Warnschilder Heute Jagd

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Vielleicht hast Du ja die entsprechende Schulung gemacht und hast das entsprechend ausgestattete Fahrzeug mit Warntafeln und gelber Rundumleuchte und stehst keinen Millimeter in der Straße, so dass Du theoretisch korrekt aufstellen kannst. Fährt Dir jemand beim Schilder aufstellen rein, hast Du dennoch Pech. Stehst Du auf der Straße und stellst Schilder auf, dann ist die Straßenverkehrsgefährdung erfolgt, denn Du hattest weder ein Recht noch die Notwendigkeit das zu tun.
OWI ist ohnehin gegeben, da keine Verkehrsschilder ohne Anordnung der zuständigen Behörde.
Und dann noch ein Blick auf den 132 StGB, wenn Du der Meinung bist, dass es Deine Angelegenheit ist Verkehrsschilder an der Straße aufzustellen.

Ahh Schilder aufstellen dürfen also nur Beamte, interessant.
Die ganzen Menschen in den orangenen Jacken an der Straße sind bestimmt mit min. einer A13 besoldet...

so langsam wird es kurios...
 
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Bei uns standen keine Wildwarnschilder.
Unfall, der Autofahrer hat nachgewiesen, daß auf Grund von Unfallhäufigkeit aber Schilder hätten stehen müssen, somit musste das Land seine Kosten tragen, nicht seine Versicherung. Seitdem stehen Schilder.
Bin ja immer wieder überrascht (und das als Beamter), was man in D alles regeln kann und anscheinend auch muss...
 
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Irgendwo steht bestimmt ein Kriterium geschrieben, wo welche Schilder stehen müssen.
 
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Ahh Schilder aufstellen dürfen also nur Beamte, interessant.
Die ganzen Menschen in den orangenen Jacken an der Straße sind bestimmt mit min. einer A13 besoldet...

so langsam wird es kurios...
Ein Schild ist ein Verwaltungsakt, da es u.a. ein Verbot oder ein Gebot darstellt (zB. Tempolimit oder Stoppschild). Einen Verwaltungsakt darf nur eine Behörde erlassen oder eine sogenannte "beliehene" Person, das wären zum Beispiel der privat angestellte Fleischbeschauer oder auch im weiteren Sinne der TÜV-Prüfer, sie alle üben selbsttätig hoheitliche Aufgaben aus, ohne Beamter oder zumindest Teil einer Behörde zu sein.
Wenn das Umzugsunternehmen "Krawuppke" Parkverbotsschilder aufstellt, dann, weil eine Behörde dies angeordnet hat (auf Antrag des Unternehmens), dann ist das Aufstellen aber nicht hoheitlich, sondern nur im Auftrag.
In einer Behörde sind beiweitem nicht alle Beamte, nicht alle Oberamtsrat, obwohl das natürlich eine sympathische Dienststellung ist :)
 
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Irgendwo steht bestimmt ein Kriterium geschrieben, wo welche Schilder stehen müssen.
Das Wildwechsel-Schild vor unserem Stadtwald fällt für mich in die gleiche Kategorie wie das "Licht an" vor Tunneln...wie schon geschrieben, reines Absicherungsdenken.
 
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MOMENT!!!!
Es geht hier um Hinweisschilder! Und nicht um verkehrsrechtliche Anordnungen, wie Tempolimits oder Parkverbote.
Bleibt beim Thema und dreht es euch nicht wie es passt.
Ja, nee, irgendwer wollte doch Tempolimits aufstellen und Geschwindigkeitstrichter und Trecker auf die Fahrbahn.
 
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1 Aug 2013
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So ein Schild ist sicherlich besser als nichts. Bitte aber bedenken, wenn ich als Jagdleiter nicht zur Rechenschaft gezogen werden möchte, falls Wild oder gar ein Hund einen Unfall verursacht, der dem Jagdbetrieb angelastet werden kann, dann würde ich mich entsprechend absichern. Soll heißen verkehrsrechtliche AO bei der Strassenverkehrsbehörde beantragen, und die entsprechende Schilder mit Tempolimit aufstellen (lassen). Bei uns macht das der Landesbetrieb Mobilität nicht selbst, sondern beauftragt eine Fachfirma, was für die/den JAB recht teuer ist. Von einer geschulten Person (Jäger), die Schilder (abholen und) aufzustellen ist dann die günstigere Variante.
 

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