Langwaffe im KFZ innerhalb des Reviers transportieren (verschoben)

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Also die Quellezitate

Hier steht, was Jagdausübung ist.
(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich* des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ......
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
......
Hm. Ich interpretiere das *einschließlich eindeutig als zur Jagdausübung gehörig.
Es schließt ein, steht da ja wortwörtlich.
Sonst wäre eine Formulierung wie:
Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübungen sowie zum Ein- und Anschießen im Revier, zur Ausbildung......"
Das "sowie" drückte eindeutig aus, dass diese Tätigkeiten NICHT zur Jagdausübung gehören, aber dem Jäger dennoch erlaubt sind.
 
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Weil das Jedermann/-frau darf,

wenn dabei die Fläche nicht geschädigt wird und es keine kommerziell betriebene Ausbildung („Hundekurs“) ist. Du darfst Deinen Hund lediglich nicht jagdlich aktiv werden lassen („stöbern“).

In Deutschland darf man den Wald eben betreten, und auch nicht bestellte landwirtschaftliche Flächen, zu Erholungszwecken usw. ... Auch wenn‘s dem Pächter schwerfällt, dass andere gratis und franko dürfen, wofür er teuer zu bezahlen glaubt.

Mbogo

Durch die zitierten Passagen in den entsprechenden Jagdgesetzen ist eben gerade da nun zumindest der Jagdhundeausbildung z.B. der div. (Jagd)Hundeschulen ein Riegel vorgeschoben... Erlaubnis des Grundeigentümers hin oder her!
 
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Weil das Jedermann/-frau darf,

wenn dabei die Fläche nicht geschädigt wird und es keine kommerziell betriebene Ausbildung („Hundekurs“) ist. Du darfst Deinen Hund lediglich nicht jagdlich aktiv werden lassen („stöbern“).

In Deutschland darf man den Wald eben betreten, und auch nicht bestellte landwirtschaftliche Flächen, zu Erholungszwecken usw. ... Auch wenn‘s dem Pächter schwerfällt, dass andere gratis und franko dürfen, wofür er teuer zu bezahlen glaubt.

Mbogo
Hundeausbildung und Hundesport sind nicht vom allgemeinen Betretungsrecht gedeckt.
 
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Hm. Ich interpretiere das *einschließlich eindeutig als zur Jagdausübung gehörig.
Es schließt ein, steht da ja wortwörtlich.
Sonst wäre eine Formulierung wie:
Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübungen sowie zum Ein- und Anschießen im Revier, zur Ausbildung......"
Das "sowie" drückte eindeutig aus, dass diese Tätigkeiten NICHT zur Jagdausübung gehören, aber dem Jäger dennoch erlaubt sind.

Ein "sowie" würde ja bedeuten, dass man auch ohne befugte Jagdausübung (dort) Schiessen dürfte.

Deshalb verstehe ich das "einschließlich" so, dass es eben nur in Verbindung mit befugter Jagdausübung (dort) erlaubt ist.

Nette Überlegungen...:)

basti
 
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Ein "sowie" würde ja bedeuten, dass man auch ohne befugte Jagdausübung (dort) Schiessen dürfte.

Deshalb verstehe ich das "einschließlich" so, dass es eben nur in Verbindung mit befugter Jagdausübung (dort) erlaubt ist.

Nette Überlegungen...:)

basti
hm.
Jetzt hab ich grad einen Platten im Großhirn. Muss ich nachher nochmal drüber nachdenken.
 
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#300
weiterhin markieren, fotografieren, filmen, retten, aus verbotenen Fallen oder Notlagen befreien, auszäunen aber nicht einzäunen und was noch alles, das sich auf nachstellen, aufsuchen und fangen bezieht.
Man sieht, es lässt sich alles viel weiter aufdröseln.
 
