Forst übereifrig ?

z/7

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Übrigens stehe ich auch immer in Kontakt mit meinen Nachbarn und bin für diese bei Problemen natürlich jederzeit erreichbar.

Das ist leider bei größeren Staatsforstbetrieben notorisch unmöglich. Mobilfunknetz ist in größeren Waldflächen nach wie vor löchrig wie ein Käse. Wenn wir stampern, wird über Funkgeräte kommuniziert.
 
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Es gibt ja auch Revierpächter, die ihre Jagdgrenzen nicht sooo genau kennen - weder mit Karte noch mit Mobiltelefon.
Ich hab in diesem Revier schon vor 15 Jahren an Drückjagden teilgenommen und kann ganz sicher sagen, dass die Revierleiterin die Grenzen ihres Berittes genau kennt. Ebenso weiß sie um die Problematik mit diesem Nachbarn und entsprechend werden Durchgeher und Hunde eingesetzt (in grenznahen Bereichen werden keine Hunde geschnallt sondern nur durch gegangen).
Mögliches Fazit, siehe oben.
Klar.
Jetzt sind die Hundeführer schuld.
Aha.
Es ist in der Verantwortung der Jagdleitung dafür zu sorgen, dass keiner der aufgebotenen Jäger, beim waffenlosen Treiber wäre rein rechtlich völlig schnucki, ins Nachbarrevier gerät.
Und wenn sich die Dame so gut auskennt und offensichtlich keine Vorkehrungen getroffen hat, um das absehbare Übertreten der Reviergrenze durch Ortsunkundige zu verhindern, dann ist das ihr Verfehlen.
Völlig egal, ob einem die Reaktion des Nachbarn gefällt oder nicht. Er ist in dieser Sache überhaupt nicht derjenige, dem etwas vorzuwerfen ist.
 
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Was haben wir,
1. ein Privatrevier das von 3 Seiten vom Staatsforst umgeben ist und dessen Beständer mit den Jagdformen des Staatsforsts nicht einverstanden ist.
2. Durchgeher mit Hunden und hoffentlich unterladenen Waffen vom Staatsforst.

Die überjagenden Hunde wird der Beständer des Privatrevieres das ein oder andere Mal tolerieren müssen, von da wird nichts kommen. Problem sind die Durchgeher mit Waffe, das kann unangenehme Folgen nach sich ziehen, für die Durchgeher und den Jagdleiter. Die Durchgeher tun mir leid, der Jagdleiter hat seinen Job nicht gemacht und darf ruhig die Konsequenzen dafür spüren!
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Vorbildlich. Träumen wir hier noch davon. Vllt gerät anläßlich dieser Affäre ja mal was in Bewegung.
Je 6 Gäste ein Ansteler der hat alle Gäste in einer WhatsApp Gruppe ich wiederum hab eine Gruppe mit allen Ansteler`n und den Ortskundigen die die Hundeführer der Meute führen hier gibt jeder seinen Standort frei somit weis ich zu jederzeit wo wer ist.
Erlegungen oder ungeklärte Anschüsse werden den Anstellern gemeldet und dort gesammelt und können von mir dort jederzeit abgerufen werden.
Auch wird vorher mit den Hundeführern genau abgesprochen was zu beachten ist wo besondere Gefahren sein könnten oder eben auch auf die Grenzen hin gewiesen und was im Fall zu tun ist sollte Krankes Wild beim Nachbarn gestellt werden und ein Eingreifen des Hundeführer erforderlich machen.
Es ist kein großer Aufwand eine DJ auf ein gutes Fundament zu stellen.
Da braucht man kein Abbi für ein wenig Erfahrung und gesunder Menschenverstand reichen aus.
Verantwortlich für alles was passiert bin ICH und ich stehe natürlich auch für alles gerade wenn was schief geht.
Hunde können immer mal überjagen da hat denke ich mal keiner ein Problem mit. Wenn aber meine Treiber plötzlich im Nachbarrevier stehen sollte ich mich mal hinterfragen ob das die richtige Aufgabe für mich ist eine solche Jagd zu leiten.
 
