S
scaver
Guest
Das sind die Fakten, und sie sind ernsthaft bedrohlich für die Jagd und die Jäger
Wenn ein Jäger unter Zeugen einen Wolf erschiesst, auf einer Drückjagd und kein Staatsanwalt dies Live gesehen hat, dann darf es nur eine Entscheidung geben: Ein Verfahren wird gar nicht erst eröffnet. Man glaubt von Rechts wegen dem Jäger.
Alleine die Tatsache, dass ein Verfahren drohen könnte, verpflichtet jeden Jäger seine Hunde für Jagden mit Wolfsvorkommen zu sperren. Nur so kann man Druck ausüben.
Die SD und Nachtsicht wird auch nur wegen einer Drohung gelockert: ASP
Die Drückjagd mit Hunden muss zum Stillstand kommen, wenn die Regierung so gegen seine Jäger handelt.
Die Wolfstötung im Rahmen einer Drückjagd muss verfolgungsfrei und erst Recht straffrei bleiben, es sei denn, ein Jäger tritt als Zeuge gegen einen Jäger auf und lässt Vorsatz erkennen.
Sollte dieser Staatsanwalt den Jäger verurteilen oder das Verfahren nicht einstellen, dann müsste man in Konsequenz jeden Hundeführer wegen vorsätzlicher Tierquälerei an seinen Hunden anzeigen, wenn er weiterhin seine Hunde auf Drückjagden einsetzt.
Jäger und Hundeführer müssten zusammenhalten und gegen dieses Vorgehen vor dem betreffenden Gericht im Sinne einer Mahnwache demonstrieren und Ihr Unverständnis deutlich machen.
Jäger die vorsätzlich Hunde in Wolfsgebieten schnallen, sind für mich Schweine!! Besonders dann wenn Sie unter dem Druck stehen nicht eingreifen zu können.
Wenn die Staatsmacht uns verbietet, und das tut sie mir dieser Anklageerpressung, uns und unsere Hunde letal gegen den Wolf zu schützen, dann ist die Jagd mit Hunden tot. Dann müsssen wir einsehen, dass in diesem Lande der Wolf über dem Menschen und seinem Haustier steht.
Staatsjagden die von Amtswegen ja alles machen müssen, dann auch Hunde wie Kanonenfutter im 1 Weltkrieg gegen die Wölfe zu werfen, um die Schadwildvernichtung zu betreiben, unter dem Deckmantel der Klimaerwärmung - sollte man dann auch als Schütze meiden.
Das was in Schweden erlaubt ist, sollte auch in D erlaubt sein und es ist jetzt schon möglich. Eine rechtliche Klarstellung am Einzelfall "der Staat wegen Wolf gegen Jäger" ist nicht erforderlich. Es braucht nur noch eine amtliche Meldung und fertig. Man muß nur einmal die grün veganen nabu befindlichkeiten nicht unterwürfig bedienen wollen.
sca
"In keinem Falle hätte schiessen dürfen". In unserem Vaterlande in keinem Falle sich und seine Schützlinge verteidigen, das sind die Fakten.
Quelle Wild und HundAnfang 2019 hat ein Wolf bei einer Jagd mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt. Ein Jäger hat zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Er tötete den Wolf schließlich, da er nicht von den Hunden abließ. Zeugen haben den Vorgang bestätigt, ein Tierarzt die Bissverletzungen. Nach Angaben des Verteidigers Dr. Heiko Granzin ergibt sich anhand der Aktenlage eine eindeutige Notstandssituation. Der zuständige Staatsanwalt hat nun in einem Telefonat gegenüber dem Verteidiger mitgeteilt, dass der Jäger nach seiner Rechtsauffassung in keinem Fall hätte schießen dürfen – ungeachtet der Notstandslage.
Wenn ein Jäger unter Zeugen einen Wolf erschiesst, auf einer Drückjagd und kein Staatsanwalt dies Live gesehen hat, dann darf es nur eine Entscheidung geben: Ein Verfahren wird gar nicht erst eröffnet. Man glaubt von Rechts wegen dem Jäger.
Alleine die Tatsache, dass ein Verfahren drohen könnte, verpflichtet jeden Jäger seine Hunde für Jagden mit Wolfsvorkommen zu sperren. Nur so kann man Druck ausüben.
Die SD und Nachtsicht wird auch nur wegen einer Drohung gelockert: ASP
Die Drückjagd mit Hunden muss zum Stillstand kommen, wenn die Regierung so gegen seine Jäger handelt.
Die Wolfstötung im Rahmen einer Drückjagd muss verfolgungsfrei und erst Recht straffrei bleiben, es sei denn, ein Jäger tritt als Zeuge gegen einen Jäger auf und lässt Vorsatz erkennen.
Sollte dieser Staatsanwalt den Jäger verurteilen oder das Verfahren nicht einstellen, dann müsste man in Konsequenz jeden Hundeführer wegen vorsätzlicher Tierquälerei an seinen Hunden anzeigen, wenn er weiterhin seine Hunde auf Drückjagden einsetzt.
Jäger und Hundeführer müssten zusammenhalten und gegen dieses Vorgehen vor dem betreffenden Gericht im Sinne einer Mahnwache demonstrieren und Ihr Unverständnis deutlich machen.
Jäger die vorsätzlich Hunde in Wolfsgebieten schnallen, sind für mich Schweine!! Besonders dann wenn Sie unter dem Druck stehen nicht eingreifen zu können.
Wenn die Staatsmacht uns verbietet, und das tut sie mir dieser Anklageerpressung, uns und unsere Hunde letal gegen den Wolf zu schützen, dann ist die Jagd mit Hunden tot. Dann müsssen wir einsehen, dass in diesem Lande der Wolf über dem Menschen und seinem Haustier steht.
Staatsjagden die von Amtswegen ja alles machen müssen, dann auch Hunde wie Kanonenfutter im 1 Weltkrieg gegen die Wölfe zu werfen, um die Schadwildvernichtung zu betreiben, unter dem Deckmantel der Klimaerwärmung - sollte man dann auch als Schütze meiden.
Das was in Schweden erlaubt ist, sollte auch in D erlaubt sein und es ist jetzt schon möglich. Eine rechtliche Klarstellung am Einzelfall "der Staat wegen Wolf gegen Jäger" ist nicht erforderlich. Es braucht nur noch eine amtliche Meldung und fertig. Man muß nur einmal die grün veganen nabu befindlichkeiten nicht unterwürfig bedienen wollen.
sca
"In keinem Falle hätte schiessen dürfen". In unserem Vaterlande in keinem Falle sich und seine Schützlinge verteidigen, das sind die Fakten.
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