Wanderer missachten Warnschilder: 40 Jäger müssen Jagd abbrechen

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Wieso bricht man wegen 5 Wanderern eine komplette Jagd ab. Die Wanderer waren doch in einem definierten Bereich auf einem bestimmten Weg. Die gehen vorbei und gut ist. Ob ich als Jagdleiter nun die Schützen von den Ständen hole, oder die Schützen über die Wanderer informiere, macht doch keinen Unterschied. Wohl auch deswegen führt der Pächter es kryptisch aus, er habe die Jagd „in diesem Bereich“ absagen müssen.

Die Wanderer verteidigen sich mit dem Einwand, sie hätten das Gebiet querfeldein betreten. Unglaubwürdig, Gegenteil nicht nachweisbar, in letzter Instanz aber auch nicht unmöglich, weshalb selbst bei gesperrten Wegen stets mit Waldbesuchern zu rechnen ist und nie Raum für Sorglosigkeit besteht.

Blödes Verhalten der Wanderer und etwas übertrieben seitens des Pächters.
 
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Gelöschtes Mitglied 24216

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Richter schreiben ungern Urteile, sie werden bei einer Zivilklage immer erst versuchen, einen Vergleich zu erwirken.

Je nach dem, wie die tatsächlichen Umstände waren - wir kennen ja nur den dürren Artikel -, wie sicher der Organisator sich seiner Sache ist (Strassen sperrt das LRA ja nicht einfach so), welche Zeugen er aufwarten kann (war es eine vom LRA angeordnete revierübergreifende Jagd zwecks Bekämpfung der Seuchengefahr durch ASP?) uvm. und wie dick sowohl Geldbeutel als auch Hals des JAB sind könnte das Ergebnis zumindest so ausfallen, dass den uneinsichtigen Spaziergängern künftig die Lust vergeht, Jagden zu stören.

Offenbar konnte nicht mal nachgewiesen werden, daß die Wanderer wirklich über die gesperrten Straßen in das Jagdgebiet eingewandert sind, was die Grenzen einer möglichen juristischen Aufarbeitung schon aufzeigt. Sinnlos, verschwendete Zeit, Geld und Nerven.

"Wir konnten nicht abschließend klären, ob die Wanderer, die in Reifenberg gestartet sind, über einen der vorbildlich abgesperrten, befahrbaren Wege in den Bereich gelangt sind oder über unbefestigte Wanderpfade, wie sie behaupten", erklärte Georg Götz. Der stellvertretende Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Ebermannstadt betonte aber auch, dass es selbst im Falle einer absichtlichen Übertretung kaum härtere Sanktionsmöglichkeiten gegeben hätte

https://www.infranken.de/regional/a...agd-muss-abgebrochen-werden;art154303,4560616
 
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"Wir konnten nicht abschließend klären, ob die Wanderer, die in Reifenberg gestartet sind, über einen der vorbildlich abgesperrten, befahrbaren Wege in den Bereich gelangt sind oder über unbefestigte Wanderpfade, wie sie behaupten", erklärte Georg Götz. Der stellvertretende Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Ebermannstadt betonte aber auch, dass es selbst im Falle einer absichtlichen Übertretung kaum härtere Sanktionsmöglichkeiten gegeben hätte."
Ich frage mich, warum in diesem Fall Unwissenheit doch vor Strafe schützt?

Heißt dass, wenn ich mit meinem Geländewagen irgendwo über die Böschung auf eine Strasse fahre kann ich bis zur nächste Geschwindigkeitsbegrenzung so schnell fahren wie ich will?

"Die durch Nebel und Regen schlechte Sicht machte das Ganze noch gefährlicher für die unbefugten Passanten, die zum Glück entdeckt und angesprochen wurden, aber unwirsch reagierten. "Vor allem eine Frau wurde giftig und erklärte sinngemäß, dass sie keine Umleitung angeboten bekommen hätten und deshalb auf dem kürzesten Weg bleiben würden", berichtet Stumpf.
Die Wanderer wurden also abgefangen und angesprochen. Spätestens dann muss ihnen die Sperrung der Strasse klar gewesen sein. Wenn sie sich dann weiterhin dumm stellen und einfach weiterlaufen, spielt der Ort des Betretens des gesperrten Wegs doch keine Rolle mehr?! Der Jagdleiter ist auch gar nicht verpflichtet eine Umleitung anzubieten oder auszuschildern.
Ich verstehe wirklich nicht warum hier keine weiteren Sanktionsmöglichkeiten bestehen sollen. In dem Moment in dem sie weiterlaufen ist es doch aktive und vorsätzliche Jagdstörung.

