Länderübergreifende Gültigkeit einer Brauchbarkeitsprüfung

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Hallo zusammen,

Wenn ich in Niedersachsen wohne und mit meinem Teckel in Sachsen-Anhalt die Brauchbarkeitsprüfung ablege, wird diese dann in Niedersachsen anerkannt?
 
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hallo
die Schweißprüfung in Sachsen- Anhalt ist 600 Meter
Niedersachsen hat 1000Meter
damit sollte sich die Frage erübrigt haben.
 
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Niedersachsen hat für Schweißarbeit auch noch zusätzlich eine Anschneideprüfung.

Letztlich geht es bei dieser Frage darum, ob die Prüfungsinhalte in den Ländern gleich sind. Dein Wohnsitz und wo du die Prüfung abgelegt hast ist nicht entscheidend.

Neben den Prüfungsinhalten kann es noch andere Faktoren geben, die für die Anerkennung der Prüfung relevant sein können. So habe ich neulich erfahren, dass Prüfungen die nicht zwischen dem 1. September und 15. Januar stattgefunden haben, in NRW auch nicht für die Brauchbarkeit anerkannt werden.

Die Frage ist aber auch, ob man mit einem Teckel eine allgemeine Brauchbarkeitsprüfung machen sollte. Als Alternative bieten sich z.B. DTK oder VJT Prüfungen speziell für den jeweiligen Einsatzzweck an. Ich würde mich aber auch da vorab erkundigen, was anerkannt wird.
 
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hallo
"steht aber 400m. Wie kommst du auf 1000?"
da ich immer nur Teckel führe -- muß ich 1000 Meter laufen.
Bei Vorstehhunden halt 400 Meter.
 
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siehe Anlage -- hat sich auch nicht geändert .
 

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Du kannst entweder die allgemeine Brauchbarkeit mit 400m Schweiss ablegen, die steht allen Rassen offen, oder die reine Nachsuchebrauchbarkeit nur für Teckel Bracken und Schweisshunde über 1000m.

Wenn du mit einem Teckel in SA alle Module ablegst die der allgemeinen Brauchbarkeit in Niedersachsen entsprechen sollte diese Prüfung auch anerkannt werden, auch mit den 600m Schweiss die in SA in der Prüfung stehen. Nachfrage bei der UJB schafft da Sicherheit.

Der Föderalismus bei den Brauchbarkeiten ist aus meiner Sicht auch ernsthaft reformbedürftig
 
M

Mitglied 21386

Guest
Geht es vorallem um die Versicherung, gibt es dazu mMn. kein Gerichtsurteil bisher, was mich vermuten lässt das die Versicherungen es immer anerkennen egal wo gemacht, denn es wird sicher schon ein paar mal den Fall gegeben haben das da was passiert ist.

Geht es um die Frage jagdlich brauchbarer Hund für die Jagd musst du dich an den Jagdleiter wenden, die meisten wollen wenn überhaupt nur irgendeine BrP für die Jagdart sehen, wo gemacht stört die wenigsten.

Geht es um die Frage jagdlich brauchbarer Hund für Revierpacht entscheidet das am Ende die UJB und du musst dich mit denen abstimmen. Das entscheidet am Ende der SB da die Formulierungen dazu sehr unklar sind.
 
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Würde jetzt sagen ja.
Warum soll es nicht?

Jedes Bundesland hat seine eigene Brauchbarkeitsprüfungsordnung. Daher gilt die in einem Bundesland abgelegte Prüfung nicht automatisch auch in einem anderen Bundesland.

Darüber hinaus sind je nach Bundesland manchmal die Unteren Jagdbehörden und manchmal die Landesjagdverbände für die Anerkennung der Brauchbarkeit zuständig.

Das Thema ist recht kompliziert. Manchmal wissen es die Sachbearbeiter der Unteren Jagdbehörden selbst nicht genau.
 
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Moin,
Da Niedersachsen uns Sachsen-Anhalt eine gemeinsame Grenze haben gelten die entsprechenden Prüfungen auf beiden Seiten.
Ich hatte das gleiche Thema Niedersachsen/Brandenburg.
Fragen beim Landesjagdverband ist kostenlos und erspart so manchen wilden Gedanken.

Grüße vom Jochen
 
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Hallo,
Auch mich beschäftigt das Thema gerade. Neulich war in einer Jagdzeitung, ich meine im Niedersächsischen Jäger eine Tabelle mit sämtlichen Bundesländern und den unterschieden etc.. Leider finde ich die Ausgabe nicht mehr. Hat jemand evtl. den Artikel aufgehoben?
 
M

Mitglied 21386

Guest
Zwecks Versicherung ist das meines Wissens nach gleich wo du die gemacht hast, gerichtlich wurden die bisher nie hinterfragt sondern Brauchbarkeitsprüfung im entsprechenden Fach = brauchbarer Hund egal wo gemacht. Aus meiner Sicht auch die einzig sinnvolle Lösung.

Bei Bewegungsjagden beim Bund und Land wollen einige Revierleiter die Bescheinigung des Landes haben wenn das Land extra eine ausstellt(in Brandeburg ist das glaube ich so das es da eine Extra grüne Karte gibt die man beantragen kann). Die meisten aber nicht meiner Erfahrung nach.

Und Zwecks dem Thema brauchbarer Hund bei Jagdpacht kommt es wohl auf die jeweiligen Entscheider in der Jagdbehörde an.

Auf jeden Fall ist das alles eine Idiotie des Föderalismus und unsere LJV's und ÖJV's täten gut daran sich dafür einzusetzen das gleichzuschalten und nicht weiter eine die Unterschiedlichkeit zu befeuern.
 

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