Was tun mit HA-Magazinen über 10/20 Schuss nach WaffR-Änderung?

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Hallo miteinander,

habe in meinem Schrank 3 Halbautomaten, vielleicht kann mir da jemand was dazu sagen...

1.) MKW T41 (G3-Klon): Hier war bei Auslieferung ein 2-Schuss-Magazin dabei. Dann hab ich aber noch eine ganze Kiste mit 15-Schuss-Magazinen geschenkt bekommen wo ich nicht nachweisen kann dass ich diese schon vor dem Stichtag besessen habe.
2.) GSG StG44 in .22LR: Auch hier nur ein großes Magazin, aber die Regelung gilt doch nur dür Zentralfeuer-Patronen?!
3.) Tommy-Gun (Thompson 1927): Hier gibt es nur 20, 30 und 50-Schuss-Magazine, Anschaffung nach dem ominösen Stichtag. Also dann Altmetall?

Darf ich die Magazine durch unveränderbare Handwerkskünste (Nieten, Schweißen,....) auf 10 Schuss begrenzen? Gelten die als Waffenteile, die ich als Laie nicht bearbeiten darf? Oder alles auf der Waffenbehörde abgeben?

Bei dem G3-Klon gibt es wohl auch 10-Schuss-Magazine, das wäre also das kleinste Problem. Die anderen Magazine leigen eh nur als Muster ohne Wert rum. Darf ich die (noch) im Altmetall entsorgen?
 
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1.) MKW T41 (G3-Klon): Hier war bei Auslieferung ein 2-Schuss-Magazin dabei. Dann hab ich aber noch eine ganze Kiste mit 15-Schuss-Magazinen geschenkt bekommen wo ich nicht nachweisen kann dass ich diese schon vor dem Stichtag besessen habe.

Ich würd sie anmelden, mit dem Hinweis wie lange die Waffe bei dir ist und dass die Magazine ebenso lange schon bei dir sind... Wie das letztendlich durchgeführt wird, steht aber noch in den Sternen.

2.) GSG StG44 in .22LR: Auch hier nur ein großes Magazin, aber die Regelung gilt doch nur dür Zentralfeuer-Patronen?!

Richtig, hier unrelevant.

3.) Tommy-Gun (Thompson 1927): Hier gibt es nur 20, 30 und 50-Schuss-Magazine, Anschaffung nach dem ominösen Stichtag. Also dann Altmetall?

Darf ich die Magazine durch unveränderbare Handwerkskünste (Nieten, Schweißen,....) auf 10 Schuss begrenzen? Gelten die als Waffenteile, die ich als Laie nicht bearbeiten darf? Oder alles auf der Waffenbehörde abgeben?

Bei dem G3-Klon gibt es wohl auch 10-Schuss-Magazine, das wäre also das kleinste Problem. Die anderen Magazine leigen eh nur als Muster ohne Wert rum. Darf ich die (noch) im Altmetall entsorgen?

Ich behaupte mal (mein Rechtsempfinden): Am besten hättest du vor 2-3 Tagen schon diese Magazine entsprechend umgebaut. Da waren sie noch frei für jedermann erhältlich und kein wesentliches Waffenteil. Nach dem neuen Waffengesetz sind Magazine unter der Grenze auch kein wesentliches Waffenteil. Da diese Zeit aber jetzt vorbei ist: Mal genau nachlesen, wie es sich mit der Übergangsfrist für Magazine verhält.
 
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So lange die Magazine noch nicht wesentliche Teile sind würde ich sie ja noch umbauen. Aber nur, wenn die begrenzten Magazine auch tatsächlich rechtlich i.O. wären.
 
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Wie ist es mit Magazinen, die in Kurz- wie Langwaffen passen? Mein Chiappa 9mm-SLBüchschen nutzt Magazine von der Beretta 92 :-( Original waren, meine ich, 15er oder 20er dabei.
 
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So lange die Magazine noch nicht wesentliche Teile sind würde ich sie ja noch umbauen. Aber nur, wenn die begrenzten Magazine auch tatsächlich rechtlich i.O. wären.
Es ist nicht vorgesehen, dass Magazine wesentliche Teile werden.
Die Bearbeitung hat auch keinen direkten Bezug zu wesentlichen Teilen. Ein alter Irrglaube.
 
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Wie ist es mit Magazinen, die in Kurz- wie Langwaffen passen? Mein Chiappa 9mm-SLBüchschen nutzt Magazine von der Beretta 92 :-( Original waren, meine ich, 15er oder 20er dabei.
Im Gesetz in der Anlage unter 1.2.4.4 benannt.
-verkürzt-
Kurzwaffenmagazin, solange keine Besitzerlaubnis für korrospondierende Langwaffe vorliegt, sonst Langwaffenmagazin
 
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Gibt es für (selbstverständlich ungeladene) Magazine irgendwelche Vorschriften für die Aufbewahrung? Müssen diese im Schrank verschlossen sein?
 
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Hatte einen Termin im Ordnungsamt. Die wissen noch gar nix. Zwar soll es da einen Leitfaden vom BKA geben, wie, was gehandhabt wird. Aber noch ist da nix in trockenen Tüchern. Abwarten. Magazinproblematik tritt erst ab 1. Sep. in Kraft, korrigiert mich, wenn ich mich täusche.
 
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Hatte auch heute morgen mit der Sachbearbeiterin telefoniert. Die wissen auch nicht wirklich was...
 
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Gibt es für (selbstverständlich ungeladene) Magazine irgendwelche Vorschriften für die Aufbewahrung? Müssen diese im Schrank verschlossen sein?
Etwas rundherum und nicht persönlich gemeint:
Ein Magazin kann man nicht laden ;)
Magazin dürfen gefüllt gem. den Anforderungen an Munition gelagert werden.
Magazine haben derzeit keine Änderung erfahren, daher bleibt es bis September so wie es bislang war.
 
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Soweit ich das verstanden habe darfst Du für den Fall, dass Du sowohl das Gewehr als auch die Pistole hast, in die das gleiche Magazin passt, nur 10er Magazine haben.
horner hat schon 10er glock magazine im angebot für den fall das du eine schmeisser in
in 9mm hast.herrlich diese neuen gesetze.
und große magazine? hatte ich noch nie bessen,erlich :LOL::cool:!
 
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