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- 15 Okt 2017
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@Black Grouse :
Was du sagst, ist alles richtig. Wenn ich aber als Jagdverband eine Brauchbarkeitsprüfung durchführe, dann hat die auch das Maß der Dinge zu sein und nicht der Rassestandard, denn dann kann ich die gleich bleiben lassen und ausschließlich Hunden die jagdliche Brauchbarkeit bescheinigen, die innerhalb ihres Vereins eine Arbeitsprüfung durchlaufen haben und mir den ganzen Aufwand für die KJVen sparen.
Und um dem ganzen die Krone aufzusetzen, dürfen ja in BW beispielsweise alle wilden Mischungen die Brauchbarkeit durchlaufen, nur eben die nicht, die zu einem Teil aus einer Rasse kommen, die nicht Jagdgebrauchshund ist. Wenn ich also einen Dackel mit einer Laika verpaare, dann bekommt der Hund die Chance auf eine Brauchbarkeitsprüfung, auch wenn einer dabei rauskommen sollte, der stumm auf Stummelfüßchen durch die Wälder hopst und sich mit allem und jedem anlegt, was da kreucht und fleucht.
Jeder, der schon länger mit Hunden zu tun hat, weiß aber, dass man eben bei Mischlingen nicht per Definition sagen kann, welcher Teil durchschlägt. Es kann also durchaus zum Beispiel Schäferhund/Schweißhundmischlinge geben, die lieber hüten odernur rumhängen. Es gibt aber auch welche in so einer Konstellation, die jagen wie Gift. In dem Fall hat die Anlage einfach gesprochen und es wäre sicher nicht im Sinne eines Tierverständnisses, diese zu unterdrücken. Dass das Ganze natürlich im Bereich der Jagd den gesetzlichen Bestimmungen des Tierschutzes und des Hundeeinsatzes zu entsprechen hat, ist klar. DAFÜR sollte eine allgemeine jagdliche Brauchbarkeit der Garant sein und sich nicht über Verbandsverschwägerungen zum Erfüllungsgehilfen machen lassen.
Was du sagst, ist alles richtig. Wenn ich aber als Jagdverband eine Brauchbarkeitsprüfung durchführe, dann hat die auch das Maß der Dinge zu sein und nicht der Rassestandard, denn dann kann ich die gleich bleiben lassen und ausschließlich Hunden die jagdliche Brauchbarkeit bescheinigen, die innerhalb ihres Vereins eine Arbeitsprüfung durchlaufen haben und mir den ganzen Aufwand für die KJVen sparen.
Und um dem ganzen die Krone aufzusetzen, dürfen ja in BW beispielsweise alle wilden Mischungen die Brauchbarkeit durchlaufen, nur eben die nicht, die zu einem Teil aus einer Rasse kommen, die nicht Jagdgebrauchshund ist. Wenn ich also einen Dackel mit einer Laika verpaare, dann bekommt der Hund die Chance auf eine Brauchbarkeitsprüfung, auch wenn einer dabei rauskommen sollte, der stumm auf Stummelfüßchen durch die Wälder hopst und sich mit allem und jedem anlegt, was da kreucht und fleucht.
Jeder, der schon länger mit Hunden zu tun hat, weiß aber, dass man eben bei Mischlingen nicht per Definition sagen kann, welcher Teil durchschlägt. Es kann also durchaus zum Beispiel Schäferhund/Schweißhundmischlinge geben, die lieber hüten odernur rumhängen. Es gibt aber auch welche in so einer Konstellation, die jagen wie Gift. In dem Fall hat die Anlage einfach gesprochen und es wäre sicher nicht im Sinne eines Tierverständnisses, diese zu unterdrücken. Dass das Ganze natürlich im Bereich der Jagd den gesetzlichen Bestimmungen des Tierschutzes und des Hundeeinsatzes zu entsprechen hat, ist klar. DAFÜR sollte eine allgemeine jagdliche Brauchbarkeit der Garant sein und sich nicht über Verbandsverschwägerungen zum Erfüllungsgehilfen machen lassen.
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