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Klar.
Jetzt sind die Hundeführer schuld.
Aha.
Es ist in der Verantwortung der Jagdleitung dafür zu sorgen, dass keiner der aufgebotenen Jäger, beim waffenlosen Treiber wäre rein rechtlich völlig schnucki, ins Nachbarrevier gerät.
Und wenn sich die Dame so gut auskennt und offensichtlich keine Vorkehrungen getroffen hat, um das absehbare Übertreten der Reviergrenze durch Ortsunkundige zu verhindern, dann ist das ihr Verfehlen.
Völlig egal, ob einem die Reaktion des Nachbarn gefällt oder nicht. Er ist in dieser Sache überhaupt nicht derjenige, dem etwas vorzuwerfen ist.


Es ist mir zwar nicht klar, was du da zusammenfabulierst, aber wenn der Nachbar auf Forstgebiet sich von bewaffneten Durchgehern umzingelt sieht, dann ist das wessen Schuld?
 
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Ist doch schön, dass sich die Staatsanwaltschaft und ggf. ein Gericht damit befassen, dann wird der Sachverhalt aufgeklärt und nicht nur herumvermutet.
An der Grenze würde ich nur Ortskundige laufen lassen und, wenn es keine klare Grenze dich Weg oder Bach gibt, die Grenze nochmal Ansprüchen lassen.
Hunde können überragen, sollen das aber nicht. BW hat dafür die passende Regelung im JWMG.
Durchgehschützen sind, wie schon geschrieben, nur für Fangschüsse oder Selbstverteidigung legitimiert.

Vielleicht geht es auch v.a. um eine persönliche Sache?
Der Polizeipächter schreibt hinsichtlich der Bedrohung des Rehwildes jedenfalls: kompletten Unsinn.
 
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Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Insbesondere bei Nachbarn vom intellektuellen Kaliber dieses Pächters. Er verabscheut DJ, aber die Grenzen absetzen tut man schon gern, ja? Nix gegen Abstauber, aber dann bitte den Ball flach halten.
Ich glaube kaum das der da abstauben wollte sondern bei der ganzen Vorgeschichte schlicht und einfach einmal den Forst bei der Tathandlung erwischen wollte 😉
 
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Die gehärteten Fronten gibts dort längst
Da bin ich ganz bei Dir, aber es gibt leider auch verschieden hohe Qualitäten von „verhärtete Fronten “.
So werden die Gräben immer tiefer und bald bildet nur noch der Personalwechsel auf beiden Seiten eine Chance auf Frieden mit dem Nachbarn.
 
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Am besten ist es, wenn jeder mal auf seiner Fläche jagt und nicht nebenan. Spart Ärger. Wie eine Treiber NICHT ortskundig sein kann - gerade bei Forst - ist mir schleierhaft. Wenn man Grenzen an der Geländestruktur nicht erkennen kann, malt man eben die Bäume an. Ist bei uns auch so geregelt.

Wenn zweimal so eine Klassenfahrt in mein Revier passiert, gäbe es keine Ausreden mehr.
 
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....Wer zu blöd ist, ne Karte zu lesen oder Reviergrenzen einzuhalten sollte sich vielleicht ein anderes Hobby suchen....

Hier passiert es regelmäßig, dass die ortsfremden Durchgeher des nachbarlichen Pachtreviers durch unsere Dickungen streifen. Da sich hier die umliegenden Revierinhaber zu revierübergreifenden Drückjagden abstimmen, ist das überhaupt kein Problem, so lange die Durchgeher keine ungeeigneten oder aggressiven Hunde haben und nicht im Treiben herumschießen. So bekommen wir quasi noch Hundearbeit vom Nachbarn geschenkt.

Merkwürdig finde ich, sich für mehrere tausend Euro ein 450ha-Revier zu pachten, das zu 3/4 vom Staatsforst Ebracht umgrenzt ist, der seit mehr als einer Pachtperiode für seine konsequent waldbaulich ausgerichtete Jagd bekannt ist, wenn man offensichtlich ein persönliches Problem damit hat.
 
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Es ist mir zwar nicht klar, was du da zusammenfabulierst, aber wenn der Nachbar auf Forstgebiet sich von bewaffneten Durchgehern umzingelt sieht, dann ist das wessen Schuld?
Schrieb ich bereits.
In erster Linie wird sich die Dame vom Forst fragen lassen müssen, was sie getan hat, um dies zu verhindern.
In der Regel sind Stöberhundegruppenführer NICHT ortskundig.
 
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Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Der Forstbetrieb habe in der Vergangenheit nämlich schon mehrfach den Antrag gestellt, das Revier von Bott und Heim mit überjagen zu dürfen. Dies sei aber jedesmal von den Grundholden der örtlichen Jagdgenossenschaft mit ihrem Vorsitzenden Elmar Gather abgelehnt worden.
Wenn jemand so einen Antrag mehrfach stellt, womöglich noch am Pächter vorbei bei der Jagdgenossenschaft und dann passiert sowas, dann hat das schon ein besonderes Geschmäckle und wirft ein bezeichnendes Licht auf den Forst dort.
 
G

Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Merkwürdig finde ich, sich für mehrere tausend Euro ein 450ha-Revier zu pachten, das zu 3/4 vom Staatsforst Ebracht umgrenzt ist, der seit mehr als einer Pachtperiode für seine konsequent waldbaulich ausgerichtete Jagd bekannt ist, wenn man offensichtlich ein persönliches Problem damit hat.
Merkwürdig finde ich, wenn bei einem von der angrenzenden Jagdgenossenschaft mehrfach abgelehnten Antrag, nicht ganz besonders darauf geachtet wird das sowas nicht passiert!
 
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Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Merkwürdig finde ich, sich für mehrere tausend Euro ein 450ha-Revier zu pachten, das zu 3/4 vom Staatsforst Ebracht umgrenzt ist, der seit mehr als einer Pachtperiode für seine konsequent waldbaulich ausgerichtete Jagd bekannt ist, wenn man offensichtlich ein persönliches Problem damit hat.

Das du das merkwürdig findest ist hier jedem klar. Es ändert aber nichts an den erpachteten Rechten des JAB.

Vermutlich würde es die Pachtverhältnisse in diesem Land mächtig durcheinander wirbeln, müsste sich jeder Pächter nach den Nachbarn richten. Umgekehrt könnte dann ja auch der Privatpächter Rücksichtnahme auf seine Interessen vom Fiskalforst einfordern.

Zum Glück lässt sich Justizia noch nicht von waldbaulichen Zaubersprüchen "Für die gute Sache" und Sesam öffne dich beeindrucken. Mit geführter Waffe in fremden Revier unterwegs ist eine ziemlich klare Rechtslage.
 
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Merkwürdig finde ich, wenn bei einem von der angrenzenden Jagdgenossenschaft mehrfach abgelehnten Antrag, nicht ganz besonders darauf geachtet wird das sowas nicht passiert!

Ja, das sehe ich ähnlich, aber es wird auch sehr schwer sein, ein Revier vor überjagenden Hunden zu schützen, das man mit dem eigenen Revier zu 3/4 umgrenzt. Dieses typisch bayrische Gezänk um Rehwildbejagung und Bewegungsjagden finde ich sehr seltsam und nicht mehr in unsere Zeit passend. Es passt doch überhaupt nicht zu ASP-Prophylaxe und waldbaulicher Jagd für klimaresistenten Waldaufbau, wenn Reviere beim Hundeeinsatz lahm gelegt werden, damit der Nachbarpächter in Ruhe seine Rehe hegen kann.
 

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