Drückjagd: Tierschützer prügeln auf Jagdhunde ein

G

Gelöschtes Mitglied 21941

Guest
Na und?
Es liegt an euch ob ihr das toleriert?
Ich hätte wenig Probleme, wenn mein Kind für sich entscheidet hauptsächlich Gemüse zu futtern.
Wenn aber Allüren kommen & gegen meine Hobbies gestänkert wird oder sonst versucht wird in der Familie ne Indoktrinierung durchzudrücken:

- 6 Wochen Hausarrest
- Playstation weg, gibt Winnetou & Agatha Christie
- Handy einkassiert
- Internet gestrichen
- TV gestrichen
- Ski/Sommerferien gestrichen
- Kleider ab sofort ausm Brockenhaus
- Für den Rest der Familie -> Hausmannskost & für den Rebellen Gemüse am Esstisch.

Erzieherische Massnahmen gibts einige. Bei uns haben sich damals 6-7 Elternpaare zusammengetan & der rebellierenden 14 Jährigen Jungmannschaft ne Lektion erteilt.


Bezgl. der Leute die Strassen blockieren & filmen usw.
Bauern mit ins Boot holen, Güllewagen mit Schlauch ausstatten, mögen die Spiele beginnen 😈🤘🏼
 
S

Schorse2210

Guest
@Iron Mike
Du bist ja richtig kreativ! Nicht falsch verstehen ich finde das gut.

Mein großer ist auch in der zweiten Klasse, aber der ist halt Enkel eines Fleichermeisters, dem sollte ich mal mit Vegetarier oder Veganer kommen...


WmH
Schorse
 
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Die Jagdstörung ist eine Zivilrechtliche Angelegenheit hier könnte man eine Unterlassung Vordern. Aber hier gehe ich jede Wette ein das die Verfügung kein Gericht erlässt.


Störung der Jagd ist eine Ordnungswidrigkeit; für NRW siehe:

§ 55 LJG-NRW schrieb:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. absichtlich das berechtigte Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen oder Fangen von Wild behindert,
(...)

i.V.m.
§ 56 LJG_NRW schrieb:
(1) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten ist die untere Jagdbehörde.
(2) Ordnungswidrigkeiten nach § 55 können mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Bei einer festgestellten Jagdstörung hat man als Jagdrechtsinhaber oder JAB zusätzlich noch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Forderung auf Unterlassung - wenn man eine Wiederholungsgefahr darlegen kann. Man muss also wissen, was man da juristisch tut.

Cheers,
Schnepfenschreck,
 
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Störung der Jagd ist eine Ordnungswidrigkeit; für NRW siehe:


Und für RLP gilt das im Übrigen genauso:
LJG-RLP schrieb:
§ 48 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich
(...)
4. entgegen § 26 Abs. 2 die Jagdausübung stört,
(...)
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
 
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Ein Papiertiger, weiter ist das nix. Die Absicht musst du erst mal Nachweisen, da wird schon nix drauf. In dem Fall haben die armen Spaziergänger doch nur einem lieben Schweinchen gegen aggressive Hunde geholfen....

Moin,

meine Anmerkung bezog sich in erster Linie auf die vorhergehende falsche Darstellung.

Ich würde den OWi-Tatbestand nicht pauschal als "Papiertiger" abtun. Eine erfolgreiche Ahndung hängt aber sicher immer von den konkreten Umständen, aber auch vom Vorgehen der Betroffenen ab.

Im konkreten Fall hier ist der "Vorsatz" doch recht klar dargelegt: "Während ich die Sau mit einem Schuss erlöste, stand der Mann hinter mir. Auch mich bewarf er mit Ästen. Oberhalb von uns sah ich eine Frau mit einem Handy, die scheinbar fotografierte oder filmte." Es war spätestens da klar, daß hier rechtmäßige Jagdausübung stattfand und die Störung wurde trotzdem nicht eingestellt. Die tierschutzrechtlichen Aspekte mal aussen vor gelassen.

Bin gespannt, wie das ausgeht und ob wir dazu noch etwas hören werden.

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
G

Gelöschtes Mitglied 21941

Guest
Leute vergesst einfach eines nicht:


Vor dem Richter zählt nur was ihr beweisen könnt.



Aussage gegen Aussage ist nix wert & leider heisst das oft: Viel Theater & wenig Resultat.
Also wenn ihr solche Spassvögel bei euch in der Gegend habt-> Vorbereiten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschtes Mitglied 21941

Guest
Allein, dass solch ein Vorfall aktenkundig ist! Im Wiederholungsfall wirds immer enger für diese Typen!!

Wäre schön wenns so leicht wäre:

Das Gericht betrachtet jeden Fall getrennt und entscheidend ist, dass du nichts beweisen kannst, auch wenn der andere 100 Fälle am Hals hat.
Klar wird sich ein zuständiger Richter irgendwann sagen „wo Rauch ist, da ist auch Feuer, aber von Gesetzes Wegen sind ihm da leider die Hände gebunden“
Dann geht der andere bei ner Verurteilung aufgrund deiner/eurer Aussagen in Revision und eine Instanz weiter oben wird das Urteil gekippt. Wenn du allerdings Aufnahmen hast, die zeigen, dass der andere euch/euren Hund attackiert, tja, das kann keine Instanz ignorieren.

Also wenn du agieren willst, agiere intelligent & sorge für einen wasserdichten Fall. 😉
 
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Moin,

redest Du jetzt über das OWi-Verfahren (Bußgeldbescheid wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde erlassen, erst der Widerspruch landet beim Amtsgericht und da wäre dann der "Täter" der Betroffene im Verfahren und der ursprünglich "Beeinträchtigte" höchstens Zeuge) oder über einen möglicherweise später anschließenden zivilrechtlichen Prozess?

Es ist richtig, daß man beim Zusammentreffen mit solchen "Spaßvögeln" vorbereitet sein sollte - sich also vorher schon einmal Gedanken gemacht hat, wie man seine Position am Besten absichert.

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
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auch von meiner Seite ein (y)für das korrekte Verhalten des Hundeführers. Gut auch das außer der Sau dann auch kein weiterer Beteiligter Schaden genommen hat.

Was aber hätte passieren können:
1) die Hunde verteidigen die Beute gegen den Tierschützer und verletzen diese mit Bissen. Anzeige gegen den Hundehalter wegen gefährlicher Hunde und Schadenersatzansprüche.
2) die Hunde wären abgehauen und die Sau hätte den vermeidlichen Helfer angenommen und ebenfalls verletzt. Anzeige gegen die Jagdleitung, wegen was weiß ich.
3) Hundeführer hätte den Tierschützer sanft den Ast abgenommen, dieser Wäre dann theatralisch gefallen und würde die Nummer mit davongetragenen Psychosen abziehen.

Also froh sein das es gut ausgegangen ist. Ich drücke die Daumen das falls es wirklich vor Gericht geht, der Hundeführer maximalen Erfolg hat.
 

ANS

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... Was aber hätte passieren können:
1) die Hunde verteidigen die Beute gegen den Tierschützer und verletzen diese mit Bissen. Anzeige gegen den Hundehalter wegen gefährlicher Hunde und Schadenersatzansprüche...
Das Sowas nicht passiert ist, ist auch in meinen Augen für die beteiligten Hundeführer ein großes Glück gewesen! Auf DEN Ärger kann man gut verzichten, daher sind Sprüche wie: "Schade, daß der Hund die nicht gepackt hat!" voll daneben.

Gruß & WH
ANS
 
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Na und?
Es liegt an euch ob ihr das toleriert?
Ich hätte wenig Probleme, wenn mein Kind für sich entscheidet hauptsächlich Gemüse zu futtern.
Der Bub kann essen was er will. Isst er von 10 Gerichten eh nur eins....
Problem ist, dass er es noch nicht versteht was die da wollen. Auf Autos oder Fleisch schimpfen. Aber jammern, wenn er fünf Meter zu Fuß laufen muss. Und sich sein Schnitzel oder den Hamburger beim Mcy rein ziehen....
 
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Allein, dass solch ein Vorfall aktenkundig ist! Im Wiederholungsfall wirds immer enger für diese Typen!!
Warum überfällt mich bei Deinem Post HEUTZUTAGE nur noch ein lautes Lachen ?
Hier bei uns in der Region treibt ein Jagdstörer schon seit Jahren motorisiert Tag und Nacht sein Unwesen und wurde xxx -mal dabei erwischt ! Anzeigen hagelt es rüber und nüber ,bis hin zu angeblichen Bedrohungen mit der Waffe,die sich als Fake news erwiesen. Passieren tut ...nichts.
 
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Warum überfällt mich bei Deinem Post HEUTZUTAGE nur noch ein lautes Lachen ?
Hier bei uns in der Region treibt ein Jagdstörer schon seit Jahren motorisiert Tag und Nacht sein Unwesen und wurde xxx -mal dabei erwischt ! Anzeigen hagelt es rüber und nüber ,bis hin zu angeblichen Bedrohungen mit der Waffe,die sich als Fake news erwiesen. Passieren tut ...nichts.
Diese Entwicklung zieht sich durch unseren Staat wie ein roter Faden. Bis es dann eines Tages zuviel wird.
 

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