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Hm. Ich interpretiere das *einschließlich eindeutig als zur Jagdausübung gehörig.Also die Quellezitate
Hier steht, was Jagdausübung ist.
(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich* des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ......
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......
Es schließt ein, steht da ja wortwörtlich.
Sonst wäre eine Formulierung wie:
Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübungen sowie zum Ein- und Anschießen im Revier, zur Ausbildung......"
Das "sowie" drückte eindeutig aus, dass diese Tätigkeiten NICHT zur Jagdausübung gehören, aber dem Jäger dennoch erlaubt sind.