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WaffenrechtMit welcher Begründung
WaffenrechtMit welcher Begründung
Ich habe von der unteren Jagdbehörde erfahren, dass trotz der Veröffentlichung des Thüringer Jagdgesetzes in den nächste Tagen keine Voreinträge für Schalldämpfer erteilt werden.
Es soll auf eine bundeseinheitliche Regelung gewartet werden. Bis dahin kann ich ja Kapselgehörschützer verwenden.
Das Gesetz ist vielleicht noch nicht veröffentlicht worden? Das gehört zur Gültigkeit normalerweise dazu.
Waffenrecht? Kommt hier der "Erfolg" gewisser berliner "..." zum Tragen, die unbedingt das BVerwG mit sowas belästigen mussten statt mal kurz 5km Luftlinie nach BB umzuziehen?
Na die dürfen demzufolgeEs ist ja jagdrechtlich erlaubt. Die Thüringer bekommen halt keine Dämpfer, wer einen hat darf damit auch auf Jagd
Man wartet auf die Gesetzesänderung die Ende des Jahres kommen soll, vorher geht gar nix. Und danach... warscheinlich auch nix mehr dazu verkneife ich mir hier, nicht das der Faden auch wieder im Nirwana verschwindet.leider ist es genau dieses Urteil, an dem sich die Sozis in Thüringen gerade aufhängen und keine Erlaubnis erteilen.
Die Sozis im Innenministerium haben von vornherein versucht mit sachlicher Unkenntnis den Schalldämpfer zu verbieten.
da es ihnen nicht gelungen ist, ist dieses Urteil im Nachhinein ein gefundenes Fressen.
Ich habe mich bereits an den Jagdverband gewendet die bereits eine Anfrage gestartet haben.
sollte sich nichts tun werde ich klagen. Da seitens der Regierung im Landtag der Schalldämpfer als großer Gesundheitsgewinn für Jäger und Hund gefeiert wurde. Demnach handeln die Behörden gerade entgegen gültiger Gesetzgebung.
....Die Sozis im Innenministerium haben von vornherein versucht mit sachlicher Unkenntnis den Schalldämpfer zu verbieten.....
Was, wegen Schalldämpfern?...
Deine noch viel kleinerWas, wegen Schalldämpfern?
Deine Welt scheint klein.
Nein, wegen undemokratischer Gesinnung und unerträglicher Ignoranz und Machtgehabe Einzelner an wichtigen Positionen, die der ganzen Partei schaden können.