Zuletzt bearbeitet:
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#300
weiterhin markieren, fotografieren, filmen, retten, aus verbotenen Fallen oder Notlagen befreien, auszäunen aber nicht einzäunen und was noch alles, das sich auf nachstellen, aufsuchen und fangen bezieht.
Man sieht, es lässt sich alles viel weiter aufdröseln.
Fotografieren berechtigt dich zum führen einer geladenen Schusswaffe? :oops:
 
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...und um die Unterschiede zu dokumentieren, hat der Gesetzgeber sich extra 2 verschiedene Begriffe dafür ausgedacht. ;)

Es sind schon bedeutende Unterschiede vorhanden. Deshalb gibts einmal ne saftige Strafe und das andere Mal nicht.

nicht schuss und nicht zugriffsbereites führen bedeutet waffe entladen im koffer mit zb schlösschen davor . umgangssprachlich nennen wir das "transportieren" . und keine saftige strafe aufm weg zum schiesstand .

nicht schussbereites aber zugriffsbereites führen bedeutet wumme aufm rücksitz aber die murmeln brav in der hosentasche . so nur zu und von der jagd sonst böse böse pfui

schuss und zugriffsbereites führen bedeutet knarre in der hand und murmeln im magazin oder sogar patronenlager . so nur bei der direkten jagd im revier , nicht im auto - sonst gaaanz ganz böse pfui pfui pfui.

wozu haare spalten wenn das leben so einfach ist ? nochmal : ihr streitet euch über zwei begriffe mit derselben eigenschaft.
 
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In unserem Nachbarort muss ein Jäger z.Z. auch aussetzen.
Er hatte im vergangenen Jahr, seine Waffe unterladen auf der Rucksitzbank seines PKWs geführt. Die Gesetzesänderung war wohl an ihm vorbeigegangen und mit den Beamten hat er auch noch diskutiert.
Ich glaube, dass er 2 Jahre den Schein weg hat und eine Nachschulung im Waffenrecht machen muss. Aber ganz sicher bin ich mir bei der Strafe nicht.

Ich führe meine Waffe immer im Lodenfutteral getrennt von der Munition.
Am Donnerstag kam ich das erste Mal in den Genuss einer Kontrolle.
Nach Kontrolle der Papiere war das Thema erledigt, die Beamten hatten nur einen kurzen Blick auf die Rückseite meines Sitzes geworfen und mir nen schönen Abend gewünscht.

Wir Jäger haben das Privileg, Waffen in der Öffentlichkeit zu führen. Die geltenden Gesetze sollten jedem bekannt sein und man sollte entsprechend handeln. Und das man die Ladungszustand seiner Waffe vor besteigen des PKW oder Verlassen des Standes überprüft setze ich voraus. Wer das das nicht tut, handelt verantwortungslos allen Jägern gegenüber!
Wir wissen doch wie es läuft...
Einer baut Mist und alle bekommen eine auf den Deckel, da ist dann nichts mehr mit differenzieren...
 
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Ein "sowie" würde ja bedeuten, dass man auch ohne befugte Jagdausübung (dort) Schiessen dürfte.

Deshalb verstehe ich das "einschließlich" so, dass es eben nur in Verbindung mit befugter Jagdausübung (dort) erlaubt ist.

Nette Überlegungen...:)

basti
Jetzt hab ichs.
Wir meinen das Gleiche
 
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nicht schuss und nicht zugriffsbereites führen bedeutet waffe entladen im koffer mit zb schlösschen davor . umgangssprachlich nennen wir das "transportieren" . und keine saftige strafe aufm weg zum schiesstand .

nicht schussbereites aber zugriffsbereites führen bedeutet wumme aufm rücksitz aber die murmeln brav in der hosentasche . so nur zu und von der jagd sonst böse böse pfui

schuss und zugriffsbereites führen bedeutet knarre in der hand und murmeln im magazin oder sogar patronenlager . so nur bei der direkten jagd im revier , nicht im auto - sonst gaaanz ganz böse pfui pfui pfui.

