„Hundearbeit“ als Kleinunternehmen anmelden

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Habe es mal in diesen Teil des Forums gepackt, es tangiert schließlich mehrere Bereiche: Hunde, Recht, Jagdpraxis...
Vorneweg: ich plane nicht so etwas zu machen, mir kam nur plötzlich die Idee, unter anderem nachdem im aktuellen Schweißhund-Faden auch immer wieder auf den Faktor Zeit und Verträglichkeit NSF/Beruf eingegangen wurde.
Also: hat denn schon mal jemand versucht, sich mit seinem Schweißhund (alt. vielleicht auch seine Meute, Drohne...) als Kleinunternehmer anzumelden?
Denn dann könnte man ja auch alle anfallenden Kosten steuerlich geltend machen (wie Förster, Berufsjäger und manche jagende Lw auch), bzw lieber nicht alle, sonst merkt das FA doch, dass es nur der Liebhaberei dient :sneaky:
Aber was hält einen NSF davon ab, nach seinem Einsatz eine Rechnung zu schreiben? Mit vorher klar vereinbartem Stundensatz, ggf. wie beim Arzt mit Faktor für erschwerte Bedingungen (oder Schütze is ein A...).
Vielleicht auch so, dass man seinen eigentlichen Beruf um ein paar Wochenstunden reduzieren kann (Jahresumsatz Kleinunternehmer max. 17.000 €).
Ich habe noch nichts dergleichen gelesen, eigentlich seltsam, wo doch immer jeder bei der Steuer tricksen will - und hier betreiben Leute einen riesen Aufwand und stecken viel Zeit und Geld in Hund und Ausrüstung, einfach so?
Vielleicht ist ja jemand steuerlich versiert und könnte eine Einschätzung geben.
Wie gesagt, ich habe das nicht vor, aber vorhin fiel es mir wie Schuppen von den Augen...
Bin gespannt auf Euere Antworten :alien:
 
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Wo geistern nur immer diese 17.000 Euro rum?

Ansonsten: Ja, kannst du machen solange keine Liebhaberei angenommen wird.

Ganz pauschal gesagt, wird das Finanzamt bei allem was mit Jagd zu tun hat zunächst einmal Liebhaberei unterstellen. Dies kannst du entkräften indem du einen Gesamtüberschuss durch gewissenhafte Unternehmertätigkeit erwirtschaften kannst.

Dann gibt es noch so lächerlich kleine Probleme wie Abgrenzung zu den Kosten der privaten Lebensführung, Abzugsverbot für Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Jagd und noch ein paar andere Sachen.

Hast du alle Klippen umschifft bist du schon mal ein bisschen Geld beim Gewerbeamt, Steuerberater, Versicherung (Unfallv., Krankenvers., Rentenvers.), Kammerbeitrag usw los.

Sicherlich kannst du das absetzen, aber erinnerst du dich an den o.g. Gesamtüberschuss? Du musst also -einfach gesagt- Gewinn vorweisen. Diese müssen versteuert werden in der Einkommensteuer sowie ggf. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.

Wenn du es also kompliziert machen willst: Viel Spaß dabei (y):whistle:
 
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Das funktioniert durchaus, bei mir >20 Jahre, dann ist allerdings ein Jahr gekommen mit weniger Einnahmen und mehr Ausgaben, dann war die Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr gegeben und schwupps war das ganze nur noch Liebhaberei................
Meine Steuerberaterin/Fachanwältin für Steuerrecht sieht momentan keine Möglichkeit, da wieder raus zu kommen. :mad:

Bausaujäger
 
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Wo geistern nur immer diese 17.000 Euro rum?

Ansonsten: Ja, kannst du machen solange keine Liebhaberei angenommen wird.

Ganz pauschal gesagt, wird das Finanzamt bei allem was mit Jagd zu tun hat zunächst einmal Liebhaberei unterstellen. Dies kannst du entkräften indem du einen Gesamtüberschuss durch gewissenhafte Unternehmertätigkeit erwirtschaften kannst.

Dann gibt es noch so lächerlich kleine Probleme wie Abgrenzung zu den Kosten der privaten Lebensführung, Abzugsverbot für Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Jagd und noch ein paar andere Sachen.

Hast du alle Klippen umschifft bist du schon mal ein bisschen Geld beim Gewerbeamt, Steuerberater, Versicherung (Unfallv., Krankenvers., Rentenvers.), Kammerbeitrag usw los.

Sicherlich kannst du das absetzen, aber erinnerst du dich an den o.g. Gesamtüberschuss? Du musst also -einfach gesagt- Gewinn vorweisen. Diese müssen versteuert werden in der Einkommensteuer sowie ggf. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.

Wenn du es also kompliziert machen willst: Viel Spaß dabei (y):whistle:
Wie bereits erwähnt: ICH will gar nix, außer drüber reden.
Letztlich hast Du aber natürlich Recht: weitermachen wie bisher und halt bar auf die Kralle weil‘s das FA eh nicht interessiert geht freilich auch...
Oder gleich den kompletten Lebensunterhalt damit verdienen und die jagdlich ruhigere Zeit dazu nutzen den persönlichen YouTube-Kanal zu pflegen :sneaky:
Nein, ich wollt‘s nur mal als Gedankenspiel eingebracht haben, danke für die Antwort.
 
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Also unterm Strich, kurz gesagt, als Steuersparmodell nicht geeignet.

@Bausaujäger Da gibt es genügend Urteile dazu, die deine Steuerberaterin eigentlich kennen müsste. Das Zauberwort heißt Gesamtüberschuss. Ist dieser gegeben und die restliche Organisation und Ablauf des Betriebs entsprechen einem "normalen" Betrieb sehe ich da keinen Grund, warum das Finanzamt da bei nur einem Jahr Verlust dicht machen sollte?! Zur Not Einspruch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist (wobei Liebhaberei meist idR vorläufig beschieden wird) und dann vors Finanzgericht.

Ich vermute mal, da ist noch etwas mehr dahinter als nur ein maues Jahr?
 
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@Unterfrankenoberpfälzer kannst du mir trotzdem sagen, wo du die 17.000 Euro her hast? Hab das schon so oft gehört, aber noch nichts dazu gefunden. Viele geben dann die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht an. Aber diese ist losgelöst von den anderen Steuerarten zu betrachten, liegt bei 17.500 Euro und bezieht sich nicht unbedingt nur auf die Einnahmen eines Jahres.
 
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@Unterfrankenoberpfälzer kannst du mir trotzdem sagen, wo du die 17.000 Euro her hast? Hab das schon so oft gehört, aber noch nichts dazu gefunden. Viele geben dann die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht an. Aber diese ist losgelöst von den anderen Steuerarten zu betrachten, liegt bei 17.500 Euro und bezieht sich nicht unbedingt nur auf die Einnahmen eines Jahres.
Ja genau, hier 19 Umsatzsteuergedöns, kenn ich auch nur von meiner Frau 🤷🏻‍♂️
 
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Bei "bar auf die Kralle" allerdings große Vorsicht!!
Zuerst war die Geschichte bei mir "berufsnah" , die DJ wurden bar bezahlt,
das ging viele Jahre gut, bis ich plötzlich eine neue Steuernummer bekommen habe.
Bei einem privaten Treffen mit der Steuerberaterin habe ich beiläufig nach dem Grund gefragt.
Die konnte sich das nicht erklären, weil ich ja keine Miteinnahmen etc. hatte.
Bei gründlichem Nachdenken fielen mir dann diese Barabrechnungen ein und schon wurde ein Schuh daraus. Im Rahmen der Trennung von meiner Frau hat da wohl ein Vögelein dem Finanzamt was gezwitschert und bei Unterschrift der nächsten Steuererklärung ohne diese Einkünfte wäre ich sauber dran gewesen..............
Darum: Vorsicht!!

Bausaujäger
 
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Habe es mal in diesen Teil des Forums gepackt, es tangiert schließlich mehrere Bereiche: Hunde, Recht, Jagdpraxis...
Vorneweg: ich plane nicht so etwas zu machen, mir kam nur plötzlich die Idee, unter anderem nachdem im aktuellen Schweißhund-Faden auch immer wieder auf den Faktor Zeit und Verträglichkeit NSF/Beruf eingegangen wurde.
Also: hat denn schon mal jemand versucht, sich mit seinem Schweißhund (alt. vielleicht auch seine Meute, Drohne...) als Kleinunternehmer anzumelden?
Denn dann könnte man ja auch alle anfallenden Kosten steuerlich geltend machen (wie Förster, Berufsjäger und manche jagende Lw auch), bzw lieber nicht alle, sonst merkt das FA doch, dass es nur der Liebhaberei dient :sneaky:
Aber was hält einen NSF davon ab, nach seinem Einsatz eine Rechnung zu schreiben? Mit vorher klar vereinbartem Stundensatz, ggf. wie beim Arzt mit Faktor für erschwerte Bedingungen (oder Schütze is ein A...).
Vielleicht auch so, dass man seinen eigentlichen Beruf um ein paar Wochenstunden reduzieren kann (Jahresumsatz Kleinunternehmer max. 17.000 €).
Ich habe noch nichts dergleichen gelesen, eigentlich seltsam, wo doch immer jeder bei der Steuer tricksen will - und hier betreiben Leute einen riesen Aufwand und stecken viel Zeit und Geld in Hund und Ausrüstung, einfach so?
Vielleicht ist ja jemani einer Kontrollsuche/d steuerlich versiert und könnte eine Einschätzung geben.
Wie gesagt, ich habe das nicht vor, aber vorhin fiel es mir wie Schuppen von den Augen...
Bin gespannt auf Euere Antworten :alien:

Wenn ich sehe was (Arbeits) Zeit bei einer Nachsuche draufgeht (im Gegenwert zum zu suchenden Stück) und wie hoch der Stundensatz sein müsste damit man am Ende des Jahres mit Gewinn raus kommt. Würde niemand mehr einen Nachsuchenführer rufen.

Wenn ich schon nur sehe wie das freiwillig berappte Fahrtgeld bei einer Kontroll/Fehlsuche aussieht. :rolleyes:
 
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Bei "bar auf die Kralle" allerdings große Vorsicht!!
Zuerst war die Geschichte bei mir "berufsnah" , die DJ wurden bar bezahlt,
das ging viele Jahre gut, bis ich plötzlich eine neue Steuernummer bekommen habe.
Bei einem privaten Treffen mit der Steuerberaterin habe ich beiläufig nach dem Grund gefragt.
Die konnte sich das nicht erklären, weil ich ja keine Miteinnahmen etc. hatte.
Bei gründlichem Nachdenken fielen mir dann diese Barabrechnungen ein und schon wurde ein Schuh daraus. Im Rahmen der Trennung von meiner Frau hat da wohl ein Vögelein dem Finanzamt was gezwitschert und bei Unterschrift der nächsten Steuererklärung ohne diese Einkünfte wäre ich sauber dran gewesen..............
Darum: Vorsicht!!

Bausaujäger
Da müsste man dreimal Daumen hoch geben können!!!

Vielen ist nicht klar, wie leicht sie sich dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausliefern können. Auch wenn es seltenst tatsächlich was fürs Finanzamt zu holen gibt, die Scherereien nach einer Anzeige beim Finanzamt sind sehr unschön. Da ist es gut wenn man ein Büchlein aufklappen kann und dort alle Einnahmen lückenlos drin stehen. Die Ausgaben hat man meist sowieso irgendwo abgeheftet.
 
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Ich weiss von einem recht bekannten Meuteführer, dass er seit einiger Zeit ein Gewerbe angemeldet hat und auf Rechnung arbeitet.
Dazu gibt es ja noch etliche andere, die z. B. Hundewesten, Leinen, Schlagschutzklamotten etc anfertigen und gleichzeitig noch mit der Meute auf DJ gehen.
Ob die dann, im Zusammenhang mit dem schon bestehenden Gewerbe, auch Rechnung für DJ Einsätze stellen, weiss ich nicht, kann es mir aber sehr gut vorstellen.
 
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Bei "bar auf die Kralle" allerdings große Vorsicht!!
... Im Rahmen der Trennung von meiner Frau hat da wohl ein Vögelein dem Finanzamt was gezwitschert und bei Unterschrift der nächsten Steuererklärung ohne diese Einkünfte wäre ich sauber dran gewesen..............
Darum: Vorsicht!!

Bausaujäger

Ergo:

Die einzig kompetente Kanzlei, die auf Scheidungen spezialisiert ist, heißt Smith & Wesson ...

Gruß,

Mbogo
 

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