Unbekanntes Stempelzeichen - V7 im Kreis - auf 98er Repetierbüchse

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Tatsächlich ist also anscheinend ein Teil in der Waffe verbaut das mit einem Inspektionsspempel aus dem Konzentrationslager Gusen versehen ist :oops:

https://pre98.com/shop/gone-but-not...act-k98k-rifle-all-matching-textbook-example/

http://www.wehrmacht-awards.com/forums/showthread.php?t=169018

https://forums.gunboards.com/showthread.php?1105581-RC-bnz-43-SS-contract-piece

Beschusszeichen. Da sind mehrere drauf. Hab ich alle schonmal irgentwo gesehen, sind leicht zuzuordnen. Jedenfalls keine weiteren Anzeichen an der Waffe welche auf irgenteinen militärischen Hintergrund deuten. Weswegen sie auch jagdlich geführt werden kann.
Meiner unpräzisenSchätzung nach sind wohl über 90% aller Jagdwaffen mit 98er Systemen aus ehemaligen Militärwaffen gebaut . Ich besitze mehrere Waffen mit solchen Systemen und die sind aus Portugal-Brasilien -Argentinien -Türkei und einem Gew.98 von 1918 des deutschen Kaiserreiches das über die Türkei zurück in sein Heimatland gefunden hat . Ich wurde noch nie auf einer Jagd darauf angesprochen das selbige mal Kriegswaffen waren .
 
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@cd8etc. #28:

Das Verbot des Jagens mit einer Stutzenschaft-Waffe mit "Reichsadler drauf"
ist ja ein dolles Verbot.
Wer sich nur sowas ausdenkt? Kaum auszudenken.:unsure:
Ist ja tröstlich zu wissen, dass man bei Zuwiderhandlung viele gute Weidgesellen im Knast wiederfindet.
 
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@cd8etc. #28:

Das Verbot des Jagens mit einer Stutzenschaft-Waffe mit "Reichsadler drauf"
ist ja ein dolles Verbot.
Wer sich nur sowas ausdenkt? Kaum auszudenken.:unsure:
Ist ja tröstlich zu wissen, dass man bei Zuwiderhandlung viele gute Weidgesellen im Knast wiederfindet.

Bei uns werden bei Gesellschaftsjagden schwarze Schusspflaster ausgegeben um diese Sachen zu verdecken.:cool:
 
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Das würde gut passen denn laut Wikipedia hat Steyr-Daimler-Puch zwischen 1938 und 1945 eng mit der Deutschen Erd- und Steinwerke gmbh zusammengearbeitet, welche ebenfalls in den KL Gusen bzw. Mauthausen produziert haben :oops:
 
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Nachtrag : Die Systemhülse macht macht nicht den Eindruck das sie 1944-45 hergestellt worden ist.
Das waren notdürftig zusammen genagelte Systeme, grob überdreht.
 
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Ja ich beziehe mich auf Berichte wie zum Beispiel diese hier

https://forum.waffen-online.de/topic/414386-bei-waffen-kontrolle-k98-eingezogen/

Und die Antwort eines Sportschützen den ich Fragte ob er mit diesem Stutzen/Karabiner auch jagen geht, er antwortete, nein, zur Drückjagt gehe er damit nicht, da wären so manche nicht mit einverstanden, weil dies Kriegswaffen sind, da müsse er sich dann was anhören.
Eine Waffe ohne gültigen Beschuss dürfen nur Inhaber einer Waffenherstellungsgenemigung oder Sammler erwerben . Für Sportschützen und /oder Jäger wäre die vorher einem Beschussamt zur Prüfung vorzulegen .
Nach dem Beschuss wäre der Gummiadler auch noch drauf .
Mit gültigem Beschuss sehe ich kein Problem einen 98k zb. als Hundeführerwaffe auf die Jagd mit zu nehmen .
 
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Nachtrag : Die Systemhülse macht macht nicht den Eindruck das sie 1944-45 hergestellt worden ist.
Das waren notdürftig zusammen genagelte Systeme, grob überdreht.
Die wurde mit Sicherheit überschliffen und abpoliert , der Inspektionsstempel war halt etwas tiefer geschlagen .
 
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Ich stimme zu, ein wirkliches Problem ist es natürlich nicht. Ich habe auch vermutet dass die Systemhülse überschliffen wurde.
 
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Eine Waffe ohne gültigen Beschuss dürfen nur Inhaber einer Waffenherstellungsgenemigung oder Sammler erwerben . Für Sportschützen und /oder Jäger wäre die vorher einem Beschussamt zur Prüfung vorzulegen .
Nach dem Beschuss wäre der Gummiadler auch noch drauf .

Wird auch nach dem 190. wiederholen nicht richtiger. WaffG. und Beschussgesetz erwähnt nur das überlassen bzw. "in Verkehr bringen".

Der Nachweis oder die Frage eines Bedürfnis für eine "unbeschossene Waffe" ist eine andere Schiene.
 
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Tatsächlich ist also anscheinend ein Teil in der Waffe verbaut das mit einem Inspektionsspempel aus dem Konzentrationslager Gusen versehen ist :oops:


Beschusszeichen. Da sind mehrere drauf. Hab ich alle schonmal irgentwo gesehen, sind leicht zuzuordnen. Jedenfalls keine weiteren Anzeichen an der Waffe welche auf irgenteinen militärischen Hintergrund deuten. Weswegen sie auch jagdlich geführt werden kann.
Ja ich beziehe mich auf Berichte wie zum Beispiel diese hier

https://forum.waffen-online.de/topic/414386-bei-waffen-kontrolle-k98-eingezogen/

Und die Antwort eines Sportschützen den ich Fragte ob er mit diesem Stutzen/Karabiner auch jagen geht, er antwortete, nein, zur Drückjagt gehe er damit nicht, da wären so manche nicht mit einverstanden, weil dies Kriegswaffen sind, da müsse er sich dann was anhören.

Und eine Waffe die mit KZs zu tun hat ist ok?
Was für ein Schwachsinn.
 
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Der gute cd8etc. ist ja reichlich bis überreichlich enga-giert (er giert förmlich).
Aber anstatt nur bescheiden anzufragen, um seine zahlreichen Lücken zu füllen, gibt er Statement über Statement zum Besten - leider ohne sich vorher mal zu informieren.
Das z.B. in # 41 von Habermann zum wiederholten Male in diesem Forum Gesagte wäre auch dem cd8usw. einsichtig gewesen, hätte er denn das Waffengesetz gelesen!
 
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Wird auch nach dem 190. wiederholen nicht richtiger. WaffG. und Beschussgesetz erwähnt nur das überlassen bzw. "in Verkehr bringen".

Der Nachweis oder die Frage eines Bedürfnis für eine "unbeschossene Waffe" ist eine andere Schiene.
Ich hab versucht das einfach darzustellen .
 

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