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Ja, schon. Aber danke für Dein Angebot
Vielleicht hast Du ja die entsprechende Schulung gemacht und hast das entsprechend ausgestattete Fahrzeug mit Warntafeln und gelber Rundumleuchte und stehst keinen Millimeter in der Straße, so dass Du theoretisch korrekt aufstellen kannst. Fährt Dir jemand beim Schilder aufstellen rein, hast Du dennoch Pech. Stehst Du auf der Straße und stellst Schilder auf, dann ist die Straßenverkehrsgefährdung erfolgt, denn Du hattest weder ein Recht noch die Notwendigkeit das zu tun.
OWI ist ohnehin gegeben, da keine Verkehrsschilder ohne Anordnung der zuständigen Behörde.
Und dann noch ein Blick auf den 132 StGB, wenn Du der Meinung bist, dass es Deine Angelegenheit ist Verkehrsschilder an der Straße aufzustellen.
Bin ja immer wieder überrascht (und das als Beamter), was man in D alles regeln kann und anscheinend auch muss...Bei uns standen keine Wildwarnschilder.
Unfall, der Autofahrer hat nachgewiesen, daß auf Grund von Unfallhäufigkeit aber Schilder hätten stehen müssen, somit musste das Land seine Kosten tragen, nicht seine Versicherung. Seitdem stehen Schilder.
Ein Schild ist ein Verwaltungsakt, da es u.a. ein Verbot oder ein Gebot darstellt (zB. Tempolimit oder Stoppschild). Einen Verwaltungsakt darf nur eine Behörde erlassen oder eine sogenannte "beliehene" Person, das wären zum Beispiel der privat angestellte Fleischbeschauer oder auch im weiteren Sinne der TÜV-Prüfer, sie alle üben selbsttätig hoheitliche Aufgaben aus, ohne Beamter oder zumindest Teil einer Behörde zu sein.Ahh Schilder aufstellen dürfen also nur Beamte, interessant.
Die ganzen Menschen in den orangenen Jacken an der Straße sind bestimmt mit min. einer A13 besoldet...
so langsam wird es kurios...
Das Wildwechsel-Schild vor unserem Stadtwald fällt für mich in die gleiche Kategorie wie das "Licht an" vor Tunneln...wie schon geschrieben, reines Absicherungsdenken.Irgendwo steht bestimmt ein Kriterium geschrieben, wo welche Schilder stehen müssen.
Ja, nee, irgendwer wollte doch Tempolimits aufstellen und Geschwindigkeitstrichter und Trecker auf die Fahrbahn.MOMENT!!!!
Es geht hier um Hinweisschilder! Und nicht um verkehrsrechtliche Anordnungen, wie Tempolimits oder Parkverbote.
Bleibt beim Thema und dreht es euch nicht wie es passt.
Soll heißen verkehrsrechtliche AO bei der Strassenverkehrsbehörde beantragen,
Ist bei uns im ländlichen Raum eine Behörde (UJB, WaffB, StVB, FEW) und kein Hexenwerk. Natürlich ist es Aufwand und es muss jeder selber wissen, ob es das Wert ist.Hast du das mal versucht? Viel Spaß.