wozu haare spalten wenn das leben so einfach ist ? nochmal : ihr streitet euch über zwei begriffe mit derselben eigenschaft.
Nicht nur umgangssprachlich. Es wurde extra ins Gesetz eingebracht. Das ist nebenbei auch der einzige Buchstabe in allen Ausnahmen, indenen der Begriff "führen" nicht verwendet wird.
Man grenzt das schon sehr genau voneinander ab.
Es sind zwei verschiedene Begriffe, da etwas deutlich herausgestellt werden soll.
Dabei geht es nicht um "Unterform" oder so, sondern um verschiedene Umsetzungen die keinesfalls vermengt werden.
Nochmal, der Auslöser meines einwurfs war, dass verneint wurde, das es im WaffG transportieren garnicht gäbe. Manchem Unbelehrbaren, hatte ich sogar noch viel mehr Stellen aufgezeigt, an denen es explizit "Transport", "transportiert", "transportieren" heisst.
Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten sind von bedeutung.
(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
1.
diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
2.
diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
3.
eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;
4.
eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;
5.
eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist;
 
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Hm. Ich interpretiere das *einschließlich eindeutig als zur Jagdausübung gehörig.
Es schließt ein, steht da ja wortwörtlich.
Sonst wäre eine Formulierung wie:
Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübungen sowie zum Ein- und Anschießen im Revier, zur Ausbildung......"
Das "sowie" drückte eindeutig aus, dass diese Tätigkeiten NICHT zur Jagdausübung gehören, aber dem Jäger dennoch erlaubt sind.
Es gibt ja die Definition der Jagdausübung. Diese kann und erfolgt ausschließlich jagdrechtlich.
Das "einschließlich" ist keine Erweiterung der Definition. Das wäre schon von der Systematik her falsch. "Einschließlich" stellt es nur in den Bezug zur Jagdausübung. Deshalb sind diese Tätigkeiten auch extra aufzuführen. Wären diese Jagdausübung ist das obsolet.
So darf man bspw. eine "Nichtjagdwaffe" keinesfalls im Revier einschießen.
 
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In unserem Nachbarort muss ein Jäger z.Z. auch aussetzen.
Er hatte im vergangenen Jahr, seine Waffe unterladen auf der Rucksitzbank seines PKWs geführt. Die Gesetzesänderung war wohl an ihm vorbeigegangen und mit den Beamten hat er auch noch diskutiert.
Ich glaube, dass er 2 Jahre den Schein weg hat und eine Nachschulung im Waffenrecht machen muss. Aber ganz sicher bin ich mir bei der Strafe nicht.

Ich führe meine Waffe immer im Lodenfutteral getrennt von der Munition.
Am Donnerstag kam ich das erste Mal in den Genuss einer Kontrolle.
Nach Kontrolle der Papiere war das Thema erledigt, die Beamten hatten nur einen kurzen Blick auf die Rückseite meines Sitzes geworfen und mir nen schönen Abend gewünscht.

Wir Jäger haben das Privileg, Waffen in der Öffentlichkeit zu führen. Die geltenden Gesetze sollten jedem bekannt sein und man sollte entsprechend handeln. Und das man die Ladungszustand seiner Waffe vor besteigen des PKW oder Verlassen des Standes überprüft setze ich voraus. Wer das das nicht tut, handelt verantwortungslos allen Jägern gegenüber!
Wir wissen doch wie es läuft...
Einer baut Mist und alle bekommen eine auf den Deckel, da ist dann nichts mehr mit differenzieren...

In was für Gegenden wohnt ihr nur?
Die letzte Verkehrskontrolle war irgend wann in den späten 80ern, damals auf dem Weg zur Uni.
Danach eine Zollkontrolle, weil ein Diesel, war kurz danach. Rund um internationale Flughäfen ist Zollgrenzbezirk...
Ansonsten bin ich noch nie in Deutschland kontrolliert worden.
 

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