Waffe für Hundeführer und Durchgehschützen

Registriert
30 Jul 2019
Beiträge
3.395
Das Messer ist immer zuerst die Waffe der Wahl, wenn es um das Abfangen geht. Wie häufig hast Du denn 90kg Sauen vor? Das sind ja wohl eher die Ausnahmen! Zumal diese Brocken sich auch nicht einfach so von den Hunden binden lassen.
Genau das ist das Problem beim Abfangen mit der kalten Waffe. Und es braucht auch keine 90kg.
Eine mobile Sau legt, sobald sie eines Menschen gewahr wird, nochmal einen Zahn drauf und dann kommen möglicherweise 70 oder mehr Kilo auf einen zu und die Hunde hängen dran.
Da gibts genau zwei Möglichkeiten. Mit der blanken Waffe (die in einem Nahkampf für die Hunde übrigens auch äußerst gefährlich werden kann) den Impact abwarten oder schießen.

Und wie oft das vorkommt ist völlig egal. Wäre das ein Argument, braucht man ja auch keine Sauenschutzhose. Wie oft wird man schon angenommen und die Hose rettet einem den Ar***???Einmal reicht allerdings.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
27 Feb 2008
Beiträge
486
Die 90kg+ Sauen lasse ich lieber Internet und Youtubehelden mit einem Saufänger abfangen. Bei einem richtigen Angriff eines 90 kg Keilers brauchst auch keine Sauenschutzhose mehr.
WH CA
 
T

T3rRorZw3rG

Guest
Das Messer ist immer zuerst die Waffe der Wahl, wenn es um das Abfangen geht. Wie häufig hast Du denn 90kg Sauen vor? Das sind ja wohl eher die Ausnahmen! Zumal diese Brocken sich auch nicht einfach so von den Hunden binden lassen.

Leseverständnis täte helfen, ich schrieb doch, ich möchte den Helden sehen, der sich auf so ein Pony schwingt.
Ich würde da viel lieber schießen, wenn das geht.
Im Falle, dass man von so einem angenommen wird, ist sowieso die Selbstverteidigung die oberste Priorität.

Letztes Jahr bei uns im Revier:
Keiler 110 kg
Keiler 95 kg
Bäche 80 kg
+ etliche in Normalgröße

Die Ausnahme scheint das nicht zu sein
 
T

T3rRorZw3rG

Guest
Und wie oft das vorkommt ist völlig egal. Wäre das ein Argument, braucht man ja auch keine Sauenschutzhose. Wie oft wird man schon angenommen und die Hose rettet einem den Ar***???Einmal reicht allerdings.

Exakt meine Meinung.
Ist wie mit den Sicherheitsgurten im Auto.
 
Registriert
3 Dez 2013
Beiträge
884
Leseverständnis täte helfen, ich schrieb doch, ich möchte den Helden sehen, der sich auf so ein Pony schwingt.
Ich würde da viel lieber schießen, wenn das geht.
Im Falle, dass man von so einem angenommen wird, ist sowieso die Selbstverteidigung die oberste Priorität.

Letztes Jahr bei uns im Revier:
Keiler 110 kg
Keiler 95 kg
Bäche 80 kg
+ etliche in Normalgröße

Die Ausnahme scheint das nicht zu sein
Gruß zurück! Der Kollege schrieb vom Fangschuß auf 20-30cm! ;-)
Und wenn Du so nah drankommst, nimmt man das Messer!
 
Registriert
30 Okt 2018
Beiträge
700
Seite 1 in diesem Faden.


Als Treiber bei einer DJ hätte ich persönlich nicht das geringste Bedürfnis einen Schießprügel mitzuführen. Stock und Messer, gerne auch kombinierbar, immer...
CdB
Ich habe am Anfang beim Durchgehen -wie alle anderen auch - eine Langwaffe geführt. Nach 3x Durchgehen mit Langwaffe nehme ich nur noch einen kräftigen Stock, einen großen Saufänger und eine Pistole für evtl. Fangschuss unterladen mit. Davon ist der Stock ständig im Einsatz. Den Saufänger hab ich ein paar Mal bei immobilen Stücken bis 60kg gebraucht. Die Kurzwaffe noch nie.
Eine Abweichung davon wäre die Saufeder.
 
Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.060
Hat sich das mit den Durchgehschützen wegen Unfallverhütungsvorschrift nicht längst erledigt?

GrußHWL
Sch... Holschuld. Manchmal ist es echt schwer auf dem aktuellen Stand der Bundes- und unterschiedlichen Landesgesetze sowie UVV'en zu bleiben. (Obwohl mich letztere aus bereits mehrfach dargestellten Gründen nur peripher tangieren)

Aber Du hast (zum Teil) recht!

In der (aktuellen?) Fassung vom 01. Mai 2017 heist es:
"§ 4 Besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagden
...
(11) Durchgeh- oder Treiberschützen dürfen während des Treibens nur entladene Schusswaffen mitführen. Dies gilt nicht für Feldstreifen und Kesseltreiben.


Durchführungsanweisung zu Absatz 11
  1. Als Feldstreife kann nach Entscheidung des Jagdleiters auch eine Streife mit flankierenden und vorgestellten Schützen in sonstigem übersichtlichen Gelände gelten.
  2. Das Mitführen der Schusswaffe mit entladenen Läufen (Patronenlager) ist ausnahmsweise für den Durchgeh- und Treiberschützen zulässig
    • für den Eigenschutz,
    • für den Fangschuss,
    • für den Schuss auf vom Hund gestelltes Wild."
Verdammt lang her
Ende 70er, Anfang 80er!
Naja, ganz so lange dann doch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
110
Zurzeit aktive Gäste
558
Besucher gesamt
668
Oben