Heideterrier

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Warum organisiert sich die Heideterrier-Community nicht soweit und hält selbst Prüfungen ab? Ich kann nicht erkennen, dass sie jemand daran hindern könnte. Klar, da man auf die JGHV Richter nachvollziehbarerweise nicht zurückgreifen kann, müsste man natürlich auch den Aufwand für die Prüfungen betreiben und zudem Richter ausbilden und bestellen.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass der JGHV dauerhaft das Monopol für die BPs behalten würde, wenn sich andere organisieren würden.

Es ist ganz drollig, wenn ‚Der Waldläufer‘ den JGHV kritisiert aber welches sinnvolle Interesse sollte der haben, Prüfungen für Hunde/ Rassen zu organisieren und abzuhalten, die nicht Mitglied sind und entsprechend auch nicht mitfinanzieren. Die Besagten tragen doch gerne vor sich her, dass sie die ‚Vereinsmeierei‘ keinesfalls wollten.


Grosso


Abwarten ! Momentan tut sich was in der Richtung .

Im Ernst, Du schaffst es , dir die Ergüsse des Waldläufers anzuhören!
 
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Ich gestehe, nicht genau zu wissen, wer da wie exklusiv mit welcher Aufgabe betraut ist. Wenn ich mich richtig erinnere, haben zumindest einige Bundesländer den JGHV beauftragt, die jeweiligen BPs durchzuführen, oder?

Wer sollte denn "der JGHV" in diesem Falle sein??? Nein, eine derartige umfassende Beauftragung gibt es nirgendwo.
Was aber in praktisch allen Bundesländern möglich ist, ist die Übernahme von in Prüfungen der JGHV-angehörigen Zucht- oder Prüfungsvereinen gezeigten Leistungen in die jeweilige Brauchbarkeitsprüfung.
Darüber hinaus gibt es z.B. in BaWü die Regelung, dass das Fach "lebende Ente" ausschließlich durch die JGHV-Vereine geprüft wird - auch bei Hunden, die keine JGHV-Papiere haben.

Soweit man keine Rasse sein will (ist das so?), sollte man sich dann allerdings auch konsequent irgendwelches Gequake in den sozialen Medien sparen, wenn man eben genauso konsequent nicht als solche behandelt und entsprechend ausgegrenzt wird.
Grosso[/QUOTE]

Was macht denn eine "Rasse" überhaupt aus? Wenn bei fünf "F-x-Produzenten" sechs verschiedene Ansichten über die Ausgangsrassen herrschen, kann man ja wohl kaum von Einheitlichkeit sprechen...
 
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Abwarten ! Momentan tut sich was in der Richtung .

Im Ernst, Du schaffst es , dir die Ergüsse des Waldläufers anzuhören!

Na ja, wenn ich eine brauchbare Aussage zum Gesagten machen will, muss ich es mir halt anhören. Zugegeben, das fällt schon schwer. Ich glaube aber, ein nicht unwesentlicher Teil seiner recht wirren Ausführungen repräsentiert aber in weiten Teilen (nicht von allen!) die Qualität der Denke, die im 'Nicht JGHV Lager' vorherrscht bzw. weitergegeben wird.

Wer organisiert denn neben den dem JGHV angeschlossenen Vereinen außerdem noch Brauchbarkeitsprüfungen? Vielleicht bin ich ja ein Ignorant aber ich weiß es tatsächlich nicht und meine mal aufgeschnappt zu haben, dass in einigen Bundesländern eine entsprechende Beauftragung existiere.

Wenn ich die weiter unten eingefügten Passagen lese, ist es aber wohl in NRW eher die jeweilige Kreisjägerschaft, die das Mandat hat und die dann einen Verein des JGHV mit der Durchführung beauftragt.

Nachfolgendes habe ich für NRW gefunden:

6.3 „Anerkannte Prüfungen“ im Sinne von Ziffer 2 sind die Brauchbarkeitsprüfungen gem. Abschnitt B sowie Prüfungen nach Prüfungsordnungen des JGHV, der JGHV-Mitgliedsvereine und der übrigen Landesjagdverbände.

