[Bayern] etwas Haarspalterei: kann der Hundeplatz zugleich Jagdrevier sein?

G

Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Nö, wird es nicht. Wilderei erfordert Vorsatz. Nochmal: nicht erlaubt, rechtlich problematisch, aber keine Wilderei.
Vor Gericht und auf Hoher See.........
Den Vorwurf das vorsätzlich getan zu haben, hast blitzschnell umhängen und wie du den entkräftest wäre ich mal gespannt.
 
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Also nehmen wir mal an, der Hund würde hinter einem Stück Rehwild abgehen oder einen Junghasen bringen, dann habe ich kein Wild erlegt, kein Wild gefangen und mir kein Wild zugeeignet. Bliebe nur die Tatbestandsvariante des Nachstellens, wobei die nicht nur einfachen Vorsatz, sondern Erlegungsabsicht erfordert (strittig, aber herrschende Meinung) und die wird schon durch das Nichtvorhandensein einer Waffe entkräftet. Im übrigen muss ich mich nicht entlasten, sondern der Staat müsste meinen Vorsatz nachweisen. Und bitte nicht verkennen: Jagdhundeausbildung in einem fremden Revier ist nicht erlaubt und zieht durchaus rechtliche Konsequenzen nach sich. Nur Wilderei ist es eben nicht.
 
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Um Deinen Hund

wie auch immer auszubilden, brauchst Du weder das Einverständnis noch gar die Genehmigung des Jagdpächters. Es sei denn, er wäre Eigentümer der bestellten Fläche. C‘est ça.

Ins Jagdgesetz wurde ein Passus aufgenommen, das die Ausbildung von Hunden zur Jagd zählt, damit das Schießen dabei legal ist und nicht jeder ambitioniert-ahnungslose Jagdgegner den seinen Hund ausbildenden Jäger wegen missbräuchlicher Benutzung seiner Waffe (= schießen ohne jagdlichen Anlass) um den Jagdschein bringen kann. Der Umkehrschluss, Hundeausbildung sei Jagdausübung, ist -sehr vorsichtig ausgedrückt- Stuss.

Davon unbenommen ist es ein Gebot der Höflichkeit, sich mit dem Pächter des fraglichen Fremdreviers ins Einvernehmen zu setzen.

Hundeausbildungsplätze sind eingefriedet und die dort regelmäßig stattfindende Ausbildung muss vom Grundbesitzer sowie der Gemeinde gestattet sein.

Gruß,

Mbogo
 
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In Brandenburg:
"Die Ausbildung und Prüfung von Jagdgebrauchshunden in einem Jagdbezirk ist der Jagdausübung gleichgestellt und bedarf der Zustimmung des zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Ist der Führer nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines, so ist die Begleitung durch einen bevollmächtigten Jagdscheininhaber erforderlich. Die Begleitung kann entfallen, wenn eine schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten mitgeführt wird und keine Ausbildung erfolgt, bei der die Möglichkeit des Kontaktes mit lebendem Wild gegeben ist."
Jagdgesetz 37/4
 
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Also nehmen wir mal an, der Hund würde hinter einem Stück Rehwild abgehen oder einen Junghasen bringen, dann habe ich kein Wild erlegt, kein Wild gefangen und mir kein Wild zugeeignet. Bliebe nur die Tatbestandsvariante des Nachstellens, wobei die nicht nur einfachen Vorsatz, sondern Erlegungsabsicht erfordert (strittig, aber herrschende Meinung) und die wird schon durch das Nichtvorhandensein einer Waffe entkräftet. Im übrigen muss ich mich nicht entlasten, sondern der Staat müsste meinen Vorsatz nachweisen. Und bitte nicht verkennen: Jagdhundeausbildung in einem fremden Revier ist nicht erlaubt und zieht durchaus rechtliche Konsequenzen nach sich. Nur Wilderei ist es eben nicht.

Wo steht das mit Vorsatz?

https://dejure.org/gesetze/StGB/292.html


(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
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Der Umkehrschluss, Hundeausbildung sei Jagdausübung, ist -sehr vorsichtig ausgedrückt- Stuss.

Okay. Das ist auch eine Meinung. Aber mal ernsthaft: wenn in Bundesländern im Gesetz steht, dass Jagdhundeausbildung gleich Jagdausübung ist, dann ist das so. Jedenfalls halte ich es für gewagt und herabsetzend, wenn man dies ohne jedes substantielle Sachargument trotz des recht eindeutigen Wortlauts als „Stuss“ bezeichnet.

Wo steht das mit Vorsatz?

Ernsthaft???


Ich klinke mich an dieser Stelle aus. Alles gesagt. Wer es anders sehen möchte..... gerne.
 
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Das die Brandenburger

da eine bizarre Extraregelung haben, wusste ich noch nicht. Andernfalls gilt einfach das, was im Landesjagdgesetz gilt, es reicht, das nachzulesen. Da ist nichts weiter zu begründen.

Gruß,

Mbogo
 

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