Hallo miteinander,
habe in meinem Schrank 3 Halbautomaten, vielleicht kann mir da jemand was dazu sagen...
1.) MKW T41 (G3-Klon): Hier war bei Auslieferung ein 2-Schuss-Magazin dabei. Dann hab ich aber noch eine ganze Kiste mit 15-Schuss-Magazinen geschenkt bekommen wo ich nicht nachweisen kann dass ich diese schon vor dem Stichtag besessen habe.
2.) GSG StG44 in .22LR: Auch hier nur ein großes Magazin, aber die Regelung gilt doch nur dür Zentralfeuer-Patronen?!
3.) Tommy-Gun (Thompson 1927): Hier gibt es nur 20, 30 und 50-Schuss-Magazine, Anschaffung nach dem ominösen Stichtag. Also dann Altmetall?
Darf ich die Magazine durch unveränderbare Handwerkskünste (Nieten, Schweißen,....) auf 10 Schuss begrenzen? Gelten die als Waffenteile, die ich als Laie nicht bearbeiten darf? Oder alles auf der Waffenbehörde abgeben?
Bei dem G3-Klon gibt es wohl auch 10-Schuss-Magazine, das wäre also das kleinste Problem. Die anderen Magazine leigen eh nur als Muster ohne Wert rum. Darf ich die (noch) im Altmetall entsorgen?
habe in meinem Schrank 3 Halbautomaten, vielleicht kann mir da jemand was dazu sagen...
1.) MKW T41 (G3-Klon): Hier war bei Auslieferung ein 2-Schuss-Magazin dabei. Dann hab ich aber noch eine ganze Kiste mit 15-Schuss-Magazinen geschenkt bekommen wo ich nicht nachweisen kann dass ich diese schon vor dem Stichtag besessen habe.
2.) GSG StG44 in .22LR: Auch hier nur ein großes Magazin, aber die Regelung gilt doch nur dür Zentralfeuer-Patronen?!
3.) Tommy-Gun (Thompson 1927): Hier gibt es nur 20, 30 und 50-Schuss-Magazine, Anschaffung nach dem ominösen Stichtag. Also dann Altmetall?
Darf ich die Magazine durch unveränderbare Handwerkskünste (Nieten, Schweißen,....) auf 10 Schuss begrenzen? Gelten die als Waffenteile, die ich als Laie nicht bearbeiten darf? Oder alles auf der Waffenbehörde abgeben?
Bei dem G3-Klon gibt es wohl auch 10-Schuss-Magazine, das wäre also das kleinste Problem. Die anderen Magazine leigen eh nur als Muster ohne Wert rum. Darf ich die (noch) im Altmetall entsorgen?