exzellent.

Das ist eigentlich der Normalfall, die rufen uns ja auch an und wir erledigen den Kram...

Wir hatten einen Fall von Jagdstörung im Revier - nacht um halb eins; Nummernschild war notiert. Anruf bei der Polizei, sofortige Reaktion. Die haben ihn auf der Landstraße gestopt............
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Keine Ahnung welche Kontakte ihr zur Trachtengruppe habt, unsere sind exzellent.
Ich habe ein sehr gutes sowohl zur Polizei als auch zum OALeiter nutzt aber nix wenn die Einsätze haben warte ich wie jeder andere auch.
Zumal eine Personalienfeststellung im Rahmen der Amtshilfe nicht wirklich Priorität hat wenn es passt krieg ich eine Streife wenn nicht muß ich selber klar kommen oder warten.
 
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Also in der Regel wenn es geht locke ich die Hunde in das Auto klappt meistens immer.
Fahre sie zum Tierheim gebe sie ab. Sie bekommen das sorglos Rundumpaket, Impfen Entwurmen und was noch alles nach drei tagen gebe ich bekannt es wurde ein oder die Hunde im Tierheim abgeliefert. Bei Abholung kostet das dann je nach Aufenthaltsdauer 100 - 200 €.
Das hilft meistens sehr gut. Wenn nicht dann eben den lagen Weg Gemeine Polizei usw.
 
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Also in der Regel wenn es geht locke ich die Hunde in das Auto klappt meistens immer.
Fahre sie zum Tierheim gebe sie ab. Sie bekommen das sorglos Rundumpaket, Impfen Entwurmen und was noch alles nach drei tagen gebe ich bekannt es wurde ein oder die Hunde im Tierheim abgeliefert. Bei Abholung kostet das dann je nach Aufenthaltsdauer 100 - 200 €.
Das hilft meistens sehr gut. Wenn nicht dann eben den lagen Weg Gemeine Polizei usw.
Genau so muß das sein!
 
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:rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:deshalb drohe ich jetzt auch immer bei einer Verkehrskontrolle den Beamten damit das ich sie anzeige weil sie mich mit der Waffe bedroht haben :LOL::LOL::LOL:
Wenn ich im Rahmen des Jagdschutz eine Maßnahme durchsetze zB. Halter Festsellung wildernder Hund dann ist mir das egal was die sagen wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen können sie sich ja nachher beschweren.

Wenn sie das getan haben,

dauert es nicht mehr lange, bis Du -nach Anwendung des unmittelbaren Zwangs- Zuverlässigkeit, Jagdschein und Waffen gegen eine Geld- und Bewährungsstrafe eingetauscht hast.

Dann kannst Du daheim Western gucken und davon träumen, wie es wäre, damals mit Wyatt Earp geritten zu sein.

Gruß,

Mbogo
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Wenn sie das getan haben,

dauert es nicht mehr lange, bis Du -nach Anwendung des unmittelbaren Zwangs- Zuverlässigkeit, Jagdschein und Waffen gegen eine Geld- und Bewährungsstrafe eingetauscht hast.

Dann kannst Du daheim Western gucken und davon träumen, wie es wäre, damals mit Wyatt Earp geritten zu sein.

Gruß,

Mbogo
Ach jo ich bin 53 bisher hat es gepasst und ich bin ach schon was länger Jagdschutzberechtigt und Pächter.;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Aufzeichnungen von Gesprächen und Videos sind ohne Zustimmung des Gegenübers wertlos. Sie dürfen nicht als Beweismittel verwendet werden, können zu Strafverfahren und Einziehung des verwendeten Gerätes führen.


Das ist schlichtweg Falsch.
Das Filmen einer Straftat oder Tatumstände die zur Aufklärung führen, werden in aller Regel vor Gericht als Beweis zugelassen.
Die Aufnahme einer Nötigung wäre so ein Beispiel.
 
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Ich bin Jagdschutzberechtigt und das beinhaltet das Führen einer Schusswaffe und ich bin berechtigt unmittelbaren Zwang anzuwenden.
Die Hundehalter sagen freundlich "Guten Tag" und gehen einfach weiter.

Dann hüpft da einer in Lodengrün auf dem Weg herum und ruft hinterher "Ich bin hier jagdschutzberechtigt und drohe jetzt unmittelbaren Zwang an. Meine Kamera läuft mit - ich zeichne alles auf. Also los jetzt stehenbleiben und Personalien angeben. Jagdschutz, unmittelbarer Zwang, alles aufgezeichnet - sofort stehenbleiben!"

Und die Hundehalter gehen einfach weiter........:ROFLMAO::ROFLMAO:
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Ich bin Jagdschutzberechtigt und das beinhaltet das Führen einer Schusswaffe und ich bin berechtigt unmittelbaren Zwang anzuwenden.

Deine Jagdschutzberechtigung geht was Verstöße durch Dritte betrifft kaum über das "Jedermannsrecht" hinaus (Anhalterecht,Abnahmerecht).
Anders sieht das aus wenn Du bestätigter Jagdaufseher/Berufsjäger bist, hier ist man dann "Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft" ehem. Hilsbeamter der Staatsanwaltschaft.

Wenn Verstöße gegen das Jagdrecht vorliegen hab ich das Recht auf meiner Seite. Ich muß nix beweisen.

Da hast Du das Rechtssystem aber gründlich missverstanden.
 

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