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Wenn Dein viereuro Artikel im Nirwana landet ist das so, aber wenn man hier mitliest lassen sich Andere Ware für mehrere hunderteuro in den Garten stellen
Wenn das so vereinbart ist, ist das ja auch in Ordnung, ist es nicht vereinbart, dann ist die Zustellung wohl nicht vollendet, DHL ist dann aber anderer Meinung, man bügelt Reklamationen in erster Stufe sowieso immer ab.Wenn Dein viereuro Artikel im Nirwana landet ist das so, aber wenn man hier mitliest lassen sich Andere Ware für mehrere hunderteuro in den Garten stellen
Klingt nach einem normalen Tag in meinem HaushaltBin gespannt was heute passiert, kriege Pakete durch Ikea Spedition, DHL und DPD geliefert. Dazu noch Handwerker. Ab 10 Uhr soll's mit Lieferung losgehen.
Klingt nach einem normalen Tag in meinem Haushalt
Am dreistesten was abstellen angeht ist bei uns aber Hermes. BIG F verschickt ja über die - auch Munition. Was da bei mir schon passiert ist darf man auch keinen erzählen...
Der Gefahrenübergang der Sendung liegt laut BGB IMMER beim Käufer!!!!Wer dann trotzdem kauft, hat es nicht besser verdient.
Der Gefahrenübergang der Sendung liegt laut BGB IMMER beim Käufer!!!!
Schlaue Kommentare mal wieder....
Mittlerweile versuche ich den als Versänder auch weitestmöglich zu vermeiden.
Größtenteils korrekt, aber das Ganze wird durch einen Abstellvertrag konterkariert. Der Händler muss zusehen, dass die Ware zu Dir kommt, d.h. in der Regel, daß die Zustellung korrekt läuft und der "Frachtführer" eine Unterschrift von Dir bekommt. Die Abstellgenehmigung ersetzt die Unterschrift, quasi.Jawoll
>>Online-Händler müssen dabei jedoch beachten, dass diese Vorschrift nicht bei einem sogenannten Verbrauchsgüterkauf greift. Dabei handelt es sich nach § 474 Abs. 1 BGB um den Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher bei einem Unternehmer. Ein Verbrauchsgüterkauf ist also das typische Geschäft mit einem Verbraucher. In einem solchen Fall gilt die Vorschrift zur Gefahrtragung nach § 447 BGB nicht, wie § 475 BGB bestimmt. Bei einem Verbrauchsgüterkauft trägt daher immer der Unternehmer das Transportrisiko und damit die Haftung für Transportschäden oder den Untergang der Ware.
Es handelt sich um eine zwingende gesetzliche Regelung, die auch nicht über Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichend vereinbart werden dürfen. <<
Quelle: https://blog-it-recht.de/2013/11/08...gsklauseln-allgemeinen-geschaeftsbedingungen/
Wird es nicht.Größtenteils korrekt, aber das Ganze wird durch einen Abstellvertrag konterkariert.