Wolfsattacke auf Jagdhund: Staatsanwalt erkennt Notstand nicht an

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Sollte der Jager verurteilt werden dürfen unsere wolfsaffinen Holzknechte in Zukunft ihre eigenen Hunde als Wolfsfutter zum Einsatz bringen !
>>DJV und JGHV sind entsetzt: Die Staatsanwaltschaft Brandenburg will einen Jäger anklagen, weil er einen Wolf tötete, der unter Zeugen Jagdhunde angegriffen hat. Aufgrund drohender strafrechtlicher Risiken sollten Jäger keine Hunde mehr in Wolfsgebieten einsetzen. Die Verbände fordern Bund und Länder auf, Rechtssicherheit zu schaffen - Vorbild könnte Schweden sein. <<
https://www.jagdverband.de/content/wolfsattacke-auf-jagdhund-staatsanwalt-erkennt-notstand-nicht
 
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Alle sind in höchster Anspannung weil die ASP bis auf 20 km an Brandenburgs Grenze herangerückt ist und gleichzeitig erwartet man dass die Jägerschaft zuschaut wenn ein Wolf die zur Schwarzwildjagd unabdingbaren Hunde zerlegt. Manchmal kann ich echt nicht glauben was da in steuermittel-finanzierten Köpfen vorgeht.

Wirklich "grantig", rauhbart
 
S

Schorse2210

Guest
Ich kenne keinen Hundeführer, der seinen Hund von einem Wolf töten lassen würde, wenn er zugegen ist und es verhindern könnte, versteht sich.

Alle sind in höchster Anspannung weil die ASP bis auf 20 km an Brandenburgs Grenze herangerückt ist und gleichzeitig erwartet man dass die Jägerschaft zuschaut wenn ein Wolf die zur Schwarzwildjagd unabdingbaren Hunde zerlegt. Manchmal kann ich echt nicht glauben was da in steuermittel-finanzierten Köpfen vorgeht.

Das wäre aber ein Ansatzpunkt für uns Jäger. Wenn der Gesetzgeber uns nicht in dieser Angelegenheit helfen will, dann soll er doch seine ASP-Prophylaxe gefälligst auch ohne uns machen...

Manchmal kann man gar nicht so viel essen, wie man kotzen möchte!

WmH
Schorse
 
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Vor Gericht und auf hoher See......

Hoffen wir der Richter hat ein wenig Ahnung....

Oder der Staatsanwalt hat Ahnung und will ein Rechtskräftiges Urteil für die Zukunft....

Gruß Weichei
 
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G

Gelöschtes Mitglied 25024

Guest
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Erstmal die Verhandlung und ggf. den Gang durch die Instanzen abwarten, dann sieht man weiter. Vermutlich wird die Kiste eh eingestell. Die Jagd Verbände könnten sich hier aber mal als nützlich erweisen und den Betroffenen juristisch und finanziell unterstützen, dass er best möglich aus der Sache heraus kommt.
 
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Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Erstmal die Verhandlung und ggf. den Gang durch die Instanzen abwarten, dann sieht man weiter. Vermutlich wird die Kiste eh eingestell. Die Jagd Verbände könnten sich hier aber mal als nützlich erweisen und den Betroffenen juristisch und finanziell unterstützen, dass er best möglich aus der Sache heraus kommt.
Macht Euch um die Finanzen des Schützen keine Sorgen, der Herr darf als durchaus vermögend gelten. Die Staatsanwaltschaft hatte angeboten das Verfahren gegen eine Zahlung von 5000€ einzustellen, der Schütze und sein Anwalt haben dieses Angebot abgelehnt und erhoffen sich durch das Verfahren ein gewisses Maß an Rechtssicherheit für die Zukunft.
 
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Das ist doch der Fall mit dem niederländ. Jagdgast aus Jan 2019 ?!
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Wetten wir, der Staatsanwalt ist Nabu-Mitglied? Oder vom grünen Hirnspan befallen?

Staatsanwälte machen keine Gesetze und fällen keine Urteile. Sie können nicht eigenmächtig entscheiden einen Straftatbestand nach aktueller Rechtslage unter den Tisch fallen zu lassen. Wie schon angemerkt kann nur der Richter oder der Gesetzgeber notwendige Rechtssicherheit herstellen.

Also vielleicht mal nachdenken und etwas weniger von den üblichen Kraftworten und der Webhäme austeilen. So ein belastbares juristisches Verfahren bringt der Sache mehr als Einzelfälle unter den Tisch zu kehren und bei nächsten Mal wieder die Backen aufzublasen. Juristisch die Sache klären ggf. höchstinstanzlich und jeder weiss in den nächsten Jahren wo Bartel den Most holt. Bei Forenjuristen sicher nicht.
 
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Ich bin mir auch sehr sicher, dass das Urteil zugunsten des Schützen ausfällt.
Es ist im Grunde nicht schwer. Leider muss man manchmal noch durch die Instanzen, aber am Ende ist die Rechtssprechung zur Thematik doch gefestigt.

Wenn man es richtig angehen wollte, würde man mit Gutachten auftauchen, welche den überhöhten Schutzstatus des Wolfes gleich mit einstürzen lassen.
 
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