Gericht verurteilt komplette Mufflon-Herde zum Tode

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„5000 Euro Schaden – Gericht verurteilt komplette Mufflon-Herde zum Tode“

„Seit über 50 Jahren lebt eine Herde von Mufflon-Schafen im Bielefelder Stadtwald. Nun entschied ein Gericht, dass alle Tiere abgeschossen werden müssen – der Waldbesitzer hatte sich zuvor über Biss-Schäden beklagt.“

Ok, ich verstehe... Mufflons kam man Essen... also ist es kein Problem, wenn man sie ausrottet! Vielleicht setzt man die Mufflons mal unter besonderen Schutz, denn ich glaube es gibt bald mehr Wölfe als Mufflons in Deutschland.

Und das nur wegen ein paar blöder Bäume, wovon es ist n D so viele gibt, dass der Holzpreis im Keller ist; so sagt man.

Ich kann so eine Ebtscheidung nicht verstehen. Die Schäfer werden ausgelacht und bekommen die zugesagten Entschädigungen nicht ausgezahlt.
 
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Welche Schäfer meinst Du denn hier? Es geht doch um eine kleine Herde von aktuell wohl 10 wilden Mufflons. Die 5000 Euro Schaden sollen übrigens pro Jahr sein. Wenn der Wildschaden anders eingedämmt werden kann (was wohl in der Vergangenheit nicht klappte), müssen auch nicht alle Tiere geschossen werden. Hab ich aber auch nur verschiedenen Presseberichten entnommen...
 
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Irgendwie beschleicht mich da noch ein Gedanke : Könnte es sein, dass bei der Auswilderung der Mufflons in den 1960-er Jahren eine gewisse Bürokratie beteiligt war, sich die Ideologie in dieser Bürokratie mittlerweile (ev. auch mehrfach, z.B. so ca. alle 20 Jahre?) geändert hat und die gleiche Bürokratie jetzt wieder die Ausrottung befürwortet ?
Also so ähnlich wie bei der Freisetzung des Waschbären am Edersee ?
 
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Ein Tier kann nicht zum Tode verurteilt werden. Insoferne entspricht die Threadüberschrift der sonst in Tierschützerkreisen üblichen Polemik.

Im Gegensatz zur Überschrift sind die dazu verlinkten Zeitungsbeiträge sachlich und informativ: Der Abschussplan wurde auf Betreiben des Grundeigentümers aufgehoben. Nicht mehr und nicht weniger.
Vom Grundeigentümer ist das nicht besonders lieb. Aber lieb Sein ist ja auch keine Pflicht des Grundeigentümers.

Andererseits bedeutet die Aufhebung des Abschussplans nicht zwingend einen Totalabschuss.
Das "Problem" wird sich über kurz oder lang durch Inzucht sowieso erledigt haben.
 
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z/7

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Schiebt dem Mißbrauch des Familienvermögens durch einzelne Familienmitglieder nen Riegel vor. Da hatte wohl einer keine sehr hohe Meinung von seinen Nachkommen...
Gegründet 1898, NICHT gemeinnützig und der Stiftungszweck ist die "Unterstützung der eigenen Familie" !
 

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