Ich hoffe schwer der Jagdleiter entscheidet sich dem ganzen noch Zivilrechtlich nachzugehen, Personalien sollten durch die Polizei glücklicherweise bekannt sein, was in vielen solcher Fälle eben nicht gegeben ist. Es gehört ein Exempel statuiert, das für die Zukunft nachwirkt. Dafür würde ich sogar mal was spenden.
 
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Ich verstehe wirklich nicht warum hier keine weiteren Sanktionsmöglichkeiten bestehen sollen. In dem Moment in dem sie weiterlaufen ist es doch aktive und vorsätzliche Jagdstörung.

Ich hoffe schwer der Jagdleiter entscheidet sich dem ganzen noch Zivilrechtlich nachzugehen, Personalien sollten durch die Polizei glücklicherweise bekannt sein, was in vielen solcher Fälle eben nicht gegeben ist. Es gehört ein Exempel statuiert, das für die Zukunft nachwirkt. Dafür würde ich sogar mal was spenden.


Das Betretungsrecht in Wald und Flur wird durch eine Jagd nicht aufgehoben, und wenn die da durchwollen steht dem kaum was entgegen, es wäre schön wenn wir Herren über Wald und Feld wären, sind wir aber nicht, eine Sperrung von fremden Eigentum (bei einer Eigenjagd vielleicht noch umsetzbar) ist kaum umzusetzten, da ist kaum was zu machen.
 
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Das Betretungsrecht in Wald und Flur wird durch eine Jagd nicht aufgehoben, und wenn die da durchwollen steht dem kaum was entgegen, es wäre schön wenn wir Herren über Wald und Feld wären, sind wir aber nicht, eine Sperrung von fremden Eigentum (bei einer Eigenjagd vielleicht noch umsetzbar) ist kaum umzusetzten, da ist kaum was zu machen.

Du verwechelst da was.
Im konkreten Fall gab es eine verkehrsrechtliche Anordnung, die ausgeschildert war.
Ein Verwaltungsakt der auch mittels Zwang durchgesetzt werden kann und ordnungsrechtlich geahndet werden kann.
Da es sich allerdings nur um ein Verwarngeld in Höhe von 5 € handelt, haben die Beamten davon abgesehen, da die Wanderer eine gute Ausrede parat hatten.
Die Ahndung der Ordnungswidrigkeit spielt aber überhaupt keine Rolle.

@Nachtdurchflatterer
Wenn du das glaubhaft darlegen kannst, dass du auf legale Weise auf diese Straße gekommen bist und dir der Verwaltungsakt gar nicht bekannt gegeben werden konnte, dann hast du vielleicht gute Chanchen bei einem milden Richter freigesprochen zu werden.
Allerdings sieht der Bußgeldkatalog bei Geschwindigkeitsübertretungen Bußgelder und 3 stelliger Höhe vor und nicht nur ein läppisches Verwarngeld in Höhe von 5 €. Das ist alles einzelfallabhängig und kannst du doch gar nicht vergleichen.

Unabhängig davon ist ein von dir geschilderter Lebenssachverhalt kaum denkbar. Entweder ich hab eine Berechtigung fremde Grundstücke zu befahren und auf die Straße zu gelangen, dann weiß ich auch, dass dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung steht.
Oder ich darf gar nicht diese Wege befahren.
In der Regel wird auch nicht an solchen Stellen geblitzt, wo man von sonst woher kommt und das Schild nicht lesen kann.
Im deutschen Schilderwald gibt es sowas auch kaum.
Das sind wieder konstruierte Sachverhalte die sich Leute nur im Internet ausdenken...
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

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Bezüglich Waldsperrung:

Ich bin gerade im Waldgesetz von MVP über einen Passus gestolpert; nach § 30 kann Wald gesperrt werden für die Jagd und zum Schutze der Waldbesucher. Nach § 51 +28 ist die Mißachtung der Sperrung eine OwiG.


CdB
 
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Das Betretungsrecht ist in jedem Bundesland anders geregelt, auch die Möglichkeiten der zeitweisen Sperrung.

Unabhängig davon ist das gelegentliche Vorkommen Wanderern, Radelfahren, Schwammerlsuchern, Brennholzsammlern, Reitern, Sondengängern, Naturfotografen, Anglern, Bauern!!!und Konsorten kein Grund eine Jagd abzubrechen.

Wir hatten schon Militär im Treiben, den Landesbund für Vogelschutz auf Exkursion, Fledermausforscher, aktiv handelnde, junge Pärchen bei der Korrektur der Alterspyramide.

Die werden alle höflich durchgewunken.

Irgend welche Leute anpflaumen geht gar nicht, lächeln hilft....

Jeder einzelne Schutze beachtet peinlich genau die Sicherheitsvorschriften, und gut is.


Gruß

HWL
 
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Mir kam gestern auf der DJ am Rückwechsel-Stand ein (älteres) Pärchen mit Wauwau auf 20 m, gut anzusprechen. Die Dame trug sogar Rot, machte aber nicht hopp-hopp. :LOL:

Nun - mir wars egal, meine Strecke lag zu dem Zeitpunkt schon im Busch...auf mein frdl. "Guten-Tag" folgt eine undeutliche Entgegnung "hallo". Es waren einfach Gewohnheitsspaziergänger auf ihrem trail, keine Jagdstörer o.ä.
Bei gestern leicht überfrorenem Laub hatte sie mehr auf ihre Plattfüße zu achten, nicht zu fallen, als sich über einen Jägersmann zu äußern.

Solche Erlebnisse sind in ortsnahen Wäldern schon fast Normalität.

Sicher kein Anlass Missions-Arbeit zu leisten - aufregen kann mich so etwas schon längst nicht mehr.
 
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Bei einer DJ im Südwesten, bei der auch alle Standard-Zugänge brav gesperrt worden waren, kam mir auch ein älterer Herr an den Stand (nahe der Forststrasse). Den fragte ich, ob er die Markierung gesehen hätte - "Ja, aber ich gehe hier immer spazieren!" Dann fragte ich ihn, ob er vielleicht an einem Tag im Jahr nicht doch eine andere Route wählen könnte, wies ihn auf Schüsse hin etc. Da schluckte er dann doch und meinte, dass er sehr wohl, einmal im Jahr, einen anderen Weg nehmen könnte ...
Drei andere Spaziergänger sagten mir indes, sie seien über einen Fernwanderweg ins Revier gekommen, der nicht abgesperrt worden war.
Mit oder ohne Absperrung: andere Waldbesucher können immer kommen und wir müssen aufpassen.
 
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Bezüglich Waldsperrung:

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CdB


Owig oder nicht, derjenige, der schiesst ist immer der Dumme, wenn was passiert.
Daher: Nicht nur Fuchs kann immer kommen ! Uffbasse !
 
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Bin ja erst im zweiten JJ, aber diese Art von Begegnungen hatte ich auch schon ein paar mal...

Einmal konnten die Wanderer nicht mal was dazu, weil ein schmaler Fussweg schon vor der Beschilderung abgebogen ist. Der war vom SGV ausgeschildert, aber noch nicht lange und das ist demjenigen, der die Schilder aufgestellt hat, einfach da durch gegangen.

Einmal kam ein Trupp Holländer, die den Veischeder Sonnenpfad laufen wollten, ganz aufgeregt zum Treffpunkt um uns zu fragen, wo denn genau gejagt wird. Kannten sich ja nun wirklich nicht aus bei uns und es hätte für sie einen halben Tag Umweg bedeutet, wenn sie das Jagdgebiet umschlagen hätten. Wir haben die Ansprache etwas ausgedehnt, den richtigen Weg gewiesen und ich habe die Gruppe das letzte Stück begleitet, weil ich eh an dem Wanderweg anstellen musste.

Einmal kam ein Kegelclub in nagelneuer Outdoorkleidung, aber leicht angeschwipst, daher. Hab genau am Weg gestanden. Als sie auf 20m heran waren begann das Scherzen und es kamen ein paar dumme Sprüche. Ich hab die Knarre an den Baum gestellt und mir ne Lunte angezündet. Das war dem Trupp anscheinend unangenehm und sie haben das Tempo erhöht. Guten Tag, guten Weg, alles sehr freundlich... Ich hab dann eben ne Whats App geschrieben an ein paar Leute, die in meiner Verlängerung standen.

Kurz: sowas ist immer ärgerlich, aber man kann alles klären. Und mit den allermeisten Leuten kann man, zumindest hier bei uns, reden. Lächeln hilft hat ein weiser Mann weiter oben bereits gesagt...
 
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Also, spätestens nach der ersten Ansprache und dem Hinweis, man befände sich auf einem gesperrten Weg und dann das Nullargument "es wurde keine Umleitung angeboten", nächstes Mal also bitte U ausschildern, Getränke und Snacks bereithalten und ggfs. Massagen oder so anbieten. In den allermeisten Waldgebieten wird ein- oder zweimal im Jahr DJ abgehalten, also sind mehr als 360 Tage im Jahr völlig ohne Einschränkung. Achso, ich vergaß den Holzeinschlag, naja, dann bitte geradeaus weiter und auf "Baum fällt" achten :)
 

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