§ 1 Durchführung

(1) Brauchbarkeitsprüfungen können für die Arbeitsgebiete „Nachsuche auf Niederwild (außer Rehwild)“ oder „Nachsuche auf Schalenwild“ oder „Stöbern“ durchgeführt werden. (2) Brauchbarkeitsprüfungen werden grundsätzlich von den Kreisjägerschaften des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen (LJV NRW) veranstaltet. Diese können auch einen Verein im Wege der Auftragserteilung mit allen Rechten und Pflichten eines Veranstalters mit der eigenverantwortlichen Durchführung beauftragen, der dem Jagdgebrauchshundverband (JGHV) angehört (Veranstalter). Der Landesjagdverband NRW kann die Durchführung einer Brauchbarkeitsprüfung einem oder mehreren dem Jagdgebrauchshundverband (JGHV) angehörenden Vereinen im Wege der Auftragserteilung mit allen Rechten und Pflichten eines Veranstalters zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen, wenn diese über die Mitgliedschaft in der JKV NRW im LJV NRW vertreten sind (Veranstalter). Veranstalter und Prüfungsleiter sind für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Prüfung verantwortlich. (3) Die Prüfungsordnung und alle für die Prüfung erforderlichen Formblätter sind auf Anforderung beim LJV NRW erhältlich.



Grosso
 
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Na ja, wenn ich eine brauchbare Aussage zum Gesagten machen will, muss ich es mir halt anhören. Zugegeben, das fällt schon schwer. Ich glaube aber, ein nicht unwesentlicher Teil seiner recht wirren Ausführungen repräsentiert aber in weiten Teilen (nicht von allen!) die Qualität der Denke, die im 'Nicht JGHV Lager' vorherrscht bzw. weitergegeben wird.

Wer organisiert denn neben den dem JGHV angeschlossenen Vereinen außerdem noch Brauchbarkeitsprüfungen? Vielleicht bin ich ja ein Ignorant aber ich weiß es tatsächlich nicht und meine mal aufgeschnappt zu haben, dass in einigen Bundesländern eine entsprechende Beauftragung existiere.

Wenn ich die weiter unten eingefügten Passagen lese, ist es aber wohl in NRW eher die jeweilige Kreisjägerschaft, die das Mandat hat und die dann einen Verein des JGHV mit der Durchführung beauftragt.

Nachfolgendes habe ich für NRW gefunden:

6.3 „Anerkannte Prüfungen“ im Sinne von Ziffer 2 sind die Brauchbarkeitsprüfungen gem. Abschnitt B sowie Prüfungen nach Prüfungsordnungen des JGHV, der JGHV-Mitgliedsvereine und der übrigen Landesjagdverbände.

§ 1 Durchführung

(1) Brauchbarkeitsprüfungen können für die Arbeitsgebiete „Nachsuche auf Niederwild (außer Rehwild)“ oder „Nachsuche auf Schalenwild“ oder „Stöbern“ durchgeführt werden. (2) Brauchbarkeitsprüfungen werden grundsätzlich von den Kreisjägerschaften des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen (LJV NRW) veranstaltet. Diese können auch einen Verein im Wege der Auftragserteilung mit allen Rechten und Pflichten eines Veranstalters mit der eigenverantwortlichen Durchführung beauftragen, der dem Jagdgebrauchshundverband (JGHV) angehört (Veranstalter). Der Landesjagdverband NRW kann die Durchführung einer Brauchbarkeitsprüfung einem oder mehreren dem Jagdgebrauchshundverband (JGHV) angehörenden Vereinen im Wege der Auftragserteilung mit allen Rechten und Pflichten eines Veranstalters zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen, wenn diese über die Mitgliedschaft in der JKV NRW im LJV NRW vertreten sind (Veranstalter). Veranstalter und Prüfungsleiter sind für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Prüfung verantwortlich. (3) Die Prüfungsordnung und alle für die Prüfung erforderlichen Formblätter sind auf Anforderung beim LJV NRW erhältlich.

Grosso

In den allermeisten Bundesländern sind die BPen der Jägerschaft bzw. dem jeweiligen LJV und seinen Unterorganisationen zugeordnet.
 
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Es wäre in der Tat sicherlich ein Qualitätszugewinn, wenn die BP vom JGHV organisiert würden - was nämlich z.T. von den Jägerschaften fabriziert wird ( incl. der sog. Richter) ist schlechtweg ein Witz!
 
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In manchen Bundesländern nimmt auch der ÖJV Brauchbarkeitsprüfungen ab. :devilish: :evil:
 
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Es wäre in der Tat sicherlich ein Qualitätszugewinn, wenn die BP vom JGHV organisiert würden - was nämlich z.T. von den Jägerschaften fabriziert wird ( incl. der sog. Richter) ist schlechtweg ein Witz!

Ähhh, nö, nicht automatisch! Hängt einerseits damit zusammen, dass gem. der meisten BPOs ein definierter Anteil der Richter pro Richtergruppe JGHV-Richter sein muss, andererseits aber auch die Richtereigenschaft nicht zwingend ein Qualitätsnachweis darstellt...
 
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Ähhh, nö, nicht automatisch! Hängt einerseits damit zusammen, dass gem. der meisten BPOs ein definierter Anteil der Richter pro Richtergruppe JGHV-Richter sein muss, andererseits aber auch die Richtereigenschaft nicht zwingend ein Qualitätsnachweis darstellt...
Ähhh, nö, nicht automatisch! Hängt einerseits damit zusammen, dass gem. der meisten BPOs ein definierter Anteil der Richter pro Richtergruppe JGHV-Richter sein muss, andererseits aber auch die Richtereigenschaft nicht zwingend ein Qualitätsnachweis darstellt...


Dürfen eben keine Richter vom DBC sein!🤪😉
 

z/7

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Krampf.

BP -Richter kann jeder Zweibeiner, der nen Hund von ner Katze wegkennt.

Was der Hund bzw. das Gespann zu leisten hat, steht in der PO. Der Rest ist gucken und messen. Es gibt nur ein bestanden/nicht bestanden, die Kriterien sind eindeutig, und Preise für Schönheit werden nicht verliehen.

Wozu die Punktesammelwut in der Zucht führt, ist bekannt. Für nix anderes ist das Richtergewese im JGHV ja da. Der Herr schütze uns vor einem Überschwappen dieser Unsitten in die Praxis.
 
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BP -Richter kann jeder Zweibeiner, der nen Hund von ner Katze wegkennt.

Was der Hund bzw. das Gespann zu leisten hat, steht in der PO. Der Rest ist gucken und messen. Es gibt nur ein bestanden/nicht bestanden, die Kriterien sind eindeutig, und Preise für Schönheit werden nicht verliehen.

Wozu die Punktesammelwut in der Zucht führt, ist bekannt. Für nix anderes ist das Richtergewese im JGHV ja da. Der Herr schütze uns vor einem Überschwappen dieser Unsitten in die Praxis.


Wenn ich Dacia fahren würde, würde ich Mercedes auch herabqualifizieren!😉😉
 
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BP -Richter kann jeder Zweibeiner, der nen Hund von ner Katze wegkennt.

Was der Hund bzw. das Gespann zu leisten hat, steht in der PO. Der Rest ist gucken und messen. Es gibt nur ein bestanden/nicht bestanden, die Kriterien sind eindeutig, und Preise für Schönheit werden nicht verliehen.

Wozu die Punktesammelwut in der Zucht führt, ist bekannt. Für nix anderes ist das Richtergewese im JGHV ja da. Der Herr schütze uns vor einem Überschwappen dieser Unsitten in die Praxis.
Wenn so an die Brauchbarkeitsprüfungen herangegangen wird, dann ist es nicht weiter verwunderlich, daß das Niveau unterirdisch ist.
 
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Gibt es in dem Verein ein etabliertes Jagdhundewesen mit eigenem Richterwesen oder beauftragen die auch 'nur' Vereine des JGHV?

Grosso
Ich bin nicht ganz sicher, kommt vermutlich auf das Bundesland an. Als seit vielen Jahren nur noch passives Mitglied bin ich nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Wenn ich Dacia fahren würde, würde ich Mercedes auch herabqualifizieren!😉😉

Manche fahren auch so lange Mercedes bis sie vergessen haben, dass ein Dacia fuer vieles auch ausreicht. ;)
 

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