Werden Nachzielgeräte zukünftig in D erlaubt?

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Was den Spaß dann wieder teuer macht...
Gibt genug Anbieter die allerdings nicht auf die bescheuerten, gesetzlichen Bedürfnisse in Deutschland reagieren werden!

Ich dachte wir wären in der EU? Also müssten doch wie in Teilen der EU Nachtzielgeräte erlaubt sein!
In England kauft man die so, in Österreich nur ohne Lampe und in den Niederlanden müsste sie auch erlaubt sein (nicht sicher..)...
Ich weiß nicht, ob ich ein echtes Nachtzielgerät ( ZF) haben wollen würde.
Entweder ständig ZF wechseln oder vielleicht sogar eine extra Waffe für Nachtjagd?
Auch wenn es irgendwann mal erschwingliche "Zwitter" geben wird, weiß ich aktuel noch nicht ob ich ständig ein "elektronisches" ZF wollen würde.
 
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Hat schon seine Gründe, warum die Krücke Vorsatzgerät weitgehend nur dort verwendet wird, wo richtige NZG nicht möglich sind....
Picatinny, ordentliche Montage, 10 Sek. zum wechseln. Da dauert's doch länger, den Vorsatz anzubringen.
 
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....
Entweder ständig ZF wechseln oder vielleicht sogar eine extra Waffe für Nachtjagd?
Auch wenn es irgendwann mal erschwingliche "Zwitter" geben wird, weiß ich aktuel noch nicht ob ich ständig ein "elektronisches" ZF wollen würde.

Mhm Du hast nur eine Büchse!?
 
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Was den Spaß dann wieder teuer macht...
Gibt genug Anbieter die allerdings nicht auf die bescheuerten, gesetzlichen Bedürfnisse in Deutschland reagieren werden!

Ich dachte wir wären in der EU? Also müssten doch wie in Teilen der EU Nachtzielgeräte erlaubt sein!
In England kauft man die so, in Österreich nur ohne Lampe und in den Niederlanden müsste sie auch erlaubt sein (nicht sicher..)...

Die EU regelt aber nicht alles, auch wenn es einem manchmal so vorkommt. In D‘Land stellen sich vor allem die Innenminsterien an und fabulieren von Deliktrelevanz. Das haben sie zuvor beim Schalldämpfer getan, über Jahrzehnte, bis sich ein Forstkollege opferte und gegen die Ablehnung klagte. Dann wurde das LKA in den Zeugenstand gebeten und musste einräumen, dass Jäger und Jagdwaffen für schwere Straftaten unrelevant seien und es auch nicht zu befürchten sei, dass sich das durch SDS ändern werde. Wie wir wissen, ist das auch so. Deshalb sollte man aus meiner Sicht NZGs zulassen, auch wenn ich selber keines brauche.
 
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Nachtzieltechnik ja, ein Nachtzielgerät ist es damit nicht. Aber das weißt Du ja.
Da ich nicht schlauer als das Gesetz bin, weiß ich das natürlich nicht.
Es wäre auch falsch
WaffG Anl1
4.3 Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).
 
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Ich denke mal, Nachtzielgeräte als Zielfernrohre fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Somit ist es erst einmal egal, ob die Landwirtschaft, die Jägerschaft oder wer auch immer diese gerne in DE legalisieren wollen. Das wird so schnell nicht passieren.

Vor Jahren hatte ich einmal Gelegenheit,(damals hatte ich noch keine Jägerprüfung) ein russisches Nachtzielfernrohr (ohne Waffe) zu testen.

Unglaublich: Da konnte man in rabenschwarzer Nacht auf 800 Meter Personen an einem Waldrand gehend deutlich sehen. Ein Kollege, der in etwa 50 Metern Entfernung eine glühende Zigarette rauchte, sah aus, als ob man ihm mit einer Taschenlampe in's Gesicht leuchtete.
Die Anzahl der vorhandenen Sterne verzehnfachte sich beim durchblicken durch das Gerät in den Nachthimmel. Sogar die Kondensstreifen der Flugzeuge waren damit deutlich zu sehen.
Nachteil: Nach dem Durchblicken des Gerätes für etwa 5 Minuten (Das Bild war grünlich) sah man mit diesem Auge die ersten paar Minuten fast nichts mehr.
 
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was erlaubt werden soll sind lediglich dual use vorsatzgeräte
 
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Ich denke mal, Nachtzielgeräte als Zielfernrohre fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Somit ist es erst einmal egal, ob die Landwirtschaft, die Jägerschaft oder wer auch immer diese gerne in DE legalisieren wollen. Das wird so schnell nicht passieren.
.
Nein. Fallen sie nicht. Sie werden aber nicht freigegeben werden. Das Verbot ist im WaffG lesbar.
Den Text kann man sich aus den Entwürfen ansehen. Er war durch alle Instanzen im Grunde unverändert und stellt keinen Diskussionsgegenstand dar.

Ob nun Vor-/Aufsatz oder NAchtsichzielfernrohr ist dann auch nicht so bedeutsam.
Für den Gesetzgeber ist es eben praktischer nur die Vor/Aufsätze zu genehmigen.

Eine Bruchlandung landet man damit nicht.
 

BAL

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Imho müssen die Landesjagdgesetze nach Korrektur des Waffengesetzes auch noch angepasst werden. Das Präsidium des LJV NRW wird die Landesregierung nicht um eine Änderung des Landesjagdgesetzes bitten.
Quelle: RA Hans-Jürgen Thies, Vizepräsident
 
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Hat schon seine Gründe, warum die Krücke Vorsatzgerät weitgehend nur dort verwendet wird, wo richtige NZG nicht möglich sind....
Picatinny, ordentliche Montage, 10 Sek. zum wechseln. Da dauert's doch länger, den Vorsatz anzubringen.
Ne. Und auch den Vorsatz kann man einfach mit Picatinny aufsetzen. Alles nur eine Frage der persönlichen Ausstattung